Arbeitszeitkonto
Ein Arbeitszeitkonto hält fest, wie viele Stunden jemand über oder unter der vereinbarten Arbeitszeit liegt. Der Saldo wird über einen festgelegten Zeitraum ausgeglichen, durch Freizeit oder durch Auszahlung.
Stand: September 2026
Was rechtlich dahintersteht
Das Arbeitszeitgesetz kennt den Begriff nicht. Ein Arbeitszeitkonto beruht auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Ohne eine solche Grundlage gibt es kein Konto, sondern nur Mehrarbeit, die zu vergüten ist.
Besteht ein Betriebsrat, unterliegt die Einführung der Mitbestimmung: § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG für die Lage der Arbeitszeit und Nr. 3 für die vorübergehende Verlängerung oder Verkürzung.
Unabhängig vom Konto gelten die Grenzen aus § 3 ArbZG. Ein Konto verschiebt die Vergütung, nicht die Höchstarbeitszeit.
Kurzzeit- und Langzeitkonto
Kurzzeitkonten gleichen innerhalb weniger Monate aus, meist mit einer Kappungsgrenze nach oben und unten. Sie dienen der Flexibilität im Alltag.
Langzeitkonten sammeln Guthaben über Jahre, für ein Sabbatical oder den vorgezogenen Ruhestand. Sobald das Guthaben mehr als 250 Stunden oder ein Vielfaches des Monatsentgelts erreicht und die Vereinbarung eine Freistellung vorsieht, greifen die Regeln über Wertguthaben nach §§ 7b ff. SGB IV, einschließlich der Insolvenzsicherung nach § 7e SGB IV.
Diese Größen rechnet MetronHR selbst: Zeitkonten, Zuschläge, Überstunden und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, bei jeder Buchung.
Was beim Austritt passiert
Ein positiver Saldo ist auszuzahlen, wenn er nicht mehr abgebaut werden kann. Ein negativer Saldo darf nur zurückgefordert werden, wenn die Minusstunden auf einer Entscheidung der Beschäftigten beruhen und eine entsprechende Vereinbarung besteht. Fehlt Arbeit, weil der Betrieb keine hat, trägt er das Risiko (§ 615 BGB).
Beispiel: Kurzzeitkonto mit Kappungsgrenze
- Vereinbart: 38 Stunden je Woche, Kappungsgrenze plus 60 und minus 20 Stunden.
- Januar: 170 Ist zu 165 Soll, Saldo +5.
- Februar: 180 Ist zu 152 Soll, Saldo +33.
- März: 140 Ist zu 167 Soll, Saldo +6.
- Der Saldo bleibt innerhalb der Kappungsgrenze, ein Ausgleich ist nicht erzwungen.
Häufiger Fehler
Der häufigste Fehler: Das Konto wird geführt, aber nie geleert. Nach zwei Jahren steht ein Saldo von 180 Stunden, den niemand mehr abbauen kann und den auszuzahlen teuer wird. Eine Kappungsgrenze und ein fester Ausgleichszeitpunkt gehören in jede Vereinbarung.
Nachlesen
- § 3 ArbZG
- §§ 7b bis 7e SGB IV
- § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG, § 615 BGB
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: September 2026
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Verwandte Begriffe
Sollstunden
Sollstunden sind die Stunden, die eine Person in einem Zeitraum vertraglich zu leisten hat. Sie sind die Vergleichsgröße für die tatsächlich geleisteten Stunden und damit die Grundlage jedes Zeitkontos.
Ausgleichszeitraum
Der Ausgleichszeitraum ist die Spanne, über die der Durchschnitt von acht Stunden werktäglicher Arbeitszeit eingehalten werden muss. Er beträgt sechs Kalendermonate oder 24 Wochen.
Freizeitausgleich
Freizeitausgleich bedeutet, dass geleistete Mehrarbeit durch bezahlte Freistellung ausgeglichen wird statt durch Auszahlung. Er setzt eine Vereinbarung voraus, aus dem Gesetz folgt er nicht.
Ampelkonto
Ein Ampelkonto ist ein Arbeitszeitkonto mit gestuften Grenzen. Solange der Saldo im grünen Bereich liegt, passiert nichts; im gelben Bereich greifen Abbaupflichten, im roten Bereich darf keine weitere Mehrarbeit anfallen.
Brückenteilzeit
Brückenteilzeit ist ein Anspruch auf befristete Verringerung der Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre, mit anschließender Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Geregelt ist sie in § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Gleitzeit
Bei Gleitzeit bestimmen Beschäftigte Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst. Die vereinbarte Arbeitszeit bleibt unverändert, nur ihre Lage ist flexibel.
Vertrauensarbeitszeit
Bei Vertrauensarbeitszeit verzichtet der Arbeitgeber darauf, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit vorzugeben, und schaut auf das Ergebnis. Die vereinbarte Arbeitszeit bleibt geschuldet.
Wegezeit
Wegezeit ist die Zeit für Fahrten im Zusammenhang mit der Arbeit. Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählt nicht als Arbeitszeit, Fahrten zwischen zwei Einsatzorten während des Arbeitstages dagegen schon.
Zeitguthaben
Ein Zeitguthaben ist der positive Saldo eines Arbeitszeitkontos: geleistete Stunden, die über der Sollzeit liegen und noch nicht durch Freizeit oder Auszahlung ausgeglichen sind.
Minusstunden
Minusstunden sind ein negativer Saldo im Arbeitszeitkonto: Die geleistete Zeit liegt unter der Sollzeit. Ob sie nachgearbeitet oder verrechnet werden dürfen, hängt davon ab, wer sie verursacht hat.
Kappungsgrenze
Eine Kappungsgrenze ist der vereinbarte Höchst- oder Tiefstwert eines Arbeitszeitkontos. Wird sie erreicht, greift eine festgelegte Folge, etwa Auszahlung, Umbuchung oder ein Verbot weiterer Mehrarbeit.
Wertguthaben
Ein Wertguthaben ist angespartes Arbeitsentgelt, das für eine spätere bezahlte Freistellung zurückgelegt wird, etwa für ein Sabbatical, Pflegezeit oder den vorgezogenen Ruhestand.
Jahresarbeitszeit
Bei einem Jahresarbeitszeitmodell wird die geschuldete Arbeitszeit für ein ganzes Jahr festgelegt statt für die Woche. Die Verteilung über die Monate richtet sich nach dem Bedarf.
Arbeitszeitbetrug
Arbeitszeitbetrug bezeichnet die vorsätzlich falsche Angabe geleisteter Arbeitszeit, etwa durch Stempeln für abwesende Kollegen oder das Eintragen nicht geleisteter Stunden. Er ist ein schwerer Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Pflicht.