Mobile Arbeit
Mobile Arbeit ist Arbeit, die ortsunabhängig mit Informationstechnik erbracht wird. Homeoffice im Rechtssinn ist der engere Fall eines fest eingerichteten Telearbeitsplatzes in der Wohnung.
Stand:September 2026
Warum die Unterscheidung Folgen hat
Ein Telearbeitsplatz nach § 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung ist ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich, für den Mobiliar und Arbeitsmittel gestellt und installiert sind. Daran hängen die Pflichten der Arbeitsstättenverordnung, einschließlich der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes.
Wer mit dem Notebook am Küchentisch oder im Zug arbeitet, hat keinen Telearbeitsplatz. Die Arbeitsstättenverordnung greift dort nicht, das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz dagegen vollständig.
Was unverändert gilt
Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeit gelten am Küchentisch wie im Büro. Und die Pflicht zur Erfassung besteht ebenfalls: Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) macht keinen Unterschied nach dem Arbeitsort.
Die Ausgestaltung mobiler Arbeit ist seit 2021 ausdrücklich mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG). Das Ob bleibt beim Arbeitgeber, das Wie beim Betriebsrat.
Diese Größen rechnet MetronHR selbst: Zeitkonten, Zuschläge, Überstunden und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, bei jeder Buchung.
Kein Anspruch, aber ein Anspruch auf Erörterung
Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht. § 8 TzBfG betrifft die Dauer der Arbeitszeit, nicht den Ort.
Für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern besteht allerdings ein Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber den Wunsch nach Änderung von Dauer, Lage oder Ort der Arbeitszeit mit dem Ziel erörtert, zu einer Vereinbarung zu gelangen (§ 7 Abs. 2 TzBfG). Das ist kein Anspruch auf ein Ergebnis, aber einer auf ein Gespräch.
Häufiger Fehler
Die Erfassung wird für mobile Arbeit ausgesetzt, weil niemand kontrolliert. Damit fehlt genau dort die Aufzeichnung, wo die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes am ehesten überschritten werden, nämlich abends und am Wochenende.
Nachlesen
- § 2 Abs. 7 ArbStättV
- § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, § 7 Abs. 2 TzBfG
- BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: September 2026
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Verwandte Begriffe
Arbeitszeit
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Arbeitet jemand bei mehreren Arbeitgebern, werden die Zeiten zusammengerechnet.
Ruhezeit
Die Ruhezeit ist die zusammenhängende freie Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten. Sie beträgt mindestens elf Stunden.
Vertrauensarbeitszeit
Bei Vertrauensarbeitszeit verzichtet der Arbeitgeber darauf, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit vorzugeben, und schaut auf das Ergebnis. Die vereinbarte Arbeitszeit bleibt geschuldet.