Urlaub bei einem Wechsel der Arbeitstage
Wer mitten im Jahr die Zahl der Arbeitstage ändert, verliert keinen bereits erworbenen Urlaub. Genau das rechnen die meisten Rechner falsch.
Deine Angaben
Vertraglicher Anspruch, gesetzlich mindestens 20 Tage bei Fünftagewoche.
Erster Monat mit der neuen Arbeitszeit.
Ergebnis
Wer den Jahresanspruch pauschal mit dem neuen Faktor umrechnet, käme auf 18 Tage und damit auf 6 Tage zu wenig. Bereits erworbener Urlaub darf bei einer Verringerung der Arbeitstage nicht nachträglich gekürzt werden (EuGH, Beschluss vom 13.06.2013, C-415/12 Brandes; BAG, Urteil vom 10.02.2015, 9 AZR 53/14 (F)).
Gerechnet wird über die Arbeitstage je Woche, nicht über die Stunden. Wer die Zahl der Arbeitstage beibehält und nur kürzer arbeitet, behält den vollen Urlaubsanspruch in Tagen.
Rechenweg
- Anspruch nach dem Wechsel = 30 ÷ 5 × 3 = 18 Tage im Jahr
- Anteil vorher = 30 ÷ 12 × 6 = 15 Tage
- Anteil nachher = 18 ÷ 12 × 6 = 9 Tage
- Summe = 24 Tage
Keine Anmeldung, keine Speicherung, gerechnet wird im Browser.
So wird gerechnet
Umgerechnet wird über die Arbeitstage
Der Urlaubsanspruch bemisst sich in Tagen und richtet sich nach der Zahl der Arbeitstage je Woche, nicht nach den Stunden. Wer statt fünf nur drei Tage arbeitet, hat drei Fünftel der Urlaubstage.
Wer die Zahl der Arbeitstage beibehält und nur die tägliche Arbeitszeit verkürzt, behält den vollen Anspruch in Tagen. Der einzelne Urlaubstag ist dann weniger wert, die Zahl bleibt gleich.
Bereits erworbener Urlaub bleibt
Der Europäische Gerichtshof hat im Beschluss vom 13.06.2013 (C-415/12, Brandes) entschieden, dass Urlaub, der während einer Vollzeitbeschäftigung erworben wurde, bei einem Wechsel in Teilzeit nicht anteilig gekürzt werden darf. Das Bundesarbeitsgericht ist dem gefolgt (Urteil vom 10.02.2015, 9 AZR 53/14 (F)).
Gerechnet wird deshalb abschnittsweise: Für die Monate vor dem Wechsel gilt der alte Anspruch anteilig, für die Monate danach der neue. Die verbreitete Rechnung, den ganzen Jahresanspruch mit dem neuen Faktor zu multiplizieren, kürzt rückwirkend und ist unzulässig.
Bei einer Erhöhung gilt dasselbe umgekehrt
Wer die Arbeitstage erhöht, erwirbt den zusätzlichen Anspruch erst ab dem Wechsel. Für die Monate davor bleibt es beim niedrigeren Anteil. Auch hier rechnet der Rechner abschnittsweise.
Arbeitsverträge und Tarifverträge dürfen günstigere Regelungen vorsehen, etwa die volle Umrechnung nach oben ab Jahresbeginn. Diese gehen dann vor.
Einmal rechnen dauert eine Minute. MetronHR führt diese Konten laufend fort, für jeden Mitarbeitenden, und zeigt den Saldo im Monatsabschluss.
Nachlesen:§ 3 BUrlG · § 5 BUrlG · EuGH, C-415/12 · BAG, 9 AZR 53/14 (F)
Der Rechner bildet die gesetzlichen Grundregeln ab. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können günstigere Regelungen enthalten, und bei einem konkreten Fall fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Häufige Fragen
Was uns dazu am häufigsten gefragt wird.
Nicht rückwirkend. Urlaub, der während der Vollzeit entstanden ist, bleibt in voller Höhe bestehen. Für die Zeit nach dem Wechsel entsteht der Anspruch nach der neuen Zahl der Arbeitstage. Grundlage sind der Beschluss des EuGH vom 13.06.2013 (C-415/12) und das Urteil des BAG vom 10.02.2015 (9 AZR 53/14 (F)).
Dann ändert sich am Urlaubsanspruch in Tagen nichts. Der Anspruch hängt an der Zahl der Arbeitstage je Woche. Wer weiter an fünf Tagen arbeitet, behält seine 20 oder 30 Urlaubstage.
Nach § 5 Abs. 2 BUrlG werden Bruchteile von mindestens einem halben Tag auf volle Tage aufgerundet. Die Regel steht beim Teilurlaub; für den Fall des unterjährigen Wechsels gibt es keine gesetzliche Rundungsvorschrift. Viele Betriebe runden trotzdem zugunsten der Beschäftigten. Der Rechner zeigt den exakten Wert.
Für die Elternzeit gilt eine eigene Regel: Der Arbeitgeber kann den Urlaub für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG), muss das aber ausdrücklich erklären. Beim unbezahlten Sonderurlaub entsteht nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Urlaubsanspruch für ruhende Zeiten.
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