Zeiterfassung auf der Baustelle – lückenlos dokumentiert
Im Baugewerbe gilt die verschärfte Aufzeichnungspflicht für jeden Arbeitnehmer: Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags, spätestens am siebten Tag danach.
- Beginn, Ende und Dauer je Arbeitstag – wie § 17 MiLoG es verlangt
- Der Vorarbeiter erfasst die Zeiten für seine Kolonne mit
- Auch ohne Empfang erfassen – die App überträgt später
Im Baugewerbe reicht der Stundenzettel nicht mehr
Das Baugewerbe steht in § 2a SchwarzArbG an erster Stelle der aufzeichnungspflichtigen Wirtschaftsbereiche. Deshalb gilt § 17 MiLoG hier für alle Arbeitnehmer – nicht nur für Minijobs.
Die Pflicht gilt für alle, nicht nur für Minijobs
Weil das Baugewerbe in § 2a Abs. 1 Nr. 1 SchwarzArbG genannt ist, sind Beginn, Ende und Dauer für jeden Arbeitnehmer aufzuzeichnen.
Die Sieben-Tage-Frist läuft mit
Aufgezeichnet sein muss bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach dem Arbeitstag. Wer erst zum Monatsende sammelt, ist zu spät.
Der Zehn-Stunden-Tag muss aufgehen
Über acht Stunden hinaus ist bis zehn Stunden nur zulässig, wenn der Durchschnitt über 24 Wochen acht Stunden hält (§ 3 ArbZG).
Aufzeichnen, prüfen, herausgeben – an einem Ort
Deine Leute buchen Beginn, Ende und Pause am Handy – auch ohne Empfang. Der Vorarbeiter trägt für die Kolonne nach, und die Stunden je Baustelle gehen als Excel oder CSV ans Büro.
Jeder Tag vollständig aufgezeichnet
Beginn, Ende und Dauer liegen je Mitarbeiter und Baustelle vor – abrufbar, wenn jemand danach fragt.
Von der Buchung bis zum Nachweis
Drei Schritte, die die Aufzeichnungspflicht im Baugewerbe abdecken.
Schritt 1
Beginn, Ende und Pause buchen
Jeder bucht am Handy oder im Browser: Startzeit, Endzeit, Pause – dazu die Baustelle. Ohne Empfang speichert die App lokal und überträgt, sobald wieder Verbindung besteht.
Schritt 2
Die Woche der Kolonne prüfen
Wochenübersicht je Mitarbeiter mit gebuchten Stunden, Soll und Saldo. Fehlt ein Tag, kann MetronHR gestaffelt erinnern – die Schwellen legst du selbst fest.
Schritt 3
Stunden je Baustelle herausgeben
Zeitraum wählen, Baustelle oder Mitarbeiter filtern, als Excel oder CSV herunterladen – für das Lohnbüro, den Steuerberater oder eine Nachfrage.
Was Baubetriebe wirklich brauchen
Kein Terminal im Container, keine IT – die Pflichten trotzdem erfüllt.
Beginn, Ende, Dauer je Tag
Genau die drei Angaben, die im Baugewerbe aufzuzeichnen sind.
Pausen werden mit erfasst und von der Arbeitszeit abgezogen.
Vorarbeiter erfasst für die Kolonne
Wer eine Abteilung führt oder Leute unter sich hat, trägt deren Zeiten mit ein.
Für Mitarbeiter, die nicht selbst am Handy buchen wollen.
Stunden je Baustelle
Jede Buchung geht auf eine Baustelle – Nachkalkulation ohne Nachrechnen.
Optional zusätzlich nach Leistung getrennt, etwa Rohbau oder Nacharbeit.
Erfassung am Handy, auch offline
iOS und Android – der Trupp braucht kein Terminal im Baucontainer.
Im Rohbau ohne Empfang wird lokal gespeichert und nach der Baustelle übertragen.
Arbeitszeit-Grenzen zentral hinterlegen
Tagesgrenze, Ruhezeit und Pausenregel einmal einstellen – Überschreitungen werden markiert.
Voreingestellt: 10 Stunden am Tag, 11 Stunden Ruhezeit. Für Mitarbeiter unter 18 gilt ein eigenes, strengeres Profil.
Nachweis je Mitarbeiter und Monat
Soll, Ist und Differenz je Mitarbeiter – mit Aufstellung pro Tag.
Download als Excel oder CSV.
Übergabe ans Lohnbüro
Stunden, Überstunden und Abwesenheiten in einer Datei.
Excel oder CSV – ohne Nacharbeit beim Steuerberater.
Nichts zu montieren, nichts zu verkabeln
Läuft im Browser und als App – kein Terminal, keine Installation.
Neue Kollegen per E-Mail einladen – auch mitten in der Saison.
Für Büro, Bauleitung und Baustelle
Vier Rollen, vier Gründe – vom Chef bis zum Steuerberater.
Weiß, was in welcher Baustelle steckt
Am Monatsende ist unklar, wie viele Stunden in welchen Auftrag gelaufen sind.
