Minijob

Stundenzettel für Minijobs mit Verdienstkontrolle

Zwölf Monatsblätter mit automatischer Verdienstrechnung gegen die Geringfügigkeitsgrenze von 603 € und dem Hinweis, wie viel im Monat noch geht.

  • Zwölf Monatsblätter für 2026, Wochenenden markiert
  • Stundenlohn und Verdienstgrenze im Kopf frei einstellbar
  • Verdienst und Restbetrag bis zur Grenze automatisch
  • Klartext-Hinweis, wenn die Grenze überschritten ist
Vorschau: Stundenzettel für Minijobs mit Verdienstkontrolle

Was steckt in der Vorlage?

Sofort einsetzbar, mit Formeln, Beispieldaten und einer Legende.

  • Zwölf Monatsblätter für 2026, Wochenenden markiert
  • Stundenlohn und Verdienstgrenze im Kopf frei einstellbar
  • Verdienst und Restbetrag bis zur Grenze automatisch
  • Klartext-Hinweis, wenn die Grenze überschritten ist
  • Aufzeichnung in der Form, die § 17 MiLoG für Minijobs verlangt

Wann passt die Vorlage?

Ideal als Übergangslösung oder für kleine Teams, mit klaren Grenzen.

  • Minijobs in Gastronomie, Handel, Pflege und Reinigung
  • Aushilfen mit schwankenden Stunden
  • Nachweis gegenüber der Minijob-Zentrale und der Zollprüfung
Wenn Excel an Grenzen kommt

Die Grenze reißt am 27., nicht am Monatsende.

Wer die Verdienstgrenze erst beim Abrechnen prüft, merkt zu spät, dass eine Schicht zu viel war. MetronHR zeigt den Stand laufend, warnt vor dem Überschreiten und liefert der Kanzlei am Monatsende die fertige Übersicht, ohne dass jemand Blätter einsammelt.

Im Vergleich

Excel-Vorlage

Manuelle Pflege • Keine Workflows • Keine Erinnerungen • Pro Mitarbeiter neu kopieren

MetronHR

Automatische Berechnungen • Genehmigungs-Workflow • Erinnerungen • Eine zentrale Quelle für das ganze Team

Häufige Fragen

Antworten zur Nutzung und zu rechtlichen Aspekten.

603 € im Monat, also 7.236 € im Jahr. Die Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und berechnet sich als das 130-fache des Mindestlohns geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Bei 13,90 € Stundenlohn sind das rund 43 Stunden im Monat.

13,90 € je Zeitstunde seit dem 01.01.2026. Zum 01.01.2027 steigt er auf 14,60 €. Wer weniger zahlt, verstößt gegen das Mindestlohngesetz, unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht.

Gelegentlich und unvorhersehbar ja, in der Regel in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres, wobei der Verdienst dann höchstens das Doppelte der Grenze betragen darf. Wer die Grenze planmäßig überschreitet, ist nicht mehr geringfügig beschäftigt. Kläre den Einzelfall mit der Lohnabrechnung, bevor die Schicht geplant wird.

Ja. § 17 Abs. 1 MiLoG gilt für geringfügig Beschäftigte unabhängig von der Branche. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens sieben Kalendertage nach der Arbeitsleistung aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren.

Ja. Geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit allen arbeitsrechtlichen Ansprüchen: bezahlter Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen, Kündigungsfristen. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Zahl der Arbeitstage je Woche.

Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.

Vorlagen sind ein Start. MetronHR ist die Antwort.

Wenn Excel im Team an Grenzen kommt, übernimmt MetronHR den Prozess. 14 Tage kostenlos testen.

In 5 Minuten startklar, ohne Kreditkarte