Ruhepause
Eine Ruhepause ist eine im Voraus feststehende Unterbrechung der Arbeit, in der keine Arbeitsleistung erwartet wird. Sie zählt nicht zur Arbeitszeit und wird in der Regel nicht vergütet.
Stand:September 2026
Die drei Regeln
Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten zu gewähren, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pause kann in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Und unabhängig von der Gesamtdauer darf niemand länger als sechs Stunden hintereinander ohne Pause beschäftigt werden.
Die dritte Regel wird am häufigsten übersehen. Sie greift auch dann, wenn die Gesamtarbeitszeit sechs Stunden nur knapp überschreitet: Wer von 8 bis 14:30 Uhr durcharbeitet und danach Feierabend hat, hat gegen sie verstoßen, obwohl er nur 6,5 Stunden gearbeitet hat.
Was eine Pause zur Pause macht
Sie muss im Voraus feststehen. Das heißt nicht, dass die Uhrzeit auf die Minute vorgegeben sein muss, aber die Person muss zu Beginn der Pause wissen, wie lange sie dauert. Eine Unterbrechung, die jederzeit beendet werden kann, weil ein Anruf kommen könnte, ist keine Pause, sondern Arbeitsbereitschaft.
Ob die Pause am Arbeitsplatz verbracht wird, ist unerheblich, solange keine Arbeitsleistung erwartet wird. Entscheidend ist die Freistellung von der Arbeitspflicht, nicht der Ort.
Diese Größen rechnet MetronHR selbst: Zeitkonten, Zuschläge, Überstunden und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, bei jeder Buchung.
Kurzpausen und Tarifverträge
Abschnitte unter 15 Minuten zählen nicht als Ruhepause im Sinne des Gesetzes. Ein Tarifvertrag oder eine darauf gestützte Betriebsvereinbarung kann nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG kürzere Kurzpausen zulassen, etwa bei Arbeit am Fließband oder an der Kasse.
Ohne Tarifbindung bleibt es bei den 15 Minuten. Drei Raucherpausen von je zehn Minuten erfüllen die Pflicht also nicht, auch wenn sie zusammen 30 Minuten ergeben.
Beispiel: Neun-Stunden-Tag mit geteilter Pause
- Arbeitszeit 8:00 bis 17:30 Uhr, das sind 9,5 Stunden brutto.
- Erforderlich sind 45 Minuten, weil die Arbeitszeit neun Stunden übersteigt.
- Aufteilung: 15 Minuten um 10:00 Uhr, 30 Minuten um 13:00 Uhr.
- Netto bleiben 8,75 Stunden Arbeitszeit. Die Sechs-Stunden-Regel ist eingehalten, weil um 13:00 Uhr unterbrochen wird.
Häufiger Fehler
Die 30 Minuten werden pauschal abgezogen, ohne dass jemand prüft, ob sie genommen wurden. Das ist doppelt falsch: Die Pflicht ist nicht erfüllt, und die Aufzeichnung stimmt nicht mit der Wirklichkeit überein.
Nachlesen
- § 4 ArbZG
- „Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“
- § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: September 2026
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Verwandte Begriffe
Arbeitszeit
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Arbeitet jemand bei mehreren Arbeitgebern, werden die Zeiten zusammengerechnet.
Ruhezeit
Die Ruhezeit ist die zusammenhängende freie Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten. Sie beträgt mindestens elf Stunden.
Arbeitsbereitschaft
Arbeitsbereitschaft ist die Zeit am Arbeitsplatz, in der zwar keine Arbeit anfällt, aber jederzeit mit ihr zu rechnen ist. Die Rechtsprechung beschreibt sie als wachsame Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung.