Rechner

Stundenlohn aus dem Monatsgehalt berechnen

Was verdienst du wirklich je Stunde? Mit Sonderzahlungen und einer Prüfung gegen den Mindestlohn.

Deine Angaben

In Euro, ohne Sonderzahlungen.

Vertragliche Stunden je Woche.

Weihnachts- und Urlaubsgeld, in Euro. Null lassen, wenn es keine gibt.

Ergebnis

Stundenlohn brutto17,26 €
Monatsstunden im Schnitt173,8 Stunden
Jahresbrutto36.000,00 €

Rechenweg

  • Monatsstunden = 40 h × 4,345 Wochen = 173,81 h
  • Stundenlohn = 3.000,00 € ÷ 173,81 h = 17,26 €

Keine Anmeldung, keine Speicherung, gerechnet wird im Browser.

So wird gerechnet

Von der Woche zum Monat

Ein Monat hat im Durchschnitt 4,348 Wochen, nämlich 365 Tage geteilt durch sieben und dann durch zwölf. Bei 40 Wochenstunden sind das 173,9 Monatsstunden.

Verbreitet ist auch die Näherung 4,33, die von 52 Wochen im Jahr ausgeht. Sie liegt um rund ein halbes Prozent daneben. Dieser Rechner nimmt den genauen Wert und weist ihn im Rechenweg aus.

Sonderzahlungen zählen nicht immer mit

Für den Vergleich mit dem Mindestlohn zählen nur Zahlungen, die unwiderruflich und zum Fälligkeitszeitpunkt geleistet werden. Ein Weihnachtsgeld im November erhöht den Mindestlohn im November, nicht im Februar.

Für die Frage, was die Arbeit im Jahresschnitt wert ist, sind Sonderzahlungen dagegen relevant. Der Rechner weist beide Werte aus.

Der Mindestlohn ist die Untergrenze, immer

Seit dem 01.01.2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € je Zeitstunde, zum 01.01.2027 steigt er auf 14,60 €. Ein Verzicht darauf ist nach § 3 MiLoG unwirksam, ebenso eine Vereinbarung, die den Anspruch beschränkt.

Entscheidend ist der Lohn je tatsächlich geleisteter Stunde. Wer regelmäßig unbezahlt länger arbeitet, kann rechnerisch unter den Mindestlohn rutschen, obwohl das Monatsgehalt hoch genug aussieht.

Einmal rechnen dauert eine Minute. MetronHR führt diese Konten laufend fort, für jeden Mitarbeitenden, und zeigt den Saldo im Monatsabschluss.

Nachlesen:§ 1 MiLoG · § 3 MiLoG · § 4 TzBfG

Der Rechner bildet die gesetzlichen Grundregeln ab. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können günstigere Regelungen enthalten, und bei einem konkreten Fall fragst du besser jemanden mit Zulassung.

Häufige Fragen

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird.

Mit 4,348, also 365 Tagen geteilt durch sieben und durch zwölf. Bei 40 Wochenstunden ergibt das 173,9 Stunden im Monat. Der oft genannte Faktor 4,33 stammt aus 52 Wochen und weicht leicht nach unten ab.

Für die vertragliche Betrachtung nicht, dafür zählt die vereinbarte Arbeitszeit. Für den Mindestlohn zählt dagegen jede geleistete Stunde. Wer 40 Stunden vereinbart hat und regelmäßig 45 arbeitet, muss das Gehalt durch 45 teilen, um zu sehen, ob der Mindestlohn noch erreicht wird.

Brutto. Der Rechner arbeitet mit dem Bruttogehalt, weil der Nettobetrag von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Zusatzbeiträgen der Krankenkasse abhängt und ohne diese Angaben nicht seriös zu berechnen ist.

Dasselbe. Trag das tatsächliche Monatsgehalt und die vereinbarten Wochenstunden ein. Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte (§ 4 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz), der Stundenlohn muss also derselbe sein.

Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.

Einmal rechnen ist gut. Nie wieder rechnen ist besser.

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