Rechner

Arbeitszeit berechnen, Tag für Tag und für die Woche

Sieben Tage eintragen, der Rechner zieht die Pflichtpause ab, summiert die Woche und meldet, wo die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes reißen.

Deine Woche

Mo
8:30 h
Di
8:30 h
Mi
8:30 h
Do
8:30 h
Fr
6:30 h
Sa
So

Ergebnis

Arbeitszeit in der Woche40:30 Stunden
Arbeitstage5
Durchschnitt je Arbeitstag40:30 Stunden
Hochgerechnet auf den Monat40:30 Stunden

AnMo, Di, Mi, Do liegt die Arbeitszeit über acht Stunden. Zulässig ist das nur, wenn im Schnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen wieder acht Stunden werktäglich erreicht werden (§ 3 ArbZG).

Rechenweg

  • Mo: 9:00 h Anwesenheit − 30 min Pause = 8:30 h
  • Di: 9:00 h Anwesenheit − 30 min Pause = 8:30 h
  • Mi: 9:00 h Anwesenheit − 30 min Pause = 8:30 h
  • Do: 9:00 h Anwesenheit − 30 min Pause = 8:30 h
  • Fr: 7:00 h Anwesenheit − 30 min Pause = 6:30 h
  • Summe = 40:30 h
  • Monat = 40:30 h × 4,33 Wochen = 175:22 h

Keine Anmeldung, keine Speicherung, gerechnet wird im Browser.

So wird gerechnet

Netto statt Anwesenheit

Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis Ende ohne die Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Wer von 8 bis 17 Uhr im Betrieb ist und 30 Minuten Pause macht, arbeitet achteinhalb Stunden, nicht neun.

Der Rechner rechnet mit dem größeren Wert aus eingetragener und gesetzlich vorgeschriebener Pause. Wer eine zu kurze Pause einträgt, bekommt eine Warnung, und die Nettozeit wird trotzdem mit der gesetzlichen Pause gerechnet. Alles andere würde eine Zahl liefern, die im Streitfall nicht trägt.

Die Pflichtpause hängt an der Arbeitszeit, nicht an der Anwesenheit

Nach § 4 ArbZG sind bei mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten und bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten Pause zu machen. Gemeint ist die Arbeitszeit, also die Anwesenheit abzüglich Pause.

Daraus folgt eine Feinheit, an der viele Rechner scheitern: Bei einer Anwesenheit von 9:30 Stunden reichen 30 Minuten, denn dann bleiben genau neun Stunden Arbeitszeit. Erst darüber verlangt das Gesetz 45 Minuten.

Was die Woche darf

Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten (§ 3 Satz 1 ArbZG). Werktage sind Montag bis Samstag, daraus ergeben sich 48 Wochenstunden im Durchschnitt.

Zehn Stunden am Tag sind zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 Satz 2 ArbZG). Über zehn Stunden geht auch mit Ausgleich nicht.

Die Hochrechnung auf den Monat

Der Rechner multipliziert die Woche mit 4,33. Das ist die gebräuchliche Näherung aus 52 Wochen geteilt durch zwölf Monate. Genauer wären 4,348 (365 Tage durch 7 durch 12); der Unterschied liegt bei rund einem halben Prozent und fällt bei einer Hochrechnung nicht ins Gewicht.

Einmal rechnen dauert eine Minute. MetronHR führt diese Konten laufend fort, für jeden Mitarbeitenden, und zeigt den Saldo im Monatsabschluss.

Nachlesen:§ 2 ArbZG · § 3 ArbZG · § 4 ArbZG

Der Rechner bildet die gesetzlichen Grundregeln ab. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können günstigere Regelungen enthalten, und bei einem konkreten Fall fragst du besser jemanden mit Zulassung.

Häufige Fragen

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird.

Nein. Ruhepausen unterbrechen die Arbeitszeit und werden grundsätzlich nicht vergütet. Anders liegt es, wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag es vorsehen, oder wenn man sich während der Pause bereithalten muss; dann ist es keine Ruhepause, sondern Arbeitsbereitschaft und damit Arbeitszeit.

Der Weg von zu Hause zur Arbeitsstätte nicht. Fahrten zwischen zwei Einsatzorten während des Arbeitstages dagegen schon. Bei Dienstreisen kommt es darauf an, ob die Fahrt selbst zur geschuldeten Tätigkeit gehört; im Zweifel lohnt der Blick in Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag.

40 Stunden ist die übliche vertragliche Vollzeit, 48 Stunden die gesetzliche Obergrenze im Durchschnitt. Das Arbeitszeitgesetz rechnet in Werktagen von Montag bis Samstag: sechs mal acht Stunden. Ein Vertrag über 40 Stunden lässt also noch Luft bis zur gesetzlichen Grenze, verpflichtet aber niemanden dazu.

Ja, wenn der Ausgleich stimmt: Innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen muss der Durchschnitt wieder bei acht Stunden werktäglich liegen (§ 3 Satz 2 ArbZG). Über zehn Stunden ist auch mit Ausgleich unzulässig, Ausnahmen regelt § 14 ArbZG für Notfälle.

Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.

Einmal rechnen ist gut. Nie wieder rechnen ist besser.

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