Rechner

Pausenrechner

Trag ein, wann du kommst und gehst. Der Rechner sagt dir, wie viel Pause das Gesetz verlangt und was als Arbeitszeit übrig bleibt.

Deine Angaben

In Minuten – der Rechner vergleicht sie mit der Pflichtpause.

Ergebnis

Vorgeschriebene Mindestpause30 Minuten
Anwesenheit9:00 Stunden
Angerechnete Pause30 Minuten
Arbeitszeit8:30 Stunden

Länger als sechs Stunden am Stück ist keine Arbeit ohne Pause zulässig. Die Pause muss also spätestens um 14:00 beginnen. Aufteilen ist erlaubt, solange jeder Abschnitt mindestens 15 Minuten dauert.

Über acht Stunden ist zulässig, aber nur im Ausgleich: Im Schnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen müssen es wieder acht Stunden werktäglich sein (§ 3 ArbZG).

Rechenweg

  • Anwesenheit = 17:00 − 08:00 = 9:00 h
  • Stufe nach § 4 ArbZG → Mindestpause 30 min
  • Arbeitszeit = 9:00 h − 30 min = 8:30 h

Keine Anmeldung, keine Speicherung – gerechnet wird im Browser.

So wird gerechnet

Was § 4 ArbZG verlangt

Die Pausendauer richtet sich nach der Arbeitszeit, also der Zeit ohne Pause:

  • Bis sechs Stunden: keine vorgeschriebene Pause
  • Mehr als sechs bis neun Stunden: mindestens 30 Minuten
  • Mehr als neun Stunden: mindestens 45 Minuten
  • Aufteilbar in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten
  • Nie länger als sechs Stunden am Stück ohne Pause

Warum bei 9:30 Anwesenheit 30 Minuten reichen

Hier liegt der Denkfehler, den viele Rechner machen: Die Pausenstufe hängt an der Arbeitszeit, nicht an der Anwesenheit. Wer von 8:00 bis 17:30 im Betrieb ist, ist neuneinhalb Stunden da – nach Abzug von 30 Minuten Pause bleiben aber genau neun Stunden Arbeitszeit, und für neun Stunden verlangt das Gesetz eben nur 30 Minuten.

Erst darüber kippt es: Ab einer Anwesenheit von mehr als neuneinhalb Stunden reichen 30 Minuten nicht mehr aus, weil die verbleibende Arbeitszeit die Neun-Stunden-Grenze überschreitet. Dann sind 45 Minuten fällig.

Die zweite Grenze: sechs Stunden am Stück

Unabhängig von der Gesamtdauer darf niemand länger als sechs Stunden ohne Unterbrechung arbeiten. Diese Regel wird oft übersehen, weil sie nichts mit der Pausenlänge zu tun hat, sondern mit ihrer Lage. Der Rechner nennt deshalb den spätesten Zeitpunkt, zu dem die Pause beginnen muss.

Nachlesen: § 4 ArbZG · § 3 ArbZG

Der Rechner bildet die gesetzlichen Grundregeln ab. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können günstigere Regelungen enthalten – und bei einem konkreten Fall fragst du besser jemanden mit Zulassung.

Häufige Fragen

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird.

Mindestens 30 Minuten. Die Stufe von 45 Minuten greift erst bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden.

Nein. Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden grundsätzlich nicht vergütet. Abweichendes kann im Arbeits- oder Tarifvertrag stehen.

Nein. Eine Pause am Anfang oder Ende der Arbeitszeit ist keine Unterbrechung der Arbeit. Außerdem darf ohnehin nicht länger als sechs Stunden am Stück gearbeitet werden.

Für Beschäftigte unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz mit längeren Pausen: mindestens 30 Minuten bei mehr als viereinhalb bis sechs Stunden und mindestens 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden. Der Rechner bildet diese Regeln nicht ab.

Einmal rechnen ist gut. Nie wieder rechnen ist besser.

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