Monatsdienstplan mit Schichtkürzeln
Ein Blatt für den ganzen Monat: Kürzel je Tag eintragen, die Stundensumme je Person rechnet sich selbst, die Kürzel sind frei änderbar.
- Bis zu 20 Personen mal 31 Tage auf einem Blatt
- Frei änderbare Schichtkürzel auf einem eigenen Tabellenblatt
- Stundensumme je Person und für das ganze Team automatisch
- Erste Spalte und Kopfzeile fixiert, für langes Scrollen

Was steckt in der Vorlage?
Sofort einsetzbar, mit Formeln, Beispieldaten und einer Legende.
- Bis zu 20 Personen mal 31 Tage auf einem Blatt
- Frei änderbare Schichtkürzel auf einem eigenen Tabellenblatt
- Stundensumme je Person und für das ganze Team automatisch
- Erste Spalte und Kopfzeile fixiert, für langes Scrollen
- Hinweise zu Ruhezeit, Höchstarbeitszeit und Sonntagsarbeit im Blatt
Wann passt die Vorlage?
Ideal als Übergangslösung oder für kleine Teams, mit klaren Grenzen.
- Gastronomie, Handel, Pflege und Sicherheitsdienste
- Betriebe mit Früh-, Spät- und Nachtdienst
- Aushang am schwarzen Brett als PDF
Der Plan merkt nicht, wenn die Ruhezeit reißt.
Spätdienst bis 22 Uhr, Frühdienst ab 6 Uhr am nächsten Morgen: acht Stunden Ruhezeit statt der elf aus § 5 ArbZG. In Excel fällt das erst auf, wenn jemand nachrechnet. MetronHR prüft beim Planen, meldet den Konflikt sofort und stellt den Plan der erfassten Zeit gegenüber.
Im Vergleich
Excel-Vorlage
Manuelle Pflege • Keine Workflows • Keine Erinnerungen • Pro Mitarbeiter neu kopieren
MetronHR
Automatische Berechnungen • Genehmigungs-Workflow • Erinnerungen • Eine zentrale Quelle für das ganze Team
Häufige Fragen
Antworten zur Nutzung und zu rechtlichen Aspekten.
Das Arbeitszeitgesetz nennt keine Frist. Bei Arbeit auf Abruf gilt § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz: Die Lage der Arbeitszeit muss mindestens vier Tage im Voraus mitgeteilt werden, sonst muss die oder der Beschäftigte nicht arbeiten. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sehen häufig längere Ankündigungsfristen vor.
Mindestens elf Stunden ununterbrochen (§ 5 Abs. 1 ArbZG). In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Gaststätten, Verkehrsbetrieben, Rundfunk und Landwirtschaft darf sie auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine Verlängerung auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird (§ 5 Abs. 2 ArbZG).
Wenn ein Betriebsrat besteht: ja. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage unterliegen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, vorübergehende Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit nach Nr. 3.
Nein. Der Plan sagt, wer arbeiten soll, die Erfassung sagt, wer wann tatsächlich gearbeitet hat. Die Pflicht aus dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) bezieht sich auf die tatsächliche Arbeitszeit.
Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.
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