Aushang

Aushang zur Pausenregelung nach § 4 ArbZG

Ein Blatt fürs schwarze Brett: die gesetzlichen Pausenzeiten groß und lesbar, dazu die Regeln, die im Alltag am häufigsten übersehen werden.

  • Die drei Stufen aus § 4 ArbZG groß und auf einen Blick
  • Aufteilung in Abschnitte von mindestens 15 Minuten erklärt
  • Hinweis auf die Ruhezeit von elf Stunden nach § 5 ArbZG
  • Strengere Regeln für Jugendliche nach § 11 JArbSchG
Vorschau: Aushang zur Pausenregelung nach § 4 ArbZG

Was steckt in der Vorlage?

Sofort einsetzbar, mit Formeln, Beispieldaten und einer Legende.

  • Die drei Stufen aus § 4 ArbZG groß und auf einen Blick
  • Aufteilung in Abschnitte von mindestens 15 Minuten erklärt
  • Hinweis auf die Ruhezeit von elf Stunden nach § 5 ArbZG
  • Strengere Regeln für Jugendliche nach § 11 JArbSchG
  • Freie Zeile für die betrieblichen Pausenzeiten

Wann passt die Vorlage?

Ideal als Übergangslösung oder für kleine Teams, mit klaren Grenzen.

  • Aushang in Pausenraum, Küche oder Werkstatt
  • Beilage zur Unterweisung neuer Beschäftigter
  • Grundlage für das Gespräch über durchgearbeitete Pausen
Wenn Excel an Grenzen kommt

Ein Aushang informiert. Er hält niemanden davon ab, durchzuarbeiten.

Die Pause, die nicht genommen wurde, taucht in keiner Tabelle auf, aber im Streitfall in der Akte. MetronHR prüft die gebuchte Zeit gegen § 4 ArbZG, weist auf die fehlende Pause hin, solange sie noch nachgetragen werden kann, und dokumentiert, was tatsächlich passiert ist.

Im Vergleich

Excel-Vorlage

Manuelle Pflege • Keine Workflows • Keine Erinnerungen • Pro Mitarbeiter neu kopieren

MetronHR

Automatische Berechnungen • Genehmigungs-Workflow • Erinnerungen • Eine zentrale Quelle für das ganze Team

Häufige Fragen

Antworten zur Nutzung und zu rechtlichen Aspekten.

Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Länger als sechs Stunden hintereinander darf niemand ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Ja, in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten. Drei Pausen zu je zehn Minuten erfüllen die Vorgabe dagegen nicht.

Grundsätzlich nicht, denn eine Ruhepause ist keine Arbeitszeit. Etwas anderes gilt, wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag es vorsehen. Wer sich während der Pause bereithalten muss, macht keine Ruhepause, sondern leistet Arbeitsbereitschaft; diese Zeit ist Arbeitszeit.

Nach § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden und mindestens 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden. Als Ruhepause gilt nur eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten, und sie muss frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit liegen.

Das Arbeitszeitgesetz verlangt einen Abdruck des Gesetzes und der geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit an geeigneter Stelle im Betrieb (§ 16 Abs. 1 ArbZG). Ein zusätzlicher Aushang mit den Pausenzeiten ist nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber die einfachste Art, Streit zu vermeiden.

Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.

Vorlagen sind ein Start. MetronHR ist die Antwort.

Wenn Excel im Team an Grenzen kommt, übernimmt MetronHR den Prozess. 14 Tage kostenlos testen.

In 5 Minuten startklar, ohne Kreditkarte