Urlaubsantrag als Formular zum Ausfüllen
Ein Blatt für Antrag, Vertretung, Urlaubskonto und Entscheidung, mit den Fundstellen aus dem Bundesurlaubsgesetz, die im Zweifel zählen.
- Felder für Person, Zeitraum und Anzahl der Arbeitstage
- Ankreuzfelder für Erholungsurlaub, Sonderurlaub, unbezahlten Urlaub und Freizeitausgleich
- Abschnitt Vertretung mit Übergabetermin
- Urlaubskonto: Anspruch, genommen, Rest vor und nach dem Antrag

Was steckt in der Vorlage?
Sofort einsetzbar, mit Formeln, Beispieldaten und einer Legende.
- Felder für Person, Zeitraum und Anzahl der Arbeitstage
- Ankreuzfelder für Erholungsurlaub, Sonderurlaub, unbezahlten Urlaub und Freizeitausgleich
- Abschnitt Vertretung mit Übergabetermin
- Urlaubskonto: Anspruch, genommen, Rest vor und nach dem Antrag
- Entscheidungsfeld mit Unterschriften beider Seiten
Wann passt die Vorlage?
Ideal als Übergangslösung oder für kleine Teams, mit klaren Grenzen.
- Betriebe ohne digitale Abwesenheitsverwaltung
- Übergangslösung während der Einführung einer Software
- Aushilfen und Externe ohne Systemzugang
Ein Zettel weiß nicht, wer noch wie viele Tage hat.
Der Antrag auf Papier funktioniert, solange jemand die Übersicht führt. Sobald zwei Anträge für dieselbe Woche kommen, fehlt der Blick auf den Kalender des Teams. In MetronHR stellt die oder der Beschäftigte den Antrag selbst, sieht den eigenen Resturlaub, die Führungskraft sieht Überschneidungen sofort, und der Anspruch rechnet sich fort.
Im Vergleich
Excel-Vorlage
Manuelle Pflege • Keine Workflows • Keine Erinnerungen • Pro Mitarbeiter neu kopieren
MetronHR
Automatische Berechnungen • Genehmigungs-Workflow • Erinnerungen • Eine zentrale Quelle für das ganze Team
Häufige Fragen
Antworten zur Nutzung und zu rechtlichen Aspekten.
Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Werktage im Jahr bei einer Sechstagewoche. Bei einer Fünftagewoche entspricht das 20 Arbeitstagen. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können mehr vorsehen.
Ja, aber nicht beliebig. Nach § 7 Abs. 1 BUrlG sind Urlaubswünsche zu berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten vorgehen, stehen entgegen. Die Ablehnung sollte begründet werden.
Grundsätzlich zum Ende des Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres setzt dringende betriebliche oder in der Person liegende Gründe voraus. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfällt Urlaub allerdings nur, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigten zuvor auf den drohenden Verfall hingewiesen und zur Inanspruchnahme aufgefordert hat.
Das Gesetz schreibt keine Form vor. Schriftlich oder digital ist aber üblich, weil beide Seiten dann einen Nachweis haben, wann was beantragt und entschieden wurde.
Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.
Vorlagen sind ein Start. MetronHR ist die Antwort.
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