Mutterschutz: Beginn und Ende der Schutzfrist
Sechs Wochen vor dem Termin, acht danach, und bei einer Frühgeburt verschiebt sich alles. Die Fristen hängen an einem Datum, das sich ändern kann.
Deine Angaben
Aus dem ärztlichen Zeugnis. Er bestimmt den Beginn der Schutzfrist.
Leer lassen, solange das Kind nicht da ist.
Frühgeburt und Mehrlinge verlängern die Frist nach der Entbindung auf zwölf Wochen.
Ergebnis
In den sechs Wochen vor der Entbindung darf gearbeitet werden, wenn die Schwangere sich ausdrücklich dazu bereit erklärt; die Erklärung ist jederzeit widerruflich. Nach der Entbindung gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot, auf das niemand verzichten kann.
Wird beim Kind vor Ablauf der acht Wochen eine Behinderung festgestellt, verlängert sich die Frist auf Antrag ebenfalls auf zwölf Wochen (§ 3 Abs. 2 MuSchG).
Der Urlaubsanspruch bleibt vollständig bestehen: Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots gelten nach § 24 MuSchG als Beschäftigungszeiten. Nicht genommener Urlaub kann nach der Schutzfrist im laufenden oder im folgenden Kalenderjahr genommen werden.
Rechenweg
- Beginn = 12.05.2027 − 42 Tage = 31.03.2027
- Entbindung errechnet: 12.05.2027
- Ende = 12.05.2027 + 56 Tage = 07.07.2027
Keine Anmeldung, keine Speicherung, gerechnet wird im Browser.
So wird gerechnet
Sechs Wochen vor, acht Wochen nach
Nach § 3 Abs. 1 MuSchG darf in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, die Schwangere erklärt sich ausdrücklich dazu bereit; diese Erklärung ist jederzeit widerruflich.
Nach der Entbindung gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot von acht Wochen (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Es ist nicht verzichtbar, auch nicht auf Wunsch.
Grundlage der Rechnung ist der **errechnete** Entbindungstermin aus dem ärztlichen Zeugnis. Verschiebt sich die Geburt, verschiebt sich der Beginn der Schutzfrist nicht rückwirkend.
Zwölf Wochen statt acht
Die Frist nach der Entbindung verlängert sich auf zwölf Wochen bei Frühgeburten, bei Mehrlingsgeburten und, auf Antrag, wenn beim Kind vor Ablauf von acht Wochen eine Behinderung festgestellt wird (§ 3 Abs. 2 MuSchG).
Kommt das Kind vor dem errechneten Termin, verlängert sich die Frist nach der Entbindung zusätzlich um die Tage, die vorher nicht in Anspruch genommen werden konnten. Der Schutz von insgesamt vierzehn Wochen bleibt damit erhalten.
Was daneben gilt
Während der Schutzfristen zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld, der Betrieb stockt nach § 20 MuSchG auf das bisherige Nettoentgelt auf.
Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen: Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots gelten nach § 24 MuSchG als Beschäftigungszeiten, der Urlaub wird also nicht gekürzt und kann nach der Schutzfrist im laufenden oder im folgenden Jahr genommen werden.
Der Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG läuft von Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung, sofern der Betrieb von der Schwangerschaft weiß oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung davon erfährt.
Einmal rechnen dauert eine Minute. MetronHR führt diese Konten laufend fort, für jeden Mitarbeitenden, und zeigt den Saldo im Monatsabschluss.
Nachlesen:§§ 3, 15, 17, 20 und 24 MuSchG · § 24 MuSchG (Urlaubsanspruch)
Der Rechner bildet die gesetzlichen Grundregeln ab. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können günstigere Regelungen enthalten, und bei einem konkreten Fall fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Häufige Fragen
Was uns dazu am häufigsten gefragt wird.
Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Wer möchte, darf in diesen sechs Wochen weiterarbeiten und die Erklärung jederzeit widerrufen. Nach der Entbindung ist eine Beschäftigung dagegen ausgeschlossen.
Die Frist nach der Entbindung verlängert sich um die Tage, die vor der Geburt nicht genutzt werden konnten. Bei einer Frühgeburt beträgt sie außerdem zwölf statt acht Wochen. Der Gesamtschutz von vierzehn Wochen bleibt so in jedem Fall erhalten.
Nein. Ausfallzeiten wegen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots gelten nach § 24 MuSchG als Beschäftigungszeiten. Nicht genommener Urlaub kann nach dem Ende der Schutzfrist im laufenden oder im nächsten Kalenderjahr genommen werden.
Eine Pflicht dazu gibt es nicht, § 15 MuSchG spricht von einem Soll. Ohne die Mitteilung kann der Betrieb die Schutzvorschriften aber nicht anwenden, und der besondere Kündigungsschutz greift nur, wenn der Betrieb die Schwangerschaft kennt oder innerhalb von zwei Wochen nach einer Kündigung davon erfährt.
Nein, es fallen keine Arbeitsstunden an. Für das Stundenkonto bedeutet das: die Sollzeit entfällt für diese Tage, statt als Minusstunden aufzulaufen. In MetronHR wird der Zeitraum als Abwesenheit geführt und aus der Sollzeitrechnung herausgenommen.
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