Lexikon

Arbeitszeitbetrug

Arbeitszeitbetrug bezeichnet die vorsätzlich falsche Angabe geleisteter Arbeitszeit, etwa durch Stempeln für abwesende Kollegen oder das Eintragen nicht geleisteter Stunden. Er ist ein schwerer Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Pflicht.

Stand:September 2026

Was arbeitsrechtlich droht

Das Bundesarbeitsgericht hält den vorsätzlichen Missbrauch einer Zeiterfassung für geeignet, eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB zu rechtfertigen, auch ohne vorherige Abmahnung, weil die Vertrauensgrundlage zerstört ist (Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10).

Erforderlich bleibt eine Abwägung im Einzelfall: Dauer der Beschäftigung, bisheriges Verhalten, Umfang des Verstoßes, Wiederholung. Ein einmaliges Vergessen des Ausstempelns ist kein Betrug, sondern ein Fehler.

Die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt, sobald der Kündigungsberechtigte die maßgeblichen Tatsachen kennt. Wer erst lange ermittelt und dann kündigt, riskiert, dass die Frist abgelaufen ist.

Wer was beweisen muss

Im Kündigungsschutzprozess muss der Arbeitgeber den Verstoß beweisen. Eine Aufzeichnung, die sich nachträglich ändern lässt, ist dafür schwaches Material; ein System mit protokollierten Korrekturen ist starkes.

Beweismittel unterliegen ihrerseits Grenzen: Eine verdeckte Überwachung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings entschieden, dass ein Beweisverwertungsverbot nicht automatisch aus einem Datenschutzverstoß folgt (Urteil vom 29.06.2023, 2 AZR 296/22).

Diese Größen rechnet MetronHR selbst: Zeitkonten, Zuschläge, Überstunden und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, bei jeder Buchung.

Was Betriebe vorbeugend tun können

Klare Regeln, was als Arbeitszeit gilt: Rüstzeit, Raucherpausen, private Wege. Wo das nicht geregelt ist, entsteht Streit über Verhalten, das niemand als Betrug gemeint hat.

Ein Verfahren für Korrekturen, das protokolliert wird. Wer vergessene Buchungen nachtragen kann, ohne es zu verschleiern, hat keinen Anlass, die Aufzeichnung zu manipulieren.

Und eine Auswertung, die Auffälligkeiten sichtbar macht, ohne einzelne Personen dauerhaft zu überwachen. Der Unterschied entscheidet über die Zulässigkeit.

Häufiger Fehler

Die fristlose Kündigung wird ausgesprochen, ohne die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB im Blick zu haben. Sie beginnt mit der Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen, nicht mit dem Abschluss der internen Prüfung.

Nachlesen

§ 626 BGB
BAG, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10
BAG, Urteil vom 29.06.2023, 2 AZR 296/22

Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.

wissen.ugur_aydogan_produktentwicklung_bei

Herausgeberin: AMNAU GmbH

Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.

Zuletzt fachlich geprüft: September 2026

Begriffe kennen ist das eine. Sie sauber abrechnen das andere.

MetronHR führt Zeitkonten, rechnet Zuschläge und prüft die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes automatisch. 14 Tage kostenlos testen.

Ohne Kreditkarte, jederzeit kündbar