Lexikon

Die Begriffe, über die im Betrieb gestritten wird

60 Begriffe rund um Arbeitszeit. Jeder mit seiner Fundstelle im Gesetz oder in der Rechtsprechung, einem Rechenbeispiel und dem Fehler, der dabei am häufigsten gemacht wird.

Arbeit auf Abruf

Arbeit auf Abruf bedeutet, dass die Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall erbracht wird. Der Arbeitgeber bestimmt die Lage kurzfristig, dafür schützt § 12 TzBfG die Beschäftigten mit vier festen Regeln.

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Ampelkonto

Ein Ampelkonto ist ein Arbeitszeitkonto mit gestuften Grenzen. Solange der Saldo im grünen Bereich liegt, passiert nichts; im gelben Bereich greifen Abbaupflichten, im roten Bereich darf keine weitere Mehrarbeit anfallen.

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Ankündigungsfrist

Die Ankündigungsfrist ist der zeitliche Vorlauf, mit dem die Lage der Arbeitszeit mitgeteilt werden muss, bevor sie verbindlich wird.

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Arbeitsbereitschaft

Arbeitsbereitschaft ist die Zeit am Arbeitsplatz, in der zwar keine Arbeit anfällt, aber jederzeit mit ihr zu rechnen ist. Die Rechtsprechung beschreibt sie als wachsame Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung.

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Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn eine erkrankte Person die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht oder nur unter Gefahr der Verschlimmerung ausüben kann. Maßgeblich ist die konkrete Tätigkeit, nicht die Erkrankung als solche.

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Arbeitszeit

Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Arbeitet jemand bei mehreren Arbeitgebern, werden die Zeiten zusammengerechnet.

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Arbeitszeitbetrug

Arbeitszeitbetrug bezeichnet die vorsätzlich falsche Angabe geleisteter Arbeitszeit, etwa durch Stempeln für abwesende Kollegen oder das Eintragen nicht geleisteter Stunden. Er ist ein schwerer Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Pflicht.

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Arbeitszeitkonto

Ein Arbeitszeitkonto hält fest, wie viele Stunden jemand über oder unter der vereinbarten Arbeitszeit liegt. Der Saldo wird über einen festgelegten Zeitraum ausgeglichen, durch Freizeit oder durch Auszahlung.

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Auftragsverarbeitung

Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung eines Verantwortlichen verarbeitet. Sie setzt einen Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO voraus.

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Aufzeichnungspflicht

Die Aufzeichnungspflicht ist die Pflicht, Arbeitszeiten festzuhalten. Sie folgt nicht aus einer, sondern aus mehreren Vorschriften, die sich in Umfang, Frist und Adressat unterscheiden.

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Ausgleichszeitraum

Der Ausgleichszeitraum ist die Spanne, über die der Durchschnitt von acht Stunden werktäglicher Arbeitszeit eingehalten werden muss. Er beträgt sechs Kalendermonate oder 24 Wochen.

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Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienst bedeutet, sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufzuhalten, um bei Bedarf sofort tätig zu werden. Er zählt in vollem Umfang zur Arbeitszeit.

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Besetzungsstärke

Die Besetzungsstärke ist die Zahl der Personen, die eine Schicht oder ein Zeitfenster mindestens braucht. In vielen Bereichen kommt eine Vorgabe zur Qualifikation hinzu.

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Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie gilt unmittelbar und zwingend für alle Beschäftigten des Betriebs.

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Branchenmindestlohn

Ein Branchenmindestlohn ist ein tariflich vereinbarter Mindestlohn, der durch Rechtsverordnung für alle Arbeitgeber und Beschäftigten einer Branche verbindlich erklärt wurde.

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Brückenteilzeit

Brückenteilzeit ist ein Anspruch auf befristete Verringerung der Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre, mit anschließender Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Geregelt ist sie in § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz.

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Dienstplan

Der Dienstplan legt fest, wer wann arbeitet. Rechtlich ist er die Ausübung des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts über die Lage der Arbeitszeit.

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eAU

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das Verfahren, mit dem Arbeitgeber die Daten zur Krankmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse abrufen, statt einen Papierschein zu erhalten.

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Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung ist die Weiterzahlung des Arbeitsentgelts bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und an gesetzlichen Feiertagen, ohne dass gearbeitet wird.

