Schichtzulage
Eine Schichtzulage gleicht die Belastung durch wechselnde Arbeitszeiten aus, etwa im Zwei- oder Dreischichtbetrieb. Sie knüpft an das Schichtmodell an, nicht an eine bestimmte Uhrzeit.
Stand:September 2026
Grundlage und Höhe
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Schichtzulagen stehen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen, häufig als fester Monatsbetrag oder als Prozentsatz des Grundlohns.
Üblich sind Staffelungen nach Belastung: Wechselschicht mit Nachtanteil höher als Zweischichtbetrieb ohne Nacht. In vielen Tarifverträgen kommt eine Zulage für Dauernachtarbeit hinzu.
Diese Größen rechnet MetronHR selbst: Zeitkonten, Zuschläge, Überstunden und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, bei jeder Buchung.
Steuerlich ein Unterschied
Die Steuerbefreiung nach § 3b EStG gilt nur für Zuschläge, die für tatsächlich zu bestimmten Zeiten geleistete Arbeit gezahlt werden: Nacht, Sonntag, Feiertag. Eine pauschale Schichtzulage erfüllt das nicht, weil sie unabhängig von der konkreten Stunde gezahlt wird.
Sie ist deshalb voll steuer- und beitragspflichtig. Wer beides kombinieren will, muss den Nachtanteil gesondert ausweisen und je Stunde abrechnen.
Beispiel: Kombination in der Dreischicht
- Tarifliche Schichtzulage: 120 € im Monat, voll steuer- und beitragspflichtig.
- Nachtzuschlag: 25 Prozent je tatsächlich in der Nacht geleisteter Stunde.
- Bei 40 Nachtstunden und 22 € Grundlohn: 220 € Nachtzuschlag, steuer- und beitragsfrei.
- Ausgewiesen werden beide getrennt, sonst geht die Steuerfreiheit verloren.
Häufiger Fehler
Schichtzulage und Nachtzuschlag werden in einer Position zusammengefasst. Dann ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, weil sich der nach § 3b EStG begünstigte Teil nicht mehr zuordnen lässt.
Nachlesen
- § 3b EStG
- § 6 ArbZG
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: September 2026
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Verwandte Begriffe
Zeitzuschlag
Ein Zeitzuschlag ist ein Aufschlag auf den Grundlohn für Arbeit zu bestimmten Zeiten oder über die reguläre Arbeitszeit hinaus. Bis auf die Nachtarbeit besteht dafür kein gesetzlicher Anspruch.
Nachtarbeit
Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Die Nachtzeit reicht nach § 2 Abs. 3 ArbZG von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr.
Ausgleichszeitraum
Der Ausgleichszeitraum ist die Spanne, über die der Durchschnitt von acht Stunden werktäglicher Arbeitszeit eingehalten werden muss. Er beträgt sechs Kalendermonate oder 24 Wochen.
Schichtmodell
Ein Schichtmodell beschreibt, wie die Arbeitszeit über den Tag und die Woche verteilt wird und in welcher Reihenfolge die Schichten wechseln.