Lexikon

Sollstunden

Sollstunden sind die Stunden, die eine Person in einem Zeitraum vertraglich zu leisten hat. Sie sind die Vergleichsgröße für die tatsächlich geleisteten Stunden und damit die Grundlage jedes Zeitkontos.

Stand:September 2026

Wie sie sich berechnen

Die Wochensollzeit steht im Arbeitsvertrag. Für einen Monat wird sie entweder mit den tatsächlichen Arbeitstagen multipliziert oder pauschal mit dem Faktor 4,348 Wochen (365 Tage geteilt durch sieben und durch zwölf) hochgerechnet.

Beide Wege sind zulässig, führen aber zu unterschiedlichen Monatswerten. Wer den Faktor nutzt, bekommt jeden Monat denselben Sollwert; wer nach Arbeitstagen rechnet, bekommt im Februar weniger als im März. Wichtig ist nur, dass man dabei bleibt.

Diese Größen rechnet MetronHR selbst: Zeitkonten, Zuschläge, Überstunden und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, bei jeder Buchung.

Feiertage, Urlaub und Krankheit

An einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Arbeitstag fällt, wird die ausgefallene Arbeitszeit vergütet (§ 2 Entgeltfortzahlungsgesetz). Im Zeitkonto wird die Sollzeit dieses Tages deshalb gutgeschrieben, nicht abgezogen.

Dasselbe gilt für Urlaub und Krankheit: Für diese Tage wird die Sollzeit als geleistet behandelt. Wer das nicht so handhabt, erzeugt Minusstunden für Zeiten, in denen niemand arbeiten musste.

Bei Teilzeit mit ungleich verteilten Tagen kommt es auf den konkreten Tag an: Wer montags acht und freitags vier Stunden arbeitet, bekommt für einen Feiertag am Montag acht Stunden gutgeschrieben.

Beispiel: Monat mit Feiertag

  1. Vertrag: 30 Stunden je Woche an fünf Tagen, also 6 Stunden je Tag.
  2. Mai 2026 hat 20 Arbeitstage, davon ein Feiertag am 1. Mai.
  3. Sollstunden nach Arbeitstagen: 20 × 6 = 120 Stunden.
  4. Der Feiertag wird mit 6 Stunden gutgeschrieben, zu leisten sind also 114 Stunden.

Häufiger Fehler

Feiertage werden als normale Arbeitstage in die Sollzeit gerechnet, ohne Gutschrift. Über ein Jahr summiert sich das bei einer Fünftagewoche auf bis zu 13 Tage, also mehr als 100 Stunden Minus, die niemand verursacht hat.

Nachlesen

§ 2 EFZG, § 3 EFZG
§ 4 TzBfG

Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.

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Herausgeberin: AMNAU GmbH

Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.

Zuletzt fachlich geprüft: September 2026

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Verwandte Begriffe

Arbeitszeitkonto

Ein Arbeitszeitkonto hält fest, wie viele Stunden jemand über oder unter der vereinbarten Arbeitszeit liegt. Der Saldo wird über einen festgelegten Zeitraum ausgeglichen, durch Freizeit oder durch Auszahlung.

Gleitzeit

Bei Gleitzeit bestimmen Beschäftigte Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst. Die vereinbarte Arbeitszeit bleibt unverändert, nur ihre Lage ist flexibel.

Freizeitausgleich

Freizeitausgleich bedeutet, dass geleistete Mehrarbeit durch bezahlte Freistellung ausgeglichen wird statt durch Auszahlung. Er setzt eine Vereinbarung voraus, aus dem Gesetz folgt er nicht.

Brückenteilzeit

Brückenteilzeit ist ein Anspruch auf befristete Verringerung der Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre, mit anschließender Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Geregelt ist sie in § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Kernarbeitszeit

Die Kernarbeitszeit ist der Teil des Gleitzeitrahmens, in dem alle Beschäftigten anwesend sein müssen. Außerhalb davon können Beginn und Ende frei gewählt werden.

Rüstzeit

Rüstzeit ist die Zeit für Tätigkeiten, die der eigentlichen Arbeit vorausgehen oder folgen: Umkleiden, Werkzeug richten, Maschinen hochfahren, Übergabe. Sie ist Arbeitszeit, soweit sie fremdnützig ist.

Wegezeit

Wegezeit ist die Zeit für Fahrten im Zusammenhang mit der Arbeit. Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählt nicht als Arbeitszeit, Fahrten zwischen zwei Einsatzorten während des Arbeitstages dagegen schon.

Werktag

Werktage sind alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, also Montag bis Samstag. Das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz rechnen in Werktagen, nicht in Arbeitstagen.

Arbeit auf Abruf

Arbeit auf Abruf bedeutet, dass die Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall erbracht wird. Der Arbeitgeber bestimmt die Lage kurzfristig, dafür schützt § 12 TzBfG die Beschäftigten mit vier festen Regeln.

Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung ist die Weiterzahlung des Arbeitsentgelts bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und an gesetzlichen Feiertagen, ohne dass gearbeitet wird.

Feiertagsvergütung

Die Feiertagsvergütung ist das Entgelt für Arbeitszeit, die allein wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Sie ist keine Zulage, sondern die Fortzahlung des regulären Lohns.

Ausgleichszeitraum

Der Ausgleichszeitraum ist die Spanne, über die der Durchschnitt von acht Stunden werktäglicher Arbeitszeit eingehalten werden muss. Er beträgt sechs Kalendermonate oder 24 Wochen.

Minusstunden

Minusstunden sind ein negativer Saldo im Arbeitszeitkonto: Die geleistete Zeit liegt unter der Sollzeit. Ob sie nachgearbeitet oder verrechnet werden dürfen, hängt davon ab, wer sie verursacht hat.

Jahresarbeitszeit

Bei einem Jahresarbeitszeitmodell wird die geschuldete Arbeitszeit für ein ganzes Jahr festgelegt statt für die Woche. Die Verteilung über die Monate richtet sich nach dem Bedarf.