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Ersatzruhetag

Ein Ersatzruhetag ist ein arbeitsfreier Werktag, der für die Beschäftigung an einem Sonn- oder Feiertag zu gewähren ist. Er ist keine freiwillige Leistung, sondern die gesetzliche Bedingung der Ausnahme.

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Feiertagsvergütung

Die Feiertagsvergütung ist das Entgelt für Arbeitszeit, die allein wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Sie ist keine Zulage, sondern die Fortzahlung des regulären Lohns.

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Freizeitausgleich

Freizeitausgleich bedeutet, dass geleistete Mehrarbeit durch bezahlte Freistellung ausgeglichen wird statt durch Auszahlung. Er setzt eine Vereinbarung voraus, aus dem Gesetz folgt er nicht.

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Gleitzeit

Bei Gleitzeit bestimmen Beschäftigte Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst. Die vereinbarte Arbeitszeit bleibt unverändert, nur ihre Lage ist flexibel.

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Gleitzeitrahmen

Der Gleitzeitrahmen ist der Zeitraum, innerhalb dessen die tägliche Arbeitszeit liegen darf. Er begrenzt die Gleitzeit nach vorn und nach hinten.

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Grundlohn

Der Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der für die regelmäßige Arbeitszeit zusteht, umgerechnet auf eine Stunde. Er ist die Bemessungsgrundlage für Zuschläge nach § 3b EStG.

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Jahresarbeitszeit

Bei einem Jahresarbeitszeitmodell wird die geschuldete Arbeitszeit für ein ganzes Jahr festgelegt statt für die Woche. Die Verteilung über die Monate richtet sich nach dem Bedarf.

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Kappungsgrenze

Eine Kappungsgrenze ist der vereinbarte Höchst- oder Tiefstwert eines Arbeitszeitkontos. Wird sie erreicht, greift eine festgelegte Folge, etwa Auszahlung, Umbuchung oder ein Verbot weiterer Mehrarbeit.

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Kernarbeitszeit

Die Kernarbeitszeit ist der Teil des Gleitzeitrahmens, in dem alle Beschäftigten anwesend sein müssen. Außerhalb davon können Beginn und Ende frei gewählt werden.

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Kinderkrankentage

Kinderkrankentage sind Arbeitstage, an denen Versicherte zur Betreuung eines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben und dafür Kinderkrankengeld von der Krankenkasse erhalten.

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Mehrarbeit

Mehrarbeit ist im engeren Sinn die Arbeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus. Überstunden sind Arbeit über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus. Umgangssprachlich werden beide Begriffe vermischt.

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Midijob

Ein Midijob ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich: Das regelmäßige Arbeitsentgelt liegt über der Geringfügigkeitsgrenze, aber nicht über 2.000 € im Monat.

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Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist der Betrag, den jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer mindestens je Zeitstunde beanspruchen kann. Er beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto.

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Minijob

Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung: Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt übersteigt die Geringfügigkeitsgrenze nicht. Sie liegt 2026 bei 603 € im Monat.

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Minusstunden

Minusstunden sind ein negativer Saldo im Arbeitszeitkonto: Die geleistete Zeit liegt unter der Sollzeit. Ob sie nachgearbeitet oder verrechnet werden dürfen, hängt davon ab, wer sie verursacht hat.

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Mitbestimmung

Mitbestimmung bedeutet, dass eine Maßnahme der Zustimmung des Betriebsrats bedarf. Bei der Arbeitszeit ist sie in § 87 Abs. 1 BetrVG geregelt und erzwingbar.

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Nachtarbeit

Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Die Nachtzeit reicht nach § 2 Abs. 3 ArbZG von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr.

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Pauschalabgeltung

Eine Pauschalabgeltung ist die Vertragsklausel, nach der Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt bereits bezahlt sein sollen. In der verbreiteten Formulierung ist sie unwirksam.

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Qualifikationsmatrix

Eine Qualifikationsmatrix stellt gegenüber, welche Person welche Tätigkeit ausüben darf. Sie ist die Grundlage jeder Planung, in der nicht jeder alles machen kann.

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Resturlaub

Resturlaub ist der Teil des Jahresurlaubs, der bis zum Jahresende nicht genommen wurde. Ob er verfällt oder ins nächste Jahr übergeht, hängt nicht nur vom Kalender ab.

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Rüstzeit

Rüstzeit ist die Zeit für Tätigkeiten, die der eigentlichen Arbeit vorausgehen oder folgen: Umkleiden, Werkzeug richten, Maschinen hochfahren, Übergabe. Sie ist Arbeitszeit, soweit sie fremdnützig ist.