Stunden je Baustelle und Leistung – Grundlage für Nachkalkulation und Nachtrag.
Bucht in 20 Sekunden, ohne Zettel
Nach zehn Stunden auf dem Bau noch Stunden aufschreiben – das bleibt liegen.
Beginn, Ende und Pause am Handy eintragen. Oder der Vorarbeiter macht es mit.
Sieht offene Tage, bevor die Frist abläuft
Erst bei der Lohnabrechnung fällt auf, dass halbe Wochen fehlen.
Wochenübersicht je Kolonne, Erinnerungen an offene Tage und Abwesenheiten an einem Ort.
Bekommt Stunden, die zur Lohnabrechnung passen
Handgeschriebene Stundenzettel, die erst nachgerechnet werden müssen.
Eine Datei je Monat mit Stunden, Überstunden und Abwesenheiten – Excel oder CSV.
Zwei Jahre aufbewahren – ohne Aktenordner
Arbeitszeitaufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren – nach § 17 Abs. 1 MiLoG wie nach § 16 Abs. 2 ArbZG. In MetronHR liegen sie in Deutschland, verschlüsselt und abrufbar.
- Zeiteinträge bleiben gespeichert, solange dein Konto besteht – nichts wird nach Monatsabschluss weggeworfen
- Entwickelt und gehostet in Deutschland, DSGVO-konform, verschlüsselt übertragen und gespeichert
- Jede Änderung an einem Zeiteintrag wird protokolliert – als vollständiger Audit-Trail im Professional-Tarif
- Die schriftliche Unterrichtung zur Ausweismitführung nach § 2a SchwarzArbG kannst du in der digitalen Mitarbeiterakte ablegen (Professional-Tarif)
Trust Center
Aufbewahrung: mindestens 2 Jahre
Häufige Fragen aus Bau & Handwerk
Aufzeichnungspflicht, Fristen und Aufbewahrung – kurz beantwortet.
Am Handy oder im Browser: Beginn, Ende und Pause eintragen, dazu die Baustelle auswählen. Wer will, lässt die Uhr mitlaufen. Für Mitarbeiter, die nicht selbst tippen, erfasst der Vorarbeiter die Zeiten mit.
Weil das Baugewerbe in § 2a Abs. 1 Nr. 1 SchwarzArbG an erster Stelle steht. Dadurch greift § 17 MiLoG hier für alle Arbeitnehmer: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind aufzuzeichnen – nicht nur bei Minijobs.
Spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach dem Arbeitstag (§ 17 Abs. 1 MiLoG). MetronHR kann gestaffelt an fehlende Tage erinnern: Hinweis, E-Mail, Meldung an die Führungskraft. Du aktivierst das selbst und legst die Schwellen fest – sie rechnen in Arbeitstagen, setz sie also niedriger als sieben.
Ja. Wer eine Abteilung führt oder Mitarbeiter unter sich hat, kann Zeiteinträge für diese Mitarbeiter anlegen. So bucht der Kolonnenführer für den Trupp, auch wenn nicht jeder selbst am Handy tippt. Die Geschäftsführung darf für alle erfassen.
Mindestens zwei Jahre. Die Frist steht in § 17 Abs. 1 MiLoG und ebenso in § 16 Abs. 2 ArbZG für die über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit. In MetronHR bleiben Zeiteinträge gespeichert, solange dein Konto besteht – du musst keine Ordner archivieren.
Werktäglich sind acht Stunden zulässig. Auf bis zu zehn Stunden darf verlängert werden, wenn im Durchschnitt über sechs Kalendermonate oder 24 Wochen acht Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Die Tagesgrenze hinterlegst du zentral – voreingestellt sind zehn Stunden.
Die App speichert die Buchung lokal auf dem Gerät und überträgt sie, sobald wieder Verbindung besteht. Erfasste Zeiten gehen also nicht verloren, wenn im Rohbau oder Keller kein Empfang ist.
Ja. Jede Buchung geht auf eine Baustelle, optional zusätzlich auf eine Leistung wie Rohbau oder Nacharbeit. Im Projektbericht siehst du die Stunden je Baustelle und Mitarbeiter und lädst sie als Excel oder CSV herunter.
Ja. Zeiterfassung mit Baustellen-Zuordnung, Abwesenheiten, Überstunden, ArbZG-Prüfung und Excel-/CSV-Export sind im Team-Tarif für 5 € pro Nutzer und Monat enthalten. Digitale Mitarbeiterakte, Projekt-Budgets und erweiterte Analytics gehören zum Professional-Tarif für 10 €.
Ja, im App Store und bei Google Play. Damit buchen deine Leute Zeiten, sehen ihre Stunden und beantragen Urlaub – ohne Terminal im Baucontainer.
Die Stunden von morgen schon richtig aufzeichnen?
MetronHR 14 Tage kostenlos testen – ohne Kreditkarte. Team-Tarif ab 5 € pro Nutzer und Monat.
Fragen zur Aufzeichnungspflicht? Schreib uns – Antwort innerhalb von 24 Stunden.