Arbeitszeit berechnen mit Pausenprüfung
Beginn und Ende eintragen, die Vorlage zieht die vorgeschriebene Pause ab und warnt, wenn die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes überschritten werden.
- Nettoarbeitszeit aus Beginn, Ende und Pause
- Pausenvorschlag nach § 4 ArbZG: 30 Minuten über sechs, 45 Minuten über neun Stunden
- Warnhinweis bei mehr als acht und bei mehr als zehn Stunden
- Rechnet mit dem größeren Wert aus eingetragener und gesetzlicher Pause

Was steckt in der Vorlage?
Sofort einsetzbar, mit Formeln, Beispieldaten und einer Legende.
- Nettoarbeitszeit aus Beginn, Ende und Pause
- Pausenvorschlag nach § 4 ArbZG: 30 Minuten über sechs, 45 Minuten über neun Stunden
- Warnhinweis bei mehr als acht und bei mehr als zehn Stunden
- Rechnet mit dem größeren Wert aus eingetragener und gesetzlicher Pause
- Monatssumme am Blattende
Wann passt die Vorlage?
Ideal als Übergangslösung oder für kleine Teams, mit klaren Grenzen.
- Einzelne Tage nachrechnen, bevor sie in die Abrechnung gehen
- Prüfen, ob eine geplante Schicht die Grenzen einhält
- Schulung von Führungskräften zur Pausenregelung
Nachrechnen ist gut. Nicht nachrechnen müssen ist besser.
Die Vorlage rechnet einen Tag, nachdem er vorbei ist. MetronHR rechnet beim Stempeln: Die Pause wird automatisch abgezogen, der Verstoß gegen Höchstarbeitszeit oder Ruhezeit erscheint als Hinweis, bevor der Monat abgeschlossen wird, und die Auswertung liegt am Monatsende fertig vor.
Im Vergleich
Excel-Vorlage
Manuelle Pflege • Keine Workflows • Keine Erinnerungen • Pro Mitarbeiter neu kopieren
MetronHR
Automatische Berechnungen • Genehmigungs-Workflow • Erinnerungen • Eine zentrale Quelle für das ganze Team
Häufige Fragen
Antworten zur Nutzung und zu rechtlichen Aspekten.
Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander darf niemand ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Nein. Ruhepausen sind Unterbrechungen der Arbeitszeit und werden grundsätzlich nicht vergütet. Etwas anderes gilt nur, wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag es vorsehen, oder wenn die Person sich während der Pause bereithalten muss; dann liegt keine Ruhepause vor.
Acht Stunden werktäglich. Zehn Stunden sind zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Werktage im Sinne des Gesetzes sind Montag bis Samstag, daraus ergeben sich 48 Stunden je Woche im Durchschnitt.
Weil die gesetzliche Pause auch dann gilt, wenn sie nicht genommen wurde. Die Vorlage rechnet mit dem größeren Wert aus eingetragener und vorgeschriebener Pause und weist in der Spalte Hinweis darauf hin. So sieht man sofort, wo die Pausenregelung nicht eingehalten wurde.
Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.
Vorlagen sind ein Start. MetronHR ist die Antwort.
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