Jahresarbeitszeit
Bei einem Jahresarbeitszeitmodell wird die geschuldete Arbeitszeit für ein ganzes Jahr festgelegt statt für die Woche. Die Verteilung über die Monate richtet sich nach dem Bedarf.
Stand:September 2026
Wie die Jahressollzeit entsteht
Ausgangspunkt ist die vertragliche Wochenarbeitszeit. Sie wird mit der Zahl der Wochen im Jahr multipliziert, dann werden Urlaub und die auf Arbeitstage fallenden Feiertage abgezogen, weil für sie ohnehin keine Arbeitsleistung geschuldet ist.
Das Ergebnis ist eine einzige Zahl für das Jahr. Ob sie im Januar oder im Juli erbracht wird, ist dem Modell gleichgültig, solange die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.
Was das Modell nicht aushebelt
Die Höchstarbeitszeit von acht Stunden werktäglich, ausnahmsweise zehn, gilt unverändert. Ebenso der Ausgleichszeitraum von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen aus § 3 ArbZG. Ein Jahreskonto darf also nicht dazu führen, dass jemand ein halbes Jahr zwölf Stunden arbeitet und danach ein halbes Jahr frei hat.
Das wird regelmäßig verwechselt: Der Ausgleichszeitraum des Arbeitszeitgesetzes und der Abrechnungszeitraum des Zeitkontos sind zwei verschiedene Dinge. Das Konto darf über zwölf Monate laufen, die gesetzliche Durchschnittsrechnung nicht.
Diese Größen rechnet MetronHR selbst: Zeitkonten, Zuschläge, Überstunden und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, bei jeder Buchung.
Wofür es sich eignet
Für Betriebe mit deutlicher Saison: Gartenbau, Bäder, Tourismus, Landwirtschaft, Steuerberatung mit Abgabefristen. Dort verteilt sich die Arbeit ungleich über das Jahr, und ein Wochenmodell erzwingt jede Woche eine Ausnahme.
Beispiel: Jahressoll bei 38 Wochenstunden
- 38 Stunden × 52,14 Wochen = 1.981 Stunden brutto.
- Abzug 30 Urlaubstage: 30 × 7,6 = 228 Stunden.
- Abzug 11 Feiertage auf Arbeitstagen: 11 × 7,6 = 83,6 Stunden.
- Jahressoll: 1.981 − 228 − 83,6 = 1.669,4 Stunden.
Häufiger Fehler
Das Jahreskonto wird mit dem Ausgleichszeitraum des Arbeitszeitgesetzes verwechselt. Die Durchschnittsrechnung nach § 3 ArbZG läuft weiterhin über sechs Monate oder 24 Wochen, unabhängig davon, wie lange das Konto geführt wird.
Nachlesen
- § 3 ArbZG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG
- § 2 EFZG, § 1 BUrlG
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: September 2026
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Verwandte Begriffe
Sollstunden
Sollstunden sind die Stunden, die eine Person in einem Zeitraum vertraglich zu leisten hat. Sie sind die Vergleichsgröße für die tatsächlich geleisteten Stunden und damit die Grundlage jedes Zeitkontos.
Ausgleichszeitraum
Der Ausgleichszeitraum ist die Spanne, über die der Durchschnitt von acht Stunden werktäglicher Arbeitszeit eingehalten werden muss. Er beträgt sechs Kalendermonate oder 24 Wochen.
Arbeitszeitkonto
Ein Arbeitszeitkonto hält fest, wie viele Stunden jemand über oder unter der vereinbarten Arbeitszeit liegt. Der Saldo wird über einen festgelegten Zeitraum ausgeglichen, durch Freizeit oder durch Auszahlung.