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Wann ein Zeitkonto zum Wertguthaben wird
Nicht jedes Zeitkonto ist ein Wertguthaben. Die Regeln der §§ 7b ff. SGB IV greifen, wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, das Guthaben für eine Freistellung von der Arbeitsleistung verwendet werden soll und das Arbeitsverhältnis währenddessen fortbesteht.
Ein Gleitzeitkonto, das innerhalb weniger Monate ausgeglichen wird, fällt nicht darunter. Ein Konto, auf dem über Jahre für ein Sabbatical angespart wird, sehr wohl.
Was daran hängt
Das Guthaben wird in Geld geführt, nicht in Stunden, und es sind Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen. Die Beiträge werden erst in der Freistellungsphase fällig, nicht beim Ansparen; das ist der eigentliche Vorteil des Modells.
Vor allem aber: Ab einer bestimmten Größe muss das Guthaben gegen Insolvenz gesichert werden (§ 7e SGB IV), etwa durch ein Treuhandmodell oder ein Verpfändungsmodell. Eine bloße Rückstellung in der Bilanz genügt nicht, und die Sicherung ist gegenüber den Beschäftigten nachzuweisen.
Was beim Wechsel passiert
Wird das Arbeitsverhältnis beendet, ohne dass das Guthaben verbraucht ist, kann es auf einen neuen Arbeitgeber übertragen oder an die Deutsche Rentenversicherung Bund abgegeben werden (§ 7f SGB IV). Andernfalls wird es aufgelöst und beitragspflichtig abgerechnet.
Häufiger Fehler
Ein über Jahre gewachsenes Langzeitkonto wird geführt, ohne die Insolvenzsicherung nach § 7e SGB IV einzurichten. Im Insolvenzfall ist das Guthaben dann verloren, und die Verantwortlichen haften persönlich.
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: 2. September 2026