Vereinbarung über mobile Arbeit als Muster
Sechs Abschnitte für das, worüber im Streitfall gestritten wird: Ort und Umfang, Arbeitszeit und Erreichbarkeit, Arbeitsmittel, Arbeitsschutz, Datenschutz und Unfallversicherung.
- Ort, Umfang und beidseitige Beendigungsfrist
- Arbeitszeit und Erreichbarkeit mit Verweis auf §§ 3 bis 5 ArbZG
- Liste der gestellten Arbeitsmittel zum Ankreuzen
- Abschnitte zu Arbeitsschutz, Datenschutz und Unfallversicherung

Was steckt in der Vorlage?
Sofort einsetzbar, mit Formeln, Beispieldaten und einer Legende.
- Ort, Umfang und beidseitige Beendigungsfrist
- Arbeitszeit und Erreichbarkeit mit Verweis auf §§ 3 bis 5 ArbZG
- Liste der gestellten Arbeitsmittel zum Ankreuzen
- Abschnitte zu Arbeitsschutz, Datenschutz und Unfallversicherung
- Hinweis auf die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG
Wann passt die Vorlage?
Ideal als Übergangslösung oder für kleine Teams, mit klaren Grenzen.
- Erste schriftliche Regelung für einzelne Beschäftigte
- Anlage zum Arbeitsvertrag bei neuer Einstellung
- Grundlage für eine spätere Betriebsvereinbarung
Im Homeoffice gelten dieselben Grenzen, nur sieht sie niemand.
Wer abends um 22 Uhr noch eine Mail schreibt und morgens um 7 Uhr wieder anfängt, unterschreitet die Ruhezeit aus § 5 ArbZG. Am Schreibtisch im Betrieb fällt das auf, zu Hause nicht. MetronHR erfasst die Zeit dort, wo gearbeitet wird, und meldet den Verstoß, sobald er entsteht.
Im Vergleich
Excel-Vorlage
Manuelle Pflege • Keine Workflows • Keine Erinnerungen • Pro Mitarbeiter neu kopieren
MetronHR
Automatische Berechnungen • Genehmigungs-Workflow • Erinnerungen • Eine zentrale Quelle für das ganze Team
Häufige Fragen
Antworten zur Nutzung und zu rechtlichen Aspekten.
Nein. Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch besteht in Deutschland nicht. Mobile Arbeit beruht auf Vereinbarung, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Umgekehrt kann der Arbeitgeber sie auch nicht einseitig anordnen, wenn im Arbeitsvertrag ein Arbeitsort vereinbart ist.
Uneingeschränkt. Höchstarbeitszeit nach § 3, Ruhepausen nach § 4 und die elf Stunden Ruhezeit nach § 5 ArbZG gelten unabhängig vom Ort. Auch die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit besteht dort genauso.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht auch bei mobiler Arbeit für Tätigkeiten, die mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängen (§ 8 Abs. 1 SGB VII). Wege innerhalb der Wohnung, die der Arbeit dienen, sind seit 2021 ausdrücklich einbezogen. Rein private Verrichtungen sind es nicht.
Telearbeitsplätze im Sinne von § 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich, für die die Anforderungen der Verordnung gelten. Mobiles Arbeiten ohne fest eingerichteten Platz fällt nicht darunter; die Grundpflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz bleiben aber bestehen.
Wenn ein Betriebsrat besteht, ja. Die Lage der Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG), Fragen der Ordnung im Betrieb (Nr. 1) und technische Einrichtungen, die zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle geeignet sind (Nr. 6), unterliegen der Mitbestimmung. Seit 2021 ist auch die Ausgestaltung mobiler Arbeit ausdrücklich mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG).
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