Lexikon

Vertrauensarbeitszeit

Bei Vertrauensarbeitszeit verzichtet der Arbeitgeber darauf, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit vorzugeben, und schaut auf das Ergebnis. Die vereinbarte Arbeitszeit bleibt geschuldet.

Stand:September 2026

Was der Begriff meint

Der Begriff steht in keinem Gesetz. Gemeint ist der Verzicht auf die Steuerung der Lage der Arbeitszeit, nicht der Verzicht auf die Arbeitszeit selbst und erst recht nicht auf ihre Grenzen.

Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) muss auch bei Vertrauensarbeitszeit erfasst werden. Der Referentenentwurf zur Novelle des Arbeitszeitgesetzes hält ausdrücklich an dem Modell fest und verlangt zugleich die Aufzeichnung.

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Abgrenzung

Zur Gleitzeit: Dort gibt es einen Rahmen und in der Regel ein Zeitkonto. Bei Vertrauensarbeitszeit fehlt der Rahmen; ein Konto kann trotzdem geführt werden und ist seit 2022 der Regelfall.

Zur Arbeit auf Abruf: Dort bestimmt der Arbeitgeber die Lage kurzfristig, allerdings mit den Schutzregeln aus § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Das ist das Gegenteil von Vertrauensarbeitszeit.

Häufiger Fehler

Der verbreitetste Irrtum: Vertrauensarbeitszeit heiße, es werde nicht erfasst. Das war vor 2022 gängige Praxis und ist seither ein Verstoß gegen die Pflicht aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG.

Nachlesen

BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, § 12 TzBfG

Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.

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Herausgeberin: AMNAU GmbH

Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.

Zuletzt fachlich geprüft: September 2026

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