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Rufbereitschaft

Bei Rufbereitschaft muss die Person erreichbar sein und im Bedarfsfall die Arbeit aufnehmen, darf sich aber frei aufhalten. Sie zählt grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit, die tatsächlichen Einsätze schon.

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Ruhepause

Eine Ruhepause ist eine im Voraus feststehende Unterbrechung der Arbeit, in der keine Arbeitsleistung erwartet wird. Sie zählt nicht zur Arbeitszeit und wird in der Regel nicht vergütet.

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Ruhezeit

Die Ruhezeit ist die zusammenhängende freie Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten. Sie beträgt mindestens elf Stunden.

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Schichtmodell

Ein Schichtmodell beschreibt, wie die Arbeitszeit über den Tag und die Woche verteilt wird und in welcher Reihenfolge die Schichten wechseln.

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Schichtzulage

Eine Schichtzulage gleicht die Belastung durch wechselnde Arbeitszeiten aus, etwa im Zwei- oder Dreischichtbetrieb. Sie knüpft an das Schichtmodell an, nicht an eine bestimmte Uhrzeit.

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Sollstunden

Sollstunden sind die Stunden, die eine Person in einem Zeitraum vertraglich zu leisten hat. Sie sind die Vergleichsgröße für die tatsächlich geleisteten Stunden und damit die Grundlage jedes Zeitkontos.

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Sonderurlaub

Sonderurlaub ist eine Freistellung von der Arbeit aus einem persönlichen Anlass, etwa Umzug, Hochzeit, Geburt oder Todesfall. Ob sie bezahlt ist, hängt von § 616 BGB und vom Arbeitsvertrag ab.

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Teilurlaub

Teilurlaub ist der anteilige Urlaubsanspruch von einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

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Urlaubsabgeltung

Urlaubsabgeltung ist die Auszahlung nicht genommenen Urlaubs in Geld. Sie ist nur zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub deshalb nicht mehr genommen werden kann.

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Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch ist die Zahl bezahlter freier Tage im Kalenderjahr. Gesetzlich sind es mindestens 24 Werktage, gerechnet auf eine Sechstagewoche.

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Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt ist die Vergütung, die während des Urlaubs weitergezahlt wird. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld, einer freiwilligen Sonderzahlung.

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Vertrauensarbeitszeit

Bei Vertrauensarbeitszeit verzichtet der Arbeitgeber darauf, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit vorzugeben, und schaut auf das Ergebnis. Die vereinbarte Arbeitszeit bleibt geschuldet.

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Wegezeit

Wegezeit ist die Zeit für Fahrten im Zusammenhang mit der Arbeit. Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählt nicht als Arbeitszeit, Fahrten zwischen zwei Einsatzorten während des Arbeitstages dagegen schon.

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Werktag

Werktage sind alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, also Montag bis Samstag. Das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz rechnen in Werktagen, nicht in Arbeitstagen.

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Wertguthaben

Ein Wertguthaben ist angespartes Arbeitsentgelt, das für eine spätere bezahlte Freistellung zurückgelegt wird, etwa für ein Sabbatical, Pflegezeit oder den vorgezogenen Ruhestand.

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Zeitguthaben

Ein Zeitguthaben ist der positive Saldo eines Arbeitszeitkontos: geleistete Stunden, die über der Sollzeit liegen und noch nicht durch Freizeit oder Auszahlung ausgeglichen sind.

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Zeitzuschlag

Ein Zeitzuschlag ist ein Aufschlag auf den Grundlohn für Arbeit zu bestimmten Zeiten oder über die reguläre Arbeitszeit hinaus. Bis auf die Nachtarbeit besteht dafür kein gesetzlicher Anspruch.

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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Verfahren, mit dem Arbeitgeber nach längerer Arbeitsunfähigkeit gemeinsam mit der betroffenen Person klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

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Mobile Arbeit

Mobile Arbeit ist Arbeit, die ortsunabhängig mit Informationstechnik erbracht wird. Homeoffice im Rechtssinn ist der engere Fall eines fest eingerichteten Telearbeitsplatzes in der Wohnung.

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Stufenweise Wiedereingliederung

Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längerer Krankheit, mit langsam steigender Arbeitszeit. Sie wird ärztlich begleitet und beruht auf einem Stufenplan.

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