Rechner

Höchstarbeitszeit und Ausgleichszeitraum

Zehn Stunden am Tag sind erlaubt, aber nur mit Ausgleich. Der Rechner zeigt, wie viel im Zeitraum noch übrig ist.

Deine Angaben

Durchschnitt der bereits gearbeiteten Wochen, in Stunden.

§ 3 ArbZG lässt beides zu.

Ergebnis

Möglich in den Restwochen, je Woche67:15 Stunden
Budget im Zeitraum67:15 Stunden
Bereits verbraucht67:15 Stunden
Verbleibend67:15 Stunden
Restwochen16

Werktage im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind Montag bis Samstag. Acht Stunden werktäglich ergeben deshalb 48 Wochenstunden im Durchschnitt, nicht 40. Wer eine Fünftagewoche hat, darf diese 48 Stunden auf fünf Tage verteilen, allerdings höchstens zehn Stunden am einzelnen Tag.

Der Ausgleichszeitraum von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen ist die gesetzliche Vorgabe. Ein Tarifvertrag kann ihn nach § 7 ArbZG verlängern, und in der Pflege und im Verkehrswesen gelten Sonderregeln. Prüfe, ob für deinen Betrieb ein Tarifvertrag gilt.

Rechenweg

  • Budget = 48 h × 24 Wochen = 1152 h
  • Verbraucht = 9,5 h × 8 Wochen = 76 h
  • Rest = 1152 − 76 = 1076 h
  • Je Restwoche = 1076 ÷ 16 = 67,25 h

Keine Anmeldung, keine Speicherung, gerechnet wird im Browser.

So wird gerechnet

Acht Stunden werktäglich sind 48 Wochenstunden

Nach § 3 Satz 1 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertagen, also Montag bis Samstag. Sechs mal acht Stunden ergeben 48 Wochenstunden.

Die verbreitete Annahme, die gesetzliche Grenze liege bei 40 Stunden, verwechselt die übliche vertragliche Vollzeit mit dem Gesetz. Ein Vertrag über 40 Stunden lässt Luft bis 48, verpflichtet aber niemanden dazu.

Der Ausgleichszeitraum

Zehn Stunden werktäglich sind zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 Satz 2 ArbZG). Der Betrieb wählt, welche der beiden Varianten er anwendet.

Über zehn Stunden geht auch mit Ausgleich nicht. Ausnahmen davon regelt § 14 ArbZG für außergewöhnliche Fälle und Notfälle, § 7 ArbZG lässt abweichende Regelungen durch Tarifvertrag zu.

Wie der Rechner rechnet

Das Budget ist 48 Stunden mal die Zahl der Wochen im Zeitraum. Davon wird abgezogen, was in den bereits vergangenen Wochen tatsächlich gearbeitet wurde. Was bleibt, verteilt sich auf die Restwochen.

Sechs Kalendermonate sind je nach Lage im Jahr zwischen 25,7 und 26,3 Wochen lang. Der Rechner setzt 26 Wochen an; für eine Planung reicht das, für die Abrechnung eines konkreten Zeitraums zählen die tatsächlichen Kalendertage.

Einmal rechnen dauert eine Minute. MetronHR führt diese Konten laufend fort, für jeden Mitarbeitenden, und zeigt den Saldo im Monatsabschluss.

Nachlesen:§ 3 ArbZG · § 7 ArbZG · § 22 ArbZG

Der Rechner bildet die gesetzlichen Grundregeln ab. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können günstigere Regelungen enthalten, und bei einem konkreten Fall fragst du besser jemanden mit Zulassung.

Häufige Fragen

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird.

Im Durchschnitt 48 Stunden, gerechnet über sechs Kalendermonate oder 24 Wochen. In einzelnen Wochen sind bis zu 60 Stunden möglich, wenn an keinem Tag mehr als zehn Stunden gearbeitet wird und der Durchschnitt am Ende stimmt.

Ja. Werktage im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertagen. Deshalb ergeben acht Stunden werktäglich 48 Wochenstunden, obwohl die meisten Betriebe an fünf Tagen arbeiten.

Dann liegt ein Verstoß gegen § 3 ArbZG vor. Die Aufsichtsbehörde kann Anordnungen treffen, und es drohen Bußgelder nach § 22 ArbZG von bis zu 30.000 €, bei beharrlicher Wiederholung oder Gefährdung von Gesundheit auch eine Straftat nach § 23 ArbZG.

Ja, aber nicht einseitig. Nach § 7 ArbZG kann ein Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags eine Betriebsvereinbarung abweichende Regelungen treffen, etwa einen längeren Ausgleichszeitraum. Ohne Tarifbindung bleibt es bei sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen.

Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.

Einmal rechnen ist gut. Nie wieder rechnen ist besser.

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