Auswahlhilfe

Dienstplan-Software: welche zu welchem Betrieb passt

Kurz gesagtDienstplan-Software unterscheidet sich vor allem in drei Punkten: ob sie pro Kopf oder pro Standort abrechnet, ob die Planung das Arbeitszeitgesetz prüft oder nur Kacheln verschiebt, und ob die erfassten Zeiten im selben System landen. Preise beginnen bei 2,99 Euro pro Person oder 69,50 Euro je Standort.
Stand: September 20261 Minuten Lesezeit3 Abschnitte
Inhalt
  1. Der Preis hängt am Abrechnungsmodell, nicht am Funktionsumfang
  2. Prüft die Planung das Arbeitszeitrecht
  3. Planung und Zeiterfassung gehören zusammen

Der Preis hängt am Abrechnungsmodell, nicht am Funktionsumfang

Im Dienstplan-Markt gibt es zwei Modelle, und sie sind für dieselbe Betriebsgröße unterschiedlich teuer. Die einen rechnen pro Person, die anderen pro Standort und Monat. Ein Betrieb mit acht Beschäftigten an einem Standort fährt mit dem Kopfpreis günstiger, ein Betrieb mit dreißig an einem Standort mit dem Standortpreis.

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Die zweite Größe ist die Mindestabnahme: Planday beginnt bei fünf Personen, Shiftbase ist bis fünfzehn Nutzer kostenlos und springt danach auf einen Monatspreis.

AnbieterEinstiegspreisDienstplanAbwesenheitenHosting in Deutschland
gastromaticab 69,50 €/Monatjajaja
MEP24ab 99 €/Monatjajanein
Ordioab 89 €/Standort und Monatjajateilweise
Papershiftab 4 €/User plus 39 €/Monat Supportjajateilweise
Plandayab 2,99 €/User, ab 5 Personenjajanein
Planerioauf Anfragejajateilweise
Shiftbase0 € bis 15 Nutzer, dann ab 30 €/Monatjajanein
MetronHRab 5 €/User, Professional ab 10 €jajaja

Stand 15.09.2026. Preise und Hosting-Angaben stammen aus den Erhebungen unter lib/constants/competitors, belegt gegen die Seiten und Datenschutzerklärungen der Anbieter. „keine Angabe" heißt, dass dazu keine geprüfte Auskunft vorliegt, nicht „nein".

  • gastromatic

    Einstiegspreis
    ab 69,50 €/Monat
    Dienstplan
    ja
    Abwesenheiten
    ja
    Hosting in Deutschland
    ja
  • MEP24

    Einstiegspreis
    ab 99 €/Monat
    Dienstplan
    ja
    Abwesenheiten
    ja
    Hosting in Deutschland
    nein
  • Ordio

    Einstiegspreis
    ab 89 €/Standort und Monat
    Dienstplan
    ja
    Abwesenheiten
    ja
    Hosting in Deutschland
    teilweise
  • Papershift

    Einstiegspreis
    ab 4 €/User plus 39 €/Monat Support
    Dienstplan
    ja
    Abwesenheiten
    ja
    Hosting in Deutschland
    teilweise
  • Planday

    Einstiegspreis
    ab 2,99 €/User, ab 5 Personen
    Dienstplan
    ja
    Abwesenheiten
    ja
    Hosting in Deutschland
    nein
  • Planerio

    Einstiegspreis
    auf Anfrage
    Dienstplan
    ja
    Abwesenheiten
    ja
    Hosting in Deutschland
    teilweise
  • Shiftbase

    Einstiegspreis
    0 € bis 15 Nutzer, dann ab 30 €/Monat
    Dienstplan
    ja
    Abwesenheiten
    ja
    Hosting in Deutschland
    nein
  • MetronHR

    Einstiegspreis
    ab 5 €/User, Professional ab 10 €
    Dienstplan
    ja
    Abwesenheiten
    ja
    Hosting in Deutschland
    ja

Stand 15.09.2026. Preise und Hosting-Angaben stammen aus den Erhebungen unter lib/constants/competitors, belegt gegen die Seiten und Datenschutzerklärungen der Anbieter. „keine Angabe" heißt, dass dazu keine geprüfte Auskunft vorliegt, nicht „nein".

