Midijob
Ein Midijob ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich: Das regelmäßige Arbeitsentgelt liegt über der Geringfügigkeitsgrenze, aber nicht über 2.000 € im Monat.
Stand:September 2026
Was den Übergangsbereich ausmacht
Der Beitragsanteil der Beschäftigten steigt vom unteren Ende des Bereichs gleitend bis zum vollen Anteil bei 2.000 € an. Am unteren Rand zahlen sie fast nichts, der Arbeitgeber trägt dort einen erhöhten Anteil.
Anders als beim Minijob besteht volle Sozialversicherungspflicht in allen Zweigen, einschließlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der ermäßigte Beitrag mindert die Rentenansprüche nicht: Für die Rente zählt das volle Entgelt.
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Die Stufe an der unteren Grenze
Ein Verdienst von 604 € ist ein Midijob, einer von 603 € ein Minijob. Der Unterschied von einem Euro ändert Steuer, Beiträge und die Meldung an die Minijob-Zentrale vollständig.
Deshalb ist die Planung der Stunden bei Beschäftigten nahe der Grenze keine Kleinigkeit. Eine einzige Vertretungsschicht kann die Einordnung kippen, und zwar rückwirkend für den ganzen Zeitraum, wenn sie regelmäßig wird.
Beispiel: 1.200 € im Monat
- Verdienst 1.200 €, also im Übergangsbereich zwischen 603,01 € und 2.000 €.
- Volle Versicherungspflicht in allen Zweigen.
- Der Beitragsanteil der beschäftigten Person liegt unter dem regulären Satz.
- Für die Rentenberechnung zählt trotzdem das volle Entgelt von 1.200 €.
Häufiger Fehler
Der Midijob wird wie ein Minijob behandelt und über die Minijob-Zentrale gemeldet. Richtig ist die Meldung an die zuständige Krankenkasse, und die Korrektur ist aufwendig.
Nachlesen
- § 20 Abs. 2 SGB IV
- „Der Übergangsbereich im Sinne dieses Gesetzbuches umfasst Arbeitsentgelte aus mehr als geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Absatz 1 Nummer 1, die regelmäßig 2 000 Euro im Monat nicht übersteigen.“
- § 8 Abs. 1a SGB IV
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: September 2026
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Verwandte Begriffe
Minijob
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung: Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt übersteigt die Geringfügigkeitsgrenze nicht. Sie liegt 2026 bei 603 € im Monat.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn ist der Betrag, den jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer mindestens je Zeitstunde beanspruchen kann. Er beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto.
Arbeit auf Abruf
Arbeit auf Abruf bedeutet, dass die Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall erbracht wird. Der Arbeitgeber bestimmt die Lage kurzfristig, dafür schützt § 12 TzBfG die Beschäftigten mit vier festen Regeln.
Grundlohn
Der Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der für die regelmäßige Arbeitszeit zusteht, umgerechnet auf eine Stunde. Er ist die Bemessungsgrundlage für Zuschläge nach § 3b EStG.