Zeitguthaben
Ein Zeitguthaben ist der positive Saldo eines Arbeitszeitkontos: geleistete Stunden, die über der Sollzeit liegen und noch nicht durch Freizeit oder Auszahlung ausgeglichen sind.
Stand:September 2026
Es ist Geld, nicht nur eine Zahl
Hinter jeder Stunde im Guthaben steht ein Vergütungsanspruch, der bereits entstanden ist. Das Konto verschiebt nur den Zeitpunkt, zu dem er erfüllt wird, und die Form: Freizeit statt Auszahlung.
Daraus folgt die wichtigste Konsequenz: Ein Guthaben kann nicht einfach verfallen. Eine Klausel, nach der Stunden zum Jahresende ersatzlos wegfallen, benachteiligt unangemessen und ist als Allgemeine Geschäftsbedingung nach § 307 Abs. 1 BGB in der Regel unwirksam.
Was zulässig geregelt werden kann
Eine Kappungsgrenze, ab der weitere Stunden ausgezahlt oder in ein Langzeitkonto überführt werden. Ein Zeitpunkt, zu dem abgerechnet wird. Ein Vorrang des Freizeitausgleichs vor der Auszahlung. Eine Ausschlussfrist, innerhalb derer Ansprüche geltend zu machen sind, sofern sie mindestens drei Monate beträgt und beide Seiten gleich bindet.
Unzulässig ist dagegen alles, was den bereits entstandenen Anspruch ersatzlos beseitigt.
Diese Größen rechnet MetronHR selbst: Zeitkonten, Zuschläge, Überstunden und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, bei jeder Buchung.
Beim Austritt wird abgerechnet
Ein Guthaben, das nicht mehr durch Freizeit abgebaut werden kann, ist auszuzahlen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur den Freizeitausgleich vorsieht: Ist er tatsächlich nicht mehr möglich, tritt die Vergütung an seine Stelle.
Beispiel: Auszahlung beim Austritt
- Saldo bei Austritt: 62 Stunden.
- Monatsgehalt 3.400 €, Wochenarbeitszeit 38 Stunden.
- Stundensatz: 3.400 € ÷ (38 × 4,348) = 20,58 €.
- Auszahlung: 62 × 20,58 € = 1.275,96 € brutto.
Häufiger Fehler
Das Guthaben wird über Jahre aufgebaut und niemand rechnet aus, was es kostet. Bei zwölf Beschäftigten mit je 60 Stunden sind das schnell 15.000 €, die als Rückstellung in der Bilanz stehen müssten und es oft nicht tun.
Nachlesen
- § 307 Abs. 1 BGB
- § 611a Abs. 2 BGB
- §§ 7b bis 7e SGB IV für Langzeitkonten
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: September 2026
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Verwandte Begriffe
Arbeitszeitkonto
Ein Arbeitszeitkonto hält fest, wie viele Stunden jemand über oder unter der vereinbarten Arbeitszeit liegt. Der Saldo wird über einen festgelegten Zeitraum ausgeglichen, durch Freizeit oder durch Auszahlung.
Minusstunden
Minusstunden sind ein negativer Saldo im Arbeitszeitkonto: Die geleistete Zeit liegt unter der Sollzeit. Ob sie nachgearbeitet oder verrechnet werden dürfen, hängt davon ab, wer sie verursacht hat.
Kappungsgrenze
Eine Kappungsgrenze ist der vereinbarte Höchst- oder Tiefstwert eines Arbeitszeitkontos. Wird sie erreicht, greift eine festgelegte Folge, etwa Auszahlung, Umbuchung oder ein Verbot weiterer Mehrarbeit.
Freizeitausgleich
Freizeitausgleich bedeutet, dass geleistete Mehrarbeit durch bezahlte Freistellung ausgeglichen wird statt durch Auszahlung. Er setzt eine Vereinbarung voraus, aus dem Gesetz folgt er nicht.
Wertguthaben
Ein Wertguthaben ist angespartes Arbeitsentgelt, das für eine spätere bezahlte Freistellung zurückgelegt wird, etwa für ein Sabbatical, Pflegezeit oder den vorgezogenen Ruhestand.
Mehrarbeit
Mehrarbeit ist im engeren Sinn die Arbeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus. Überstunden sind Arbeit über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus. Umgangssprachlich werden beide Begriffe vermischt.
Pauschalabgeltung
Eine Pauschalabgeltung ist die Vertragsklausel, nach der Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt bereits bezahlt sein sollen. In der verbreiteten Formulierung ist sie unwirksam.