Kappungsgrenze
Eine Kappungsgrenze ist der vereinbarte Höchst- oder Tiefstwert eines Arbeitszeitkontos. Wird sie erreicht, greift eine festgelegte Folge, etwa Auszahlung, Umbuchung oder ein Verbot weiterer Mehrarbeit.
Stand:September 2026
Wozu sie gut ist
Ein Zeitkonto ohne Obergrenze wächst, solange niemand hinschaut. Nach zwei Jahren steht ein Saldo, der weder abgefeiert noch bezahlt werden kann, ohne dass es weh tut. Die Kappungsgrenze erzwingt eine Entscheidung, bevor es so weit ist.
Nach unten schützt sie die Beschäftigten: Ein Minus von 40 Stunden lässt sich neben der laufenden Arbeit kaum aufholen, und beim Austritt wird es zur Forderung.
Was beim Kappen passieren darf
Zulässig ist die Auszahlung der Stunden über der Grenze, ihre Überführung in ein Langzeitkonto und ein Stopp weiterer Mehrarbeit, bis der Saldo wieder darunter liegt.
Nicht zulässig ist der ersatzlose Wegfall. Er wäre eine Kürzung eines bereits entstandenen Vergütungsanspruchs und als Klausel nach § 307 Abs. 1 BGB regelmäßig unwirksam. „Kappen" heißt umbuchen, nicht streichen.
Diese Größen rechnet MetronHR selbst: Zeitkonten, Zuschläge, Überstunden und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, bei jeder Buchung.
Übliche Werte
In Kurzzeitkonten liegen die Grenzen häufig zwischen plus 40 und plus 80 Stunden sowie zwischen minus 10 und minus 20. Feste Vorgaben gibt es nicht; maßgeblich ist, dass der Ausgleich im Ausgleichszeitraum realistisch bleibt.
Eine Grenze, die nie erreicht wird, ist wirkungslos. Eine, die dauernd erreicht wird, zeigt, dass die Personaldecke zu dünn ist, und ist damit eine nützliche Kennzahl.
Beispiel: Kappung bei plus 60
- Vereinbart: Kappungsgrenze plus 60, Auszahlung des Überhangs zum Quartalsende.
- Saldo am 30. Juni: 74 Stunden.
- Ausgezahlt werden 14 Stunden, im Konto bleiben 60.
- Bei 22 € Stundensatz sind das 308 € brutto.
Häufiger Fehler
Die Grenze steht in der Betriebsvereinbarung, aber niemand wird benachrichtigt, wenn sie erreicht ist. Eine Kappungsgrenze ohne automatische Meldung ist eine Zahl auf Papier.
Nachlesen
- § 307 Abs. 1 BGB
- § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: September 2026
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Verwandte Begriffe
Arbeitszeitkonto
Ein Arbeitszeitkonto hält fest, wie viele Stunden jemand über oder unter der vereinbarten Arbeitszeit liegt. Der Saldo wird über einen festgelegten Zeitraum ausgeglichen, durch Freizeit oder durch Auszahlung.
Ampelkonto
Ein Ampelkonto ist ein Arbeitszeitkonto mit gestuften Grenzen. Solange der Saldo im grünen Bereich liegt, passiert nichts; im gelben Bereich greifen Abbaupflichten, im roten Bereich darf keine weitere Mehrarbeit anfallen.
Zeitguthaben
Ein Zeitguthaben ist der positive Saldo eines Arbeitszeitkontos: geleistete Stunden, die über der Sollzeit liegen und noch nicht durch Freizeit oder Auszahlung ausgeglichen sind.
Wertguthaben
Ein Wertguthaben ist angespartes Arbeitsentgelt, das für eine spätere bezahlte Freistellung zurückgelegt wird, etwa für ein Sabbatical, Pflegezeit oder den vorgezogenen Ruhestand.