Lexikon

Jahresarbeitszeit

Bei einem Jahresarbeitszeitmodell wird die geschuldete Arbeitszeit für ein ganzes Jahr festgelegt statt für die Woche. Die Verteilung über die Monate richtet sich nach dem Bedarf.

Stand:September 2026

Wie die Jahressollzeit entsteht

Ausgangspunkt ist die vertragliche Wochenarbeitszeit. Sie wird mit der Zahl der Wochen im Jahr multipliziert, dann werden Urlaub und die auf Arbeitstage fallenden Feiertage abgezogen, weil für sie ohnehin keine Arbeitsleistung geschuldet ist.

Das Ergebnis ist eine einzige Zahl für das Jahr. Ob sie im Januar oder im Juli erbracht wird, ist dem Modell gleichgültig, solange die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.

Was das Modell nicht aushebelt

Die Höchstarbeitszeit von acht Stunden werktäglich, ausnahmsweise zehn, gilt unverändert. Ebenso der Ausgleichszeitraum von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen aus § 3 ArbZG. Ein Jahreskonto darf also nicht dazu führen, dass jemand ein halbes Jahr zwölf Stunden arbeitet und danach ein halbes Jahr frei hat.

Das wird regelmäßig verwechselt: Der Ausgleichszeitraum des Arbeitszeitgesetzes und der Abrechnungszeitraum des Zeitkontos sind zwei verschiedene Dinge. Das Konto darf über zwölf Monate laufen, die gesetzliche Durchschnittsrechnung nicht.

Diese Größen rechnet MetronHR selbst: Zeitkonten, Zuschläge, Überstunden und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, bei jeder Buchung.

Wofür es sich eignet

Für Betriebe mit deutlicher Saison: Gartenbau, Bäder, Tourismus, Landwirtschaft, Steuerberatung mit Abgabefristen. Dort verteilt sich die Arbeit ungleich über das Jahr, und ein Wochenmodell erzwingt jede Woche eine Ausnahme.

Beispiel: Jahressoll bei 38 Wochenstunden

  1. 38 Stunden × 52,14 Wochen = 1.981 Stunden brutto.
  2. Abzug 30 Urlaubstage: 30 × 7,6 = 228 Stunden.
  3. Abzug 11 Feiertage auf Arbeitstagen: 11 × 7,6 = 83,6 Stunden.
  4. Jahressoll: 1.981 − 228 − 83,6 = 1.669,4 Stunden.

Häufiger Fehler

Das Jahreskonto wird mit dem Ausgleichszeitraum des Arbeitszeitgesetzes verwechselt. Die Durchschnittsrechnung nach § 3 ArbZG läuft weiterhin über sechs Monate oder 24 Wochen, unabhängig davon, wie lange das Konto geführt wird.

Nachlesen

§ 3 ArbZG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG
§ 2 EFZG, § 1 BUrlG

Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.

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Herausgeberin: AMNAU GmbH

Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.

Zuletzt fachlich geprüft: September 2026

Begriffe kennen ist das eine. Sie sauber abrechnen das andere.

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