Überstundenkonto mit Abbau-Vereinbarung
Ein Jahresblatt für Soll, Ist, Auszahlung, Freizeitausgleich und laufenden Saldo, dazu ein Muster für die Vereinbarung über den Abbau.
- Zwölf Monatszeilen mit Soll, Ist und Differenz
- Getrennte Spalten für Auszahlung und Freizeitausgleich
- Laufender Saldo, der den Vormonat fortschreibt
- Bemerkungsspalte für Absprachen

Was steckt in der Vorlage?
Sofort einsetzbar, mit Formeln, Beispieldaten und einer Legende.
- Zwölf Monatszeilen mit Soll, Ist und Differenz
- Getrennte Spalten für Auszahlung und Freizeitausgleich
- Laufender Saldo, der den Vormonat fortschreibt
- Bemerkungsspalte für Absprachen
- Muster-Vereinbarung über den Abbau als eigenes PDF
Wann passt die Vorlage?
Ideal als Übergangslösung oder für kleine Teams, mit klaren Grenzen.
- Jahresübersicht je Beschäftigtem für das Personalgespräch
- Grundlage für die Entscheidung zwischen Auszahlung und Freizeit
- Dokumentation für die Lohnabrechnung
Der Saldo stimmt nur, wenn ihn niemand von Hand pflegt.
Ein Überstundenkonto in Excel ist am Monatsende so gut wie die Person, die es füttert. MetronHR führt den Saldo aus den erfassten Zeiten fort, bucht Auszahlung und Freizeitausgleich als Vorgang und zeigt beiden Seiten denselben Stand, ohne Rückfrage.
Im Vergleich
Excel-Vorlage
Manuelle Pflege • Keine Workflows • Keine Erinnerungen • Pro Mitarbeiter neu kopieren
MetronHR
Automatische Berechnungen • Genehmigungs-Workflow • Erinnerungen • Eine zentrale Quelle für das ganze Team
Häufige Fragen
Antworten zur Nutzung und zu rechtlichen Aspekten.
Nein. In Deutschland besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen Zuschlag für Überstunden. Er entsteht nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung. Üblich sind 25 bis 50 Prozent. Zu unterscheiden davon sind die steuerfreien Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG, die einen anderen Grund haben.
In dieser pauschalen Form nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht. Eine Abgeltungsklausel ist unwirksam, wenn für die Beschäftigten nicht erkennbar ist, welche Leistung sie für ihr Gehalt schulden (BAG, Urteil vom 01.09.2010, 5 AZR 517/09). Wirksam kann eine Klausel sein, die eine bestimmte Zahl von Stunden nennt.
Wenn eine wirksame Ausschlussfrist besteht, häufig drei Monate ab Fälligkeit, geregelt im Arbeits- oder Tarifvertrag. Ohne Ausschlussfrist gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren zum Jahresende. Voraussetzung für einen Anspruch ist, dass die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet waren; im Streit muss die oder der Beschäftigte das darlegen.
Für die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes ja. § 3 ArbZG begrenzt die werktägliche Arbeitszeit unabhängig davon, ob sie später ausgeglichen wird. Der Ausgleichszeitraum von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen betrifft nur die Frage, ob die Überschreitung auf zehn Stunden zulässig war.
Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.
Vorlagen sind ein Start. MetronHR ist die Antwort.
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