Überstundenrechner
Wie viele Überstunden sind zusammengekommen, was wären sie in Geld oder freien Tagen wert – und sind sie überhaupt zulässig?
Deine Angaben
Die vereinbarte Arbeitszeit, ohne Überstunden.
Was in einer typischen Woche wirklich zusammenkommt.
Optional – nur für die Auszahlung.
Es gibt keinen gesetzlichen Zuschlag. Trag ein, was bei euch vereinbart ist.
Ergebnis
Ohne Zuschlag gerechnet. Ein Anspruch darauf ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sondern nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung – üblich sind 25 bis 50 Prozent.
Rechenweg
- Überstunden/Woche = 46 − 40 = 6 h
- Überstunden/Monat = 6 × 52 ÷ 12 = 26 h
- Stunden je Arbeitstag = 40 ÷ 5 = 8 h
- Freizeitausgleich = 26 ÷ 8 = 3,25 Tage
Keine Anmeldung, keine Speicherung – gerechnet wird im Browser.
So wird gerechnet
Einen gesetzlichen Zuschlag gibt es nicht
Das ist die wichtigste Auskunft dieses Rechners, und sie steht in keinem Gesetz: Ein Anspruch auf einen Überstundenzuschlag ergibt sich in Deutschland nicht aus dem Gesetz. Er entsteht nur aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung.
Üblich sind Zuschläge zwischen 25 und 50 Prozent. Der Rechner startet deshalb bei null Prozent – trag den Wert ein, der bei euch tatsächlich vereinbart ist, statt einen anzunehmen.
Was das Gesetz stattdessen begrenzt
Geregelt ist nicht die Bezahlung, sondern die Menge. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Auf die Woche gerechnet ergibt das eine Obergrenze von 48 Stunden im Schnitt – sechs Werktage zu acht Stunden. Der Rechner prüft deine Eingabe dagegen und sagt dir, ob die Stunden im Rahmen liegen.
Auszahlung oder Freizeit
Ob Überstunden ausgezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, richtet sich nach der Vereinbarung im Betrieb. Der Rechner zeigt beides nebeneinander, damit der Vergleich nicht im Kopf stattfinden muss.
Nachlesen: § 3 ArbZG · § 7 ArbZG
Der Rechner bildet die gesetzlichen Grundregeln ab. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können günstigere Regelungen enthalten – und bei einem konkreten Fall fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Häufige Fragen
Was uns dazu am häufigsten gefragt wird.
Nicht von Gesetzes wegen. Ein Anspruch kann sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung ergeben. Ohne eine solche Grundlage sind Überstunden mit dem normalen Stundensatz zu vergüten.
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden, verlängerbar auf zehn, wenn der Durchschnitt über sechs Kalendermonate oder 24 Wochen bei acht Stunden bleibt. Daraus ergibt sich eine Höchstgrenze von 48 Wochenstunden im Schnitt.
Pauschale Abgeltungsklauseln in Arbeitsverträgen sind nur eingeschränkt wirksam. Ob eine konkrete Klausel hält, ist eine Frage des Einzelfalls und gehört in arbeitsrechtliche Beratung.
Über die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit: Bei acht Stunden pro Tag entspricht ein Tag Freizeitausgleich acht Überstunden. Der Rechner nimmt dafür deine vertragliche Wochenarbeitszeit geteilt durch die Arbeitstage.
Einmal rechnen ist gut. Nie wieder rechnen ist besser.
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