Prüft die Planung das Arbeitszeitrecht

Das ist der Unterschied zwischen einem Plan und einem belastbaren Plan. Ein Dienstplan, der elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten nicht kennt (§ 5 ArbZG), erzeugt Verstöße, die erst in der Auswertung auffallen, und dann ist die Schicht gelaufen.

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Zu prüfen sind vier Punkte: die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden, ausnahmsweise zehn mit Ausgleich (§ 3 ArbZG), die Pausen ab sechs Stunden (§ 4 ArbZG), die Ruhezeit von elf Stunden (§ 5 ArbZG) und die Sonntagsarbeit (§ 9 ArbZG). Für Jugendliche und Schwangere kommen JArbSchG und MuSchG dazu, und das ist genau der Fall, den die wenigsten Werkzeuge abbilden.

  • Bei Shiftbase liegt der Basis-Rechtscheck im Enterprise-Paket, die vollständige Prüfung kostet als Add-on extra.
  • Bei gastromatic und planerio ist die Compliance-Zelle nur teilweise belegt, siehe Tabelle oben.
  • Wer Jugendliche beschäftigt, prüft ausdrücklich nach: Das JArbSchG hat eigene Grenzen, und eine Planung ohne sie ist im Handel und in der Gastronomie ein reales Risiko.

Planung und Zeiterfassung gehören zusammen

Ein geplanter Dienst ist eine Soll-Angabe, die erfasste Zeit die Ist-Angabe. Liegen beide in verschiedenen Systemen, entsteht die Arbeit an der Schnittstelle: Wer hat länger gearbeitet als geplant, wessen Schicht ist ausgefallen, welche Stunden gehen in die Abrechnung.

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Für die Auswahl heißt das: Ein reines Planungswerkzeug braucht zwingend eine Zeiterfassung daneben und eine belastbare Verbindung dazwischen. Ein System, das beides führt, spart diese Verbindung und den Abgleich.

Nachlesen:Anbieterangaben aus lib/constants/competitors, Erhebungen vom 22.05., 19.08. und 20.08.2026§§ 3, 4, 5, 9 und 22 ArbZG§ 12 Abs. 3 TzBfG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG

Angaben zu Mitbewerbern stammen von deren öffentlich zugänglichen Seiten und können sich ändern. Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.

Häufige Fragen

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird.

Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.

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Was kostet eine Dienstplan-Software?

Je nach Modell ab etwa 3 Euro pro Person und Monat oder ab 69,50 Euro je Standort. Welche Rechnung günstiger ist, hängt an der Zahl der Beschäftigten je Standort. Mindestabnahmen und Aktivierungsgebühren sind zu beachten, sie kommen im Dienstplan-Markt häufig vor.

Muss der Dienstplan das Arbeitszeitgesetz prüfen?

Vorgeschrieben ist die Prüfung nicht, die Einhaltung schon. Ohne Prüfung im Werkzeug fällt ein Verstoß gegen Ruhezeit oder Höchstarbeitszeit erst auf, wenn die Schicht gearbeitet ist. Verstöße sind nach § 22 ArbZG bußgeldbewehrt, bis zu 30.000 Euro.

Wie weit im Voraus muss ein Dienstplan stehen?

Eine allgemeine gesetzliche Frist gibt es nicht. Bei Arbeit auf Abruf schreibt § 12 Abs. 3 TzBfG vier Tage Ankündigungsfrist vor. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen regeln häufig längere Fristen, üblich sind zwei bis vier Wochen.

Braucht der Betriebsrat ein Mitspracherecht beim Dienstplan?

Ja. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und die Verteilung auf die Wochentage unterliegen nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG der Mitbestimmung, ebenso die vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung nach Nr. 3.

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