Ruhezeit
Die Ruhezeit ist die zusammenhängende freie Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten. Sie beträgt mindestens elf Stunden.
Stand:September 2026
Ununterbrochen heißt ununterbrochen
Elf Stunden am Stück, nicht elf Stunden verteilt. Ein kurzer Anruf, eine bearbeitete Mail oder ein Einsatz aus der Rufbereitschaft unterbricht die Ruhezeit, und sie beginnt danach von vorn.
Das ist die Regel, an der mobile Arbeit am häufigsten scheitert. Wer um 22 Uhr noch eine Mail beantwortet, darf am nächsten Morgen frühestens um 9 Uhr wieder anfangen, unabhängig davon, wann er eigentlich Feierabend hatte.
Diese Größen rechnet MetronHR selbst: Zeitkonten, Zuschläge, Überstunden und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, bei jeder Buchung.
Verkürzung auf zehn Stunden
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben, in der Landwirtschaft, im Rundfunk und in einigen weiteren Bereichen darf die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzt werden. Die Bedingung: Jede Verkürzung wird innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine andere Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen.
Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen kommt eine zweite Regel hinzu: Wird die Ruhezeit durch einen Einsatz während der Rufbereitschaft unterbrochen, dürfen Kürzungen bis zur Hälfte der Ruhezeit zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
Beispiel: Spätdienst und Frühdienst
- Montag Arbeitsende 21:30 Uhr.
- Elf Stunden Ruhezeit enden am Dienstag um 8:30 Uhr.
- Ein Frühdienst ab 6:00 Uhr wäre unzulässig.
- In einer Pflegeeinrichtung wäre 7:30 Uhr zulässig, wenn eine andere Ruhezeit im selben Monat auf zwölf Stunden verlängert wird.
Häufiger Fehler
Der Dienstplan prüft nur den einzelnen Tag, nicht den Übergang zum nächsten. Der Verstoß entsteht immer zwischen zwei Zeilen, und genau dort schaut niemand hin.
Nachlesen
- § 5 Abs. 1 ArbZG
- „Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.“
- § 5 Abs. 2 ArbZG
- „Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.“
- § 5 Abs. 3 ArbZG
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: September 2026
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Verwandte Begriffe
Arbeitszeit
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Arbeitet jemand bei mehreren Arbeitgebern, werden die Zeiten zusammengerechnet.
Ruhepause
Eine Ruhepause ist eine im Voraus feststehende Unterbrechung der Arbeit, in der keine Arbeitsleistung erwartet wird. Sie zählt nicht zur Arbeitszeit und wird in der Regel nicht vergütet.
Rufbereitschaft
Bei Rufbereitschaft muss die Person erreichbar sein und im Bedarfsfall die Arbeit aufnehmen, darf sich aber frei aufhalten. Sie zählt grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit, die tatsächlichen Einsätze schon.
Ausgleichszeitraum
Der Ausgleichszeitraum ist die Spanne, über die der Durchschnitt von acht Stunden werktäglicher Arbeitszeit eingehalten werden muss. Er beträgt sechs Kalendermonate oder 24 Wochen.
Bereitschaftsdienst
Bereitschaftsdienst bedeutet, sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufzuhalten, um bei Bedarf sofort tätig zu werden. Er zählt in vollem Umfang zur Arbeitszeit.
Mobile Arbeit
Mobile Arbeit ist Arbeit, die ortsunabhängig mit Informationstechnik erbracht wird. Homeoffice im Rechtssinn ist der engere Fall eines fest eingerichteten Telearbeitsplatzes in der Wohnung.
Gleitzeitrahmen
Der Gleitzeitrahmen ist der Zeitraum, innerhalb dessen die tägliche Arbeitszeit liegen darf. Er begrenzt die Gleitzeit nach vorn und nach hinten.