Werktag
Werktage sind alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, also Montag bis Samstag. Das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz rechnen in Werktagen, nicht in Arbeitstagen.
Stand:September 2026
Die Folge im Arbeitszeitgesetz
Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Bei sechs Werktagen sind das 48 Stunden in der Woche, nicht 40. Die Fünftagewoche ist eine vertragliche Vereinbarung, keine gesetzliche Grenze.
Bei der Verlängerung auf zehn Stunden gilt dieselbe Rechnung: Der Ausgleichszeitraum von 24 Wochen umfasst rechnerisch 1.152 Stunden, also 48 × 24, nicht 960.
Diese Größen rechnet MetronHR selbst: Zeitkonten, Zuschläge, Überstunden und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, bei jeder Buchung.
Die Folge im Bundesurlaubsgesetz
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Das entspricht bei einer Sechstagewoche vier Wochen. Wer an fünf Tagen arbeitet, hat denselben Anspruch in Arbeitstagen umgerechnet: 24 ÷ 6 × 5 = 20 Arbeitstage, ebenfalls vier Wochen.
Deshalb ist die Umrechnung bei Teilzeit keine Kürzung, sondern eine Umrechnung. Vier Wochen frei bleiben vier Wochen frei, unabhängig davon, an wie vielen Tagen jemand arbeitet.
Beispiel: Urlaub bei drei Arbeitstagen je Woche
- Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage.
- Umrechnung: 24 ÷ 6 × 3 = 12 Arbeitstage.
- Das sind wieder vier Wochen, gerechnet in der eigenen Woche.
- Bei 30 vertraglichen Urlaubstagen in der Fünftagewoche: 30 ÷ 5 × 3 = 18 Tage.
Häufiger Fehler
Die Wochengrenze wird mit 40 Stunden angenommen. Damit hält man sich für näher an der Grenze, als man ist, und verplant im Ausgleichszeitraum ein Budget, das um ein Fünftel zu klein gerechnet ist.
Nachlesen
- § 3 ArbZG
- „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
- § 3 Abs. 1 und 2 BUrlG
- „Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: September 2026
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Verwandte Begriffe
Ausgleichszeitraum
Der Ausgleichszeitraum ist die Spanne, über die der Durchschnitt von acht Stunden werktäglicher Arbeitszeit eingehalten werden muss. Er beträgt sechs Kalendermonate oder 24 Wochen.
Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch ist die Zahl bezahlter freier Tage im Kalenderjahr. Gesetzlich sind es mindestens 24 Werktage, gerechnet auf eine Sechstagewoche.
Sollstunden
Sollstunden sind die Stunden, die eine Person in einem Zeitraum vertraglich zu leisten hat. Sie sind die Vergleichsgröße für die tatsächlich geleisteten Stunden und damit die Grundlage jedes Zeitkontos.