Stufenweise Wiedereingliederung
Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längerer Krankheit, mit langsam steigender Arbeitszeit. Sie wird ärztlich begleitet und beruht auf einem Stufenplan.
Stand:September 2026
Der entscheidende Punkt: die Arbeitsunfähigkeit endet nicht
Während der Wiedereingliederung bleibt die Person arbeitsunfähig. Sie schuldet keine Arbeitsleistung, sondern nimmt an einer Maßnahme teil, die der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dient.
Daraus folgt: Es wird kein Arbeitsentgelt gezahlt. Der Lebensunterhalt kommt aus dem Krankengeld der Krankenkasse oder dem Übergangsgeld des Rentenversicherungsträgers. Wer stattdessen anteiliges Gehalt zahlt, riskiert, dass die Maßnahme als Arbeitsverhältnis gewertet wird und die Leistung entfällt.
Wer zustimmen muss
Der behandelnde Arzt stellt den Stufenplan auf, die Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger genehmigt ihn, die betroffene Person muss einverstanden sein, und der Arbeitgeber muss zustimmen.
Eine allgemeine Zustimmungspflicht des Arbeitgebers gibt es nicht. Bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen kann sich aus § 164 Abs. 4 SGB IX allerdings ein Anspruch auf eine behinderungsgerechte Beschäftigung ergeben, der die Ablehnung erschwert.
Diese Größen rechnet MetronHR selbst: Zeitkonten, Zuschläge, Überstunden und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, bei jeder Buchung.
Verhältnis zum BEM
Die Wiedereingliederung ist eine mögliche Maßnahme innerhalb eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, aber nicht dasselbe. Das BEM ist das Verfahren zur Klärung, die Wiedereingliederung eine der Antworten, die dabei herauskommen können.
Beispiel: Stufenplan über sechs Wochen
- Woche 1 und 2: täglich 3 Stunden.
- Woche 3 und 4: täglich 5 Stunden.
- Woche 5 und 6: täglich 6 Stunden.
- Danach volle Arbeitszeit. Bis dahin: Krankengeld, kein Arbeitsentgelt.
Häufiger Fehler
Die Stunden der Wiedereingliederung werden als Arbeitszeit erfasst und vergütet. Damit endet die Arbeitsunfähigkeit rechtlich, das Krankengeld entfällt, und die Person steht schlechter da als vorher.
Nachlesen
- § 74 SGB V, § 44 SGB IX
- § 164 Abs. 4 SGB IX, § 167 Abs. 2 SGB IX
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: September 2026
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Verwandte Begriffe
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Verfahren, mit dem Arbeitgeber nach längerer Arbeitsunfähigkeit gemeinsam mit der betroffenen Person klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn eine erkrankte Person die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht oder nur unter Gefahr der Verschlimmerung ausüben kann. Maßgeblich ist die konkrete Tätigkeit, nicht die Erkrankung als solche.
Entgeltfortzahlung
Entgeltfortzahlung ist die Weiterzahlung des Arbeitsentgelts bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und an gesetzlichen Feiertagen, ohne dass gearbeitet wird.