Für die Kanzlei

Die Stunden zum Steuerberater bringen, ohne sie abzutippen

Am Monatsende erzeugt MetronHR je Person eine Excel-Übersicht mit Soll, Ist, Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Urlaubs- und Krankheitstagen. Die geht als Datei an die Kanzlei, mit fertig gerechneten Werten und einem festgeschriebenen Monat dahinter.

  • Excel-Übersicht je Person, auf Knopfdruck
  • Soll, Ist, Überstunden und Abwesenheiten in einer Datei
  • Der Monat lässt sich festschreiben, damit nichts nachträglich wandert

Zuletzt geprüft am4. September 2026

Was die Kanzlei bekommt

Eine Excel-Datei je Monat, in der für jede Person eine Zeile steht. Sie enthält die Sollstunden aus dem hinterlegten Arbeitszeitmodell, die tatsächlich erfassten Stunden, den Saldo, die Zuschlagsstunden für Nacht, Sonntag und Feiertag sowie die Urlaubs- und Krankheitstage.

Was die Kanzlei damit macht, bleibt ihr überlassen: die Werte werden von dort in das jeweilige Lohnprogramm übernommen. Das ist derselbe Weg wie bisher, nur ohne die Stunde Abtippen davor.

Was der Kanzlei die Zeit spart

Nicht die Übergabe selbst, sondern das, was vorher passiert. Die Werte sind fertig gerechnet, bevor die Datei entsteht: Sollstunden aus dem hinterlegten Arbeitszeitmodell, erfasste Stunden, Saldo, Pausen nach ArbZG abgezogen. Niemand addiert Zettel, und niemand tippt eine Zahl zweimal.

Die Zuschlagslage ist getrennt ausgewiesen, nach Nacht, Sonntag und Feiertag im Sinne von § 3b EStG, mit dem Feiertagskalender des jeweiligen Bundeslands. Genau diese Trennung ist der Teil, den eine Kanzlei sonst aus Stundenzetteln herauslesen muss.

Und die Zahlen stehen still: der Monat wird festgeschrieben, Korrekturen danach laufen als Änderungsantrag und bleiben sichtbar. Eine Kanzlei, die Zahlen aus einem fremden System übernimmt, fragt genau das zuerst.

Der Weg zur Lohnbuchhaltung, heute

  • Monat abschließen

    Wer
    Betrieb
    Womit
    Monat festschreiben, Korrekturen laufen danach als Antrag
  • Übersicht erzeugen

    Wer
    Betrieb
    Womit
    Excel-Datei je Person, auf Knopfdruck
  • Datei übergeben

    Wer
    Betrieb
    Womit
    E-Mail oder das Mandantenportal der Kanzlei
  • Werte übernehmen

    Wer
    Kanzlei
    Womit
    Eingabe im Lohnprogramm, wie bisher

Vier Schritte, von denen drei im Betrieb je einen Klick kosten. Der vierte liegt in der Kanzlei und ist derselbe wie bisher, nur ohne die Stunde Abtippen davor.

Warum der Monatsabschluss festgeschrieben wird

Sobald die Datei bei der Kanzlei liegt, darf sich an den Zahlen nichts mehr stillschweigend ändern. MetronHR kennt dafür elf Sperrvarianten, von „gar nicht" über „nach sieben Tagen" bis zu einem festen Stichtag, dazu eine getrennte Bearbeitungsfrist.

Nach der Sperre laufen Korrekturen als Änderungsantrag: jemand stellt ihn, jemand entscheidet darüber, und beides bleibt sichtbar. Das ist genau die Frage, die ein Steuerberater stellt, bevor er Zahlen aus einem fremden System übernimmt.

Häufige Fragen

Was uns zum Thema „Für die Kanzlei" am häufigsten gefragt wird.

Als Excel-Datei (.xlsx) und wahlweise als CSV. Beides lässt sich unverändert weitergeben, per E-Mail oder über das Mandantenportal der Kanzlei. Ein Zusatzprogramm braucht dort niemand.

Je Person: Sollstunden aus dem Arbeitszeitmodell, tatsächlich erfasste Stunden, Saldo, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, Urlaubstage und Krankheitstage. Die Datei ist eine Excel-Tabelle und lässt sich unverändert weitergeben.

Einen eigenen Kanzlei-Zugang gibt es nicht. Die Übergabe läuft über die Datei. Das ist eine bewusste Entscheidung: ein zusätzlicher Zugang für Dritte bringt Fragen zu Rollen, Sichtbarkeit und Auftragsverarbeitung mit sich, die den Nutzen hier nicht aufwiegen.

Über die Sperre des abgeschlossenen Zeitraums. Danach sind Korrekturen nur noch über einen Änderungsantrag möglich, der entschieden und festgehalten wird. Im Professional-Tarif kommt die Änderungshistorie der Zeiteinträge dazu, in der Person und Zeitpunkt jeder Änderung stehen.

Die Stunden in Nacht-, Sonn- und Feiertagslage werden ermittelt und in der Übersicht ausgewiesen. Die Zuschlagssätze lassen sich hinterlegen und werden angezeigt. Die Berechnung des Zuschlagsbetrags selbst gehört zur Lohnabrechnung und bleibt in der Kanzlei.

Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.

Den nächsten Monatsabschluss als Datei übergeben.

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