Lexikon

Branchenmindestlohn

Ein Branchenmindestlohn ist ein tariflich vereinbarter Mindestlohn, der durch Rechtsverordnung für alle Arbeitgeber und Beschäftigten einer Branche verbindlich erklärt wurde.

Stand:September 2026

Woher die Verbindlichkeit kommt

Grundlage ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Die Tarifvertragsparteien einer Branche vereinbaren Mindestentgelte, und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstreckt sie per Rechtsverordnung nach § 7 AEntG auf alle Betriebe der Branche.

Damit gilt der Satz auch für Betriebe, die keinem Arbeitgeberverband angehören, und für Beschäftigte ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft. Die sonst übliche Frage nach der Tarifbindung stellt sich hier nicht.

Wo es sie gibt

Unter anderem im Bauhauptgewerbe, im Dachdeckerhandwerk, im Elektrohandwerk, im Gerüstbau, in der Gebäudereinigung, in der Pflege, im Maler- und Lackiererhandwerk und in der Abfallwirtschaft. Die Liste ändert sich, weil die Verordnungen befristet sind und verlängert werden müssen.

In der Gebäudereinigung gelten ab dem 1. Januar 2026 bundesweit einheitlich 15,00 € in Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) und 18,40 € in Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung).

Diese Größen rechnet MetronHR selbst: Zeitkonten, Zuschläge, Überstunden und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, bei jeder Buchung.

Die Haftung für Nachunternehmer

Wer einen anderen Unternehmer mit Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet nach § 14 AEntG und § 13 MiLoG für dessen Mindestentgelte wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Das gilt über die gesamte Kette.

Praktisch heißt das: Wer Reinigung, Bau- oder Sicherheitsleistungen einkauft, sollte sich die Einhaltung bestätigen lassen und die Bestätigung aufbewahren.

Beispiel: zwei Lohngruppen an einem Tag

  1. Vormittag Unterhaltsreinigung, 4 Stunden: 4 × 15,00 € = 60,00 €.
  2. Nachmittag Glasreinigung, 3 Stunden: 3 × 18,40 € = 55,20 €.
  3. Tageslohn: 115,20 €.
  4. Eine einheitliche Abrechnung zu 15,00 € wäre um 10,20 € zu niedrig.

Häufiger Fehler

Der gesetzliche Mindestlohn wird angesetzt, weil der Betrieb keinem Verband angehört. Die Rechtsverordnung nach § 7 AEntG fragt nicht nach Mitgliedschaft, und die Differenz ist für bis zu drei Jahre nachzuzahlen.

Nachlesen

§ 7 AEntG, § 14 AEntG
§ 1 Abs. 3 MiLoG, § 13 MiLoG
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, Meldung vom 29.12.2025

Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.

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Herausgeberin: AMNAU GmbH

Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.

Zuletzt fachlich geprüft: September 2026

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