Freizeitausgleich
Freizeitausgleich bedeutet, dass geleistete Mehrarbeit durch bezahlte Freistellung ausgeglichen wird statt durch Auszahlung. Er setzt eine Vereinbarung voraus, aus dem Gesetz folgt er nicht.
Stand: September 2026
Wer bestimmt, ob ausgeglichen oder ausgezahlt wird
Ohne Regelung entsteht ein Vergütungsanspruch, kein Anspruch auf Freizeit. Ein einseitiges Bestimmungsrecht des Arbeitgebers besteht nur, wenn Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag es vorsehen.
Umgekehrt können Beschäftigte Freizeitausgleich nicht erzwingen, wenn nichts vereinbart ist. In der Praxis regeln die meisten Betriebe ein Wahlrecht mit Vorrang der Freizeit.
Wie umgerechnet wird
Ein Tag Freizeitausgleich entspricht der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit. Bei 40 Wochenstunden und fünf Arbeitstagen sind das acht Stunden.
Ein etwaiger Zuschlag wird üblicherweise nicht in Zeit umgerechnet, sondern gesondert ausgezahlt, es sei denn, die Vereinbarung sagt etwas anderes. Wer 10 Überstunden mit 25 Prozent Zuschlag abfeiert, bekommt also 10 Stunden frei und 2,5 Stunden vergütet.
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Nicht mit Urlaub verwechseln
Freizeitausgleich ist kein Urlaub. Er erfüllt den Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht und kann ihn nicht ersetzen. Erkrankt jemand während eines Ausgleichstags, wird der Tag nicht automatisch gutgeschrieben; die Regel des § 9 BUrlG gilt nur für Urlaub.
Beispiel: 20 Überstunden abbauen
- Wochenarbeitszeit 40 Stunden, fünf Arbeitstage, also 8 Stunden je Tag.
- 20 Überstunden ÷ 8 = 2,5 Tage Freizeitausgleich.
- Vereinbarter Zuschlag 25 Prozent: 5 Stunden werden zusätzlich vergütet.
- Der Saldo im Zeitkonto sinkt um 20 Stunden.
Häufiger Fehler
Ein Ausgleichstag wird als Urlaubstag verbucht. Das kostet den Betrieb doppelt, weil der Urlaubsanspruch dadurch nicht sinkt, und es fällt meist erst beim Austritt auf.
Nachlesen
- § 3 ArbZG, § 9 BUrlG
- § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: September 2026
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Verwandte Begriffe
Arbeitszeitkonto
Ein Arbeitszeitkonto hält fest, wie viele Stunden jemand über oder unter der vereinbarten Arbeitszeit liegt. Der Saldo wird über einen festgelegten Zeitraum ausgeglichen, durch Freizeit oder durch Auszahlung.
Zeitzuschlag
Ein Zeitzuschlag ist ein Aufschlag auf den Grundlohn für Arbeit zu bestimmten Zeiten oder über die reguläre Arbeitszeit hinaus. Bis auf die Nachtarbeit besteht dafür kein gesetzlicher Anspruch.
Ausgleichszeitraum
Der Ausgleichszeitraum ist die Spanne, über die der Durchschnitt von acht Stunden werktäglicher Arbeitszeit eingehalten werden muss. Er beträgt sechs Kalendermonate oder 24 Wochen.
Ampelkonto
Ein Ampelkonto ist ein Arbeitszeitkonto mit gestuften Grenzen. Solange der Saldo im grünen Bereich liegt, passiert nichts; im gelben Bereich greifen Abbaupflichten, im roten Bereich darf keine weitere Mehrarbeit anfallen.
Sollstunden
Sollstunden sind die Stunden, die eine Person in einem Zeitraum vertraglich zu leisten hat. Sie sind die Vergleichsgröße für die tatsächlich geleisteten Stunden und damit die Grundlage jedes Zeitkontos.
Zeitguthaben
Ein Zeitguthaben ist der positive Saldo eines Arbeitszeitkontos: geleistete Stunden, die über der Sollzeit liegen und noch nicht durch Freizeit oder Auszahlung ausgeglichen sind.
Mehrarbeit
Mehrarbeit ist im engeren Sinn die Arbeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus. Überstunden sind Arbeit über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus. Umgangssprachlich werden beide Begriffe vermischt.