Lexikon

Stufenweise Wiedereingliederung

Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längerer Krankheit, mit langsam steigender Arbeitszeit. Sie wird ärztlich begleitet und beruht auf einem Stufenplan.

Stand:September 2026

Der entscheidende Punkt: die Arbeitsunfähigkeit endet nicht

Während der Wiedereingliederung bleibt die Person arbeitsunfähig. Sie schuldet keine Arbeitsleistung, sondern nimmt an einer Maßnahme teil, die der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dient.

Daraus folgt: Es wird kein Arbeitsentgelt gezahlt. Der Lebensunterhalt kommt aus dem Krankengeld der Krankenkasse oder dem Übergangsgeld des Rentenversicherungsträgers. Wer stattdessen anteiliges Gehalt zahlt, riskiert, dass die Maßnahme als Arbeitsverhältnis gewertet wird und die Leistung entfällt.

Wer zustimmen muss

Der behandelnde Arzt stellt den Stufenplan auf, die Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger genehmigt ihn, die betroffene Person muss einverstanden sein, und der Arbeitgeber muss zustimmen.

Eine allgemeine Zustimmungspflicht des Arbeitgebers gibt es nicht. Bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen kann sich aus § 164 Abs. 4 SGB IX allerdings ein Anspruch auf eine behinderungsgerechte Beschäftigung ergeben, der die Ablehnung erschwert.

Diese Größen rechnet MetronHR selbst: Zeitkonten, Zuschläge, Überstunden und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, bei jeder Buchung.

Verhältnis zum BEM

Die Wiedereingliederung ist eine mögliche Maßnahme innerhalb eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, aber nicht dasselbe. Das BEM ist das Verfahren zur Klärung, die Wiedereingliederung eine der Antworten, die dabei herauskommen können.

Beispiel: Stufenplan über sechs Wochen

  1. Woche 1 und 2: täglich 3 Stunden.
  2. Woche 3 und 4: täglich 5 Stunden.
  3. Woche 5 und 6: täglich 6 Stunden.
  4. Danach volle Arbeitszeit. Bis dahin: Krankengeld, kein Arbeitsentgelt.

Häufiger Fehler

Die Stunden der Wiedereingliederung werden als Arbeitszeit erfasst und vergütet. Damit endet die Arbeitsunfähigkeit rechtlich, das Krankengeld entfällt, und die Person steht schlechter da als vorher.

Nachlesen

§ 74 SGB V, § 44 SGB IX
§ 164 Abs. 4 SGB IX, § 167 Abs. 2 SGB IX

Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.

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Herausgeberin: AMNAU GmbH

Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.

Zuletzt fachlich geprüft: September 2026

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