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Wie viele Stunden im Minijob möglich sind

Die Grenze liegt seit 2026 bei 603 € im Monat. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind das rund 43 Stunden.

Deine Angaben

In Euro. Mindestens der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 €.

Leer lassen, wenn nur die Höchstgrenze interessiert.

603 € seit dem 01.01.2026. Nur ändern, wenn sich die Grenze ändert.

Ergebnis

Höchstens möglich je Monat43,4 Stunden
Entspricht je Woche43,4 Stunden
Geplante Stunden je Monat43,4 Stunden
Verdienst je Monat603,99 €
Verdienst im Jahr7.247,86 €
Über der Grenze0,99 €

Mit 603,99 € im Monat wird die Geringfügigkeitsgrenze überschritten. Gelegentlich und unvorhersehbar ist das zulässig, in der Regel in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres und höchstens bis zum Doppelten der Grenze. Planmäßiges Überschreiten führt dagegen zur Versicherungspflicht.

Die Grenze ist ein Monatsdurchschnitt: Maßgeblich ist das regelmäßige Arbeitsentgelt im Jahr, bei 603,00 € im Monat also 7.236,00 €. Schwankende Stunden sind unproblematisch, solange der Durchschnitt stimmt.

Auch im Minijob gelten Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen sowie Kündigungsfristen. Und: Für geringfügig Beschäftigte gilt § 17 Abs. 1 MiLoG, die Arbeitszeit ist spätestens sieben Kalendertage nach der Arbeitsleistung aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren.

Rechenweg

  • Höchststunden im Monat = 603,00 € ÷ 13,90 € = 43,38 h
  • Je Woche = 43,38 ÷ 4,345 = 9,98 h
  • Geplant im Monat = 10 h × 4,345 = 43,45 h
  • Verdienst = 43,45 h × 13,90 € = 603,99 €

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So wird gerechnet

Die Grenze hängt am Mindestlohn

Seit dem 01.01.2026 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 603 € im Monat, also 7.236 € im Jahr. Sie ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: das 130-fache des Mindestlohns geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV).

Bei einem Mindestlohn von 13,90 € ergibt das 602,33 €, aufgerundet 603 €, und rund 43 Arbeitsstunden im Monat. Steigt der Mindestlohn zum 01.01.2027 auf 14,60 €, steigt die Grenze entsprechend mit.

Der Monat ist ein Durchschnitt

Maßgeblich ist das regelmäßige Arbeitsentgelt im Jahr, nicht der einzelne Monat. Schwankende Stunden sind unproblematisch, solange der Jahreswert die Grenze nicht überschreitet.

Ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten ist zulässig, in der Regel in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres und höchstens bis zum Doppelten der Grenze. Planmäßiges Überschreiten führt dagegen zur Versicherungspflicht.

Aufzeichnungspflicht gilt auch hier

Für geringfügig Beschäftigte gilt § 17 Abs. 1 MiLoG unabhängig von der Branche: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens sieben Kalendertage nach der Arbeitsleistung aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren.

Der Zoll prüft diese Aufzeichnungen im Rahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Fehlen sie, drohen Bußgelder nach § 21 MiLoG von bis zu 30.000 €.

Arbeitsrechtlich ist ein Minijob eine normale Anstellung

Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen sowie auf die gesetzlichen Kündigungsfristen. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Zahl der Arbeitstage je Woche.

Einmal rechnen dauert eine Minute. MetronHR führt diese Konten laufend fort, für jeden Mitarbeitenden, und zeigt den Saldo im Monatsabschluss.

Nachlesen:§ 8 Abs. 1a SGB IV · § 17 MiLoG · Minijob-Zentrale, abgerufen 02.09.2026

Der Rechner bildet die gesetzlichen Grundregeln ab. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können günstigere Regelungen enthalten, und bei einem konkreten Fall fragst du besser jemanden mit Zulassung.

Häufige Fragen

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird.

So viele, wie bei deinem Stundenlohn in die Verdienstgrenze von 603 € im Monat passen. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind das rund 43 Stunden, bei 20 € Stundenlohn rund 30 Stunden. Eine feste Stundengrenze gibt es nicht, nur eine Verdienstgrenze.

Gelegentlich und unvorhersehbar ist das zulässig, in der Regel in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres und höchstens bis zum Doppelten der Grenze. Wer die Grenze planmäßig überschreitet, ist nicht mehr geringfügig beschäftigt; dann greift die Midijob-Regelung oder die volle Versicherungspflicht.

Ja. Der Anspruch richtet sich nach der Zahl der Arbeitstage je Woche. Wer an zwei Tagen arbeitet, hat gesetzlich Anspruch auf zwei Sechstel von 24 Werktagen, also acht Urlaubstage.

Ja, und zwar spätestens sieben Kalendertage nach der Arbeitsleistung (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Die Aufzeichnungen sind zwei Jahre aufzubewahren. Für Minijobs gilt das unabhängig von der Branche.

Sie folgt dem Mindestlohn. Bei 14,60 € ab dem 01.01.2027 ergibt die Formel 632,67 €, aufgerundet also voraussichtlich 633 € im Monat. Maßgeblich ist die amtliche Festsetzung; prüfe sie zum Jahreswechsel bei der Minijob-Zentrale.

Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.

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