Lexikon

Wegezeit

Wegezeit ist die Zeit für Fahrten im Zusammenhang mit der Arbeit. Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählt nicht als Arbeitszeit, Fahrten zwischen zwei Einsatzorten während des Arbeitstages dagegen schon.

Stand:September 2026

Die Grundregel

Der Weg von der Wohnung zur ersten Arbeitsstätte und zurück ist Privatsache. Er zählt weder zur Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes noch ist er zu vergüten, auch wenn er lang ist.

Anders bei Fahrten, die während der Arbeitszeit anfallen: der Weg von einer Baustelle zur nächsten, die Fahrt vom Betrieb zum Kunden, Wege innerhalb eines weitläufigen Werksgeländes. Sie sind Arbeitszeit.

Fährt jemand von zu Hause direkt zum ersten Kunden, gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei Beschäftigten ohne festen Arbeitsort die gesamte Fahrt als Arbeitszeit (Urteil vom 10.09.2015, C-266/14, Tyco).

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Dienstreisen

Bei Dienstreisen kommt es darauf an, ob die Reise selbst zur geschuldeten Leistung gehört. Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 17.10.2018 (5 AZR 553/17) für eine Auslandsentsendung entschieden, dass die erforderliche Reisezeit zu vergüten ist, weil sie im Interesse des Arbeitgebers erfolgt.

Arbeitszeitrechtlich ist die reine Fahrzeit als Beifahrer oder im Zug nach herrschender Auffassung keine Arbeitszeit, wenn dabei keine Arbeit verrichtet wird. Wer am Steuer sitzt oder unterwegs arbeitet, leistet dagegen Arbeit. Tarifverträge regeln das häufig eigenständig.

Beispiel: Tag im Kundendienst

  1. 7:00 Uhr von zu Hause zum Betrieb, 25 Minuten: keine Arbeitszeit.
  2. 7:30 Uhr Fahrzeug beladen und zum ersten Kunden, 40 Minuten: Arbeitszeit.
  3. 11:00 Uhr Fahrt zum zweiten Kunden, 30 Minuten: Arbeitszeit.
  4. 16:30 Uhr vom letzten Kunden nach Hause, 35 Minuten: in der Regel keine Arbeitszeit.

Häufiger Fehler

Die Annahme, jede Fahrt im Dienstwagen sei Arbeitszeit. Entscheidend ist nicht das Fahrzeug, sondern ob die Fahrt zwischen zwei Arbeitsorten liegt oder zur geschuldeten Leistung gehört.

Nachlesen

EuGH, Urteil vom 10.09.2015, C-266/14 (Tyco)
BAG, Urteil vom 17.10.2018, 5 AZR 553/17
§ 2 Abs. 1 ArbZG

Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.

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Herausgeberin: AMNAU GmbH

Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.

Zuletzt fachlich geprüft: September 2026

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