Minusstunden
Minusstunden sind ein negativer Saldo im Arbeitszeitkonto: Die geleistete Zeit liegt unter der Sollzeit. Ob sie nachgearbeitet oder verrechnet werden dürfen, hängt davon ab, wer sie verursacht hat.
Stand:September 2026
Die entscheidende Frage: wer hat es verursacht
Wer aus eigenem Entschluss früher geht, weniger arbeitet oder einen Gleittag nimmt, baut Minusstunden auf, die er ausgleichen muss. Das setzt eine Vereinbarung voraus, die das Konto und den Ausgleich regelt.
Fehlt dagegen Arbeit, weil der Betrieb keine hat, trägt er das Risiko. § 615 BGB nennt das Annahmeverzug: Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, und die ausgefallene Zeit darf nicht als Minusstunden gebucht werden. Dasselbe gilt bei Betriebsstörungen, ausbleibendem Material oder abgesagten Aufträgen.
Was nie zu Minusstunden führt
Krankheit, Urlaub und gesetzliche Feiertage. Für diese Tage wird die Sollzeit gutgeschrieben, weil das Entgeltfortzahlungsgesetz und das Bundesurlaubsgesetz die Vergütung anordnen. Wer sie als Fehlzeit bucht, erzeugt ein Minus, das der Betrieb selbst verursacht hat.
Ebenfalls nicht: angeordnete Kurzarbeit, Freistellung durch den Arbeitgeber und Zeiten eines Beschäftigungsverbots.
Diese Größen rechnet MetronHR selbst: Zeitkonten, Zuschläge, Überstunden und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, bei jeder Buchung.
Verrechnung mit dem Gehalt
Ein Abzug vom laufenden Gehalt wegen Minusstunden ist nur zulässig, wenn eine wirksame Vereinbarung besteht und die Stunden von der Person zu vertreten sind. Die Pfändungsfreigrenzen aus § 850c ZPO sind dabei einzuhalten.
Beim Austritt gilt dasselbe: Ein negativer Saldo darf nur einbehalten werden, wenn er auf eigenen Entscheidungen beruht und die Vereinbarung das vorsieht.
Beispiel: zwei Wochen ohne Aufträge
- Sollzeit im Monat: 160 Stunden.
- Geleistet: 118 Stunden, davon 42 Stunden Ausfall wegen fehlender Aufträge.
- Zulässiger Saldo: 0 Stunden. Die 42 Stunden trägt der Betrieb nach § 615 BGB.
- Nur selbst genommene Gleittage hätten ein Minus ergeben dürfen.
Häufiger Fehler
Auftragsflaute wird ins Zeitkonto geschrieben, damit sie „später nachgearbeitet" wird. Das verschiebt das unternehmerische Risiko auf die Beschäftigten und hält vor Gericht nicht.
Nachlesen
- § 615 Satz 1 BGB
- „Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.“
- § 615 Satz 3 BGB, § 850c ZPO
- § 2 EFZG, § 3 EFZG, § 1 BUrlG
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: September 2026
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Verwandte Begriffe
Zeitguthaben
Ein Zeitguthaben ist der positive Saldo eines Arbeitszeitkontos: geleistete Stunden, die über der Sollzeit liegen und noch nicht durch Freizeit oder Auszahlung ausgeglichen sind.
Arbeitszeitkonto
Ein Arbeitszeitkonto hält fest, wie viele Stunden jemand über oder unter der vereinbarten Arbeitszeit liegt. Der Saldo wird über einen festgelegten Zeitraum ausgeglichen, durch Freizeit oder durch Auszahlung.
Sollstunden
Sollstunden sind die Stunden, die eine Person in einem Zeitraum vertraglich zu leisten hat. Sie sind die Vergleichsgröße für die tatsächlich geleisteten Stunden und damit die Grundlage jedes Zeitkontos.
Entgeltfortzahlung
Entgeltfortzahlung ist die Weiterzahlung des Arbeitsentgelts bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und an gesetzlichen Feiertagen, ohne dass gearbeitet wird.
Ankündigungsfrist
Die Ankündigungsfrist ist der zeitliche Vorlauf, mit dem die Lage der Arbeitszeit mitgeteilt werden muss, bevor sie verbindlich wird.