Was MetronHR über dich speichert, und was nicht
MetronHR erfasst, wann du gearbeitet hast, auf die Minute genau und ohne Rundung. Kein Fingerabdruck, kein Gesichtsbild, kein Standort. Deine eigenen Zeiten, Überstunden und Urlaubstage siehst du selbst. Was dein Betrieb daraus macht, entscheidet er, und darüber sagt diese Seite nichts.
Erfasst und nicht erfasst
Die linke Spalte ist das, was in der Software steht. Die rechte ist das, was viele zuerst befürchten und was es hier nicht gibt.
| Wird erfasst | Wird nicht erfasst |
|---|---|
| Beginn, Ende und Pause deiner Arbeitszeit, auf die Minute | Dein Standort. Es gibt kein Feld dafür und keine Ortungsabfrage |
| Die Karte oder das Konto, mit dem gestempelt wurde | Fingerabdruck oder Gesichtsbild. Am Terminal wird nur die Karte gelesen |
| Abwesenheiten nach Art: Urlaub, krank, Sonderurlaub | Der Grund deiner Krankmeldung. Eine Diagnose steht nirgends |
| Wer einen Zeiteintrag geändert hat, mit Zeitpunkt | Was du am Rechner tust. Es gibt keine Bildschirmaufnahme und keine Tastenzählung |
Beginn, Ende und Pause deiner Arbeitszeit, auf die Minute
- Wird nicht erfasst
- Dein Standort. Es gibt kein Feld dafür und keine Ortungsabfrage
Die Karte oder das Konto, mit dem gestempelt wurde
- Wird nicht erfasst
- Fingerabdruck oder Gesichtsbild. Am Terminal wird nur die Karte gelesen
Abwesenheiten nach Art: Urlaub, krank, Sonderurlaub
- Wird nicht erfasst
- Der Grund deiner Krankmeldung. Eine Diagnose steht nirgends
Wer einen Zeiteintrag geändert hat, mit Zeitpunkt
- Wird nicht erfasst
- Was du am Rechner tust. Es gibt keine Bildschirmaufnahme und keine Tastenzählung
Stand 4. September 2026, geprüft am Datenmodell der Software. Welche dieser Angaben dein Betrieb tatsächlich nutzt und wie lange er sie aufbewahrt, legt er selbst fest.
Was du selbst siehst
- Dein Stundenkonto mit Soll, Ist und dem aktuellen Saldo, jeden Tag aktuell.
- Deine Überstunden, und ob sie ausgezahlt oder als Freizeit genommen werden.
- Deinen Urlaubsstand, den Resturlaub und die Frist, bis wann er genommen sein muss.
- Deinen Einsatz- oder Schichtplan, auch auf dem Telefon.
- Deine eigenen Anträge und ihren Stand, ohne nachfragen zu müssen.
Die Daten deiner Kolleginnen und Kollegen siehst du nicht, außer deine Rolle sieht das ausdrücklich vor. Wer was sehen darf, stellt dein Betrieb über Rollen ein.
Häufige Fragen von Beschäftigten
Was uns dazu am häufigsten gefragt wird.
Nein. MetronHR rechnet die Dauer aus Beginn, Ende und Pause auf die Minute genau. Es gibt keine Rundung auf viertel oder halbe Stunden, weder nach oben noch nach unten. Wer um 07:04 anfängt, hat um 07:04 angefangen.
Nein. Am Terminal wird ausschließlich die Karte gelesen. Was ein Gerät ab Werk an Fingerabdruck- oder Gesichtserkennung mitbringt, ist im Betrieb abgeschaltet. Damit fällt die gesamte Frage nach biometrischen Daten im Sinne von Artikel 9 DSGVO weg.
Nicht über MetronHR. Die Software erfasst keinen Standort: es gibt kein Feld dafür und keine Abfrage der Ortungsdienste, weder in der App noch im Browser. Erfasst wird, wann gearbeitet wurde, nicht wo.
Ja. Du siehst dein Stundenkonto, deine Überstunden, deinen Urlaubsstand und deinen Einsatzplan, ohne jemanden fragen zu müssen. Was du nicht siehst, sind die Daten deiner Kolleginnen und Kollegen, außer du hast eine Rolle, die das ausdrücklich vorsieht.
Ändern ja, unbemerkt nein. Im Professional-Tarif hält die Änderungshistorie fest, wer wann was geändert hat. Dein Betrieb kann den Monat zusätzlich festschreiben; danach laufen Korrekturen als Änderungsantrag, der entschieden wird, statt einfach überschrieben zu werden.
Das entscheidet er, nicht wir. Welche Auswertungen laufen, wer sie sieht und wie lange Daten aufbewahrt werden, legt der Arbeitgeber fest, bei mitbestimmten Betrieben zusammen mit dem Betriebsrat. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist die Einführung einer Zeiterfassung mitbestimmungspflichtig, sobald sie zur Leistungskontrolle geeignet ist.
Ja. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen, hergeleitet aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz. Eine Form ist bisher nicht vorgeschrieben, Papier wäre also zulässig.
Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.
Bei euch wird noch auf Zetteln gerechnet?
Dann gib diese Seite weiter. Wer im Betrieb über die Zeiterfassung entscheidet, findet hier, was das für dich und deine Kolleginnen bedeutet, und kann MetronHR 14 Tage kostenlos ausprobieren.
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