Für Gebäudedienstleister

Objektzeiten erfassen, wo sie entstehen

Reinigungskräfte arbeiten verteilt, oft früh, oft spät, oft an mehreren Objekten am Tag. MetronHR sammelt die Zeiten dort ein und rechnet die Lohngruppe gleich mit.

  • Stempeln am Objekt statt Stundenzettel im Auto
  • Lohngruppe je Tätigkeit, nicht je Person
  • Fahrten zwischen Objekten korrekt als Arbeitszeit

Kurz gesagt

Ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn nach AEntG, Aufzeichnung nach § 17 MiLoG und Wegezeiten zwischen Objekten, die niemand für Arbeitszeit hält, aber welche sind.

Rechtslage

Was in der Gebäudereinigung gilt

Zwei Dinge machen die Branche besonders: ein für alle verbindlicher Mindestlohn, der über dem gesetzlichen liegt, und eine Aufzeichnungspflicht, die jeden Beschäftigten erfasst.

Lohngruppe 1 ab 01.01.2026
15,00 € je Stunde
Lohngruppe 6 ab 01.01.2026
18,40 € je Stunde
Frist zur Aufzeichnung
7 Kalendertage
Aufbewahrung
2 Jahre
  1. Branchenmindestlohn statt gesetzlichem Mindestlohn

    Ab dem 1. Januar 2026 gelten 15,00 € je Stunde in Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) und 18,40 € in Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung), bundesweit einheitlich.

    Die Sätze stammen aus dem Rahmentarifvertrag des Gebäudereiniger-Handwerks und sind über eine Rechtsverordnung nach § 7 AEntG für alle Betriebe der Branche verbindlich, auch für nicht tarifgebundene. Sie liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn, dieser ist damit für die Branche ohne Bedeutung. Angaben nach der Meldung des Bundesinnungsverbands vom 29.12.2025.

  2. Die Lohngruppe hängt an der Tätigkeit

    Wer am Vormittag Büros reinigt und am Nachmittag Fassaden, arbeitet an einem Tag in zwei Lohngruppen und ist für beide Zeitanteile unterschiedlich zu vergüten.

    Das ist der Punkt, an dem eine Zeiterfassung, die nur Anfang und Ende kennt, nicht ausreicht. Nötig ist eine Zuordnung der Zeit zur Tätigkeit, sonst wird entweder zu wenig gezahlt oder pauschal zu viel.

  3. Aufzeichnung nach § 17 MiLoG für alle

    Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens sieben Kalendertage nach dem Arbeitstag festzuhalten und zwei Jahre aufzubewahren.

    Grundlage ist § 2a Abs. 1 Nr. 6 SchwarzArbG, der das Gebäudereinigungsgewerbe ausdrücklich nennt. Ein Verstoß kann nach § 21 MiLoG mit bis zu 30.000 € geahndet werden. Bei verteilten Objekten ist die Sieben-Tage-Frist der eigentliche Engpass, nicht die Aufbewahrung.

  4. Fahrten zwischen Objekten sind Arbeitszeit

    Der Weg von zu Hause zum ersten Objekt ist keine Arbeitszeit. Die Fahrt vom ersten zum zweiten Objekt während des Arbeitstages ist es.

    Das folgt aus § 2 Abs. 1 ArbZG. Bei Beschäftigten ohne festen Arbeitsort zählt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10.09.2015 (C-266/14, Tyco) sogar die Fahrt von zu Hause zum ersten Einsatzort. Bei drei Objekten am Tag summieren sich die Zwischenfahrten schnell auf eine Stunde, die weder erfasst noch bezahlt wird.

Nachlesen:§ 7 AEntG, Rahmentarifvertrag Gebäudereiniger-Handwerk · Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, Meldung vom 29.12.2025 · § 2a Abs. 1 Nr. 6 SchwarzArbG, § 17 Abs. 1 MiLoG, § 21 MiLoG · § 2 Abs. 1 ArbZG, EuGH vom 10.09.2015, C-266/14 (Tyco)

Stand:September 2026. Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.

Der Stundenzettel liegt im Auto

In der Gebäudereinigung entsteht die Arbeitszeit an fremden Adressen, oft außerhalb der Bürozeiten. Der Weg von dort in eine prüffeste Aufzeichnung ist der eigentliche Aufwand.

Problem

Zeiten kommen zu spät ins Büro

Wenn Zettel monatlich eingesammelt werden, ist die Sieben-Tage-Frist aus § 17 MiLoG längst abgelaufen.

Problem

Objektzeit und Lohngruppe passen nicht zusammen

Ohne Zuordnung der Stunden zur Tätigkeit lässt sich die richtige Lohngruppe nur schätzen, und Schätzen kostet in beide Richtungen.

Problem

Wegezeiten fallen ganz weg

Die Fahrt zwischen zwei Objekten steht auf keinem Zettel, ist aber Arbeitszeit und zählt auf die Höchstarbeitszeit.

Lösung

Objekt, Tätigkeit und Zeit in einer Buchung

Gestempelt wird per App am Objekt, die Tätigkeit wird dabei ausgewählt, die Lohngruppe folgt daraus. Fahrten zwischen Objekten werden als eigene Zeitart erfasst.

Ergebnis

Aufzeichnung noch am selben Tag

Die Frist des § 17 MiLoG ist erfüllt, bevor jemand ins Büro fährt.

Funktionen für Gebäudedienstleister

Auf verteilte Teams, wechselnde Objekte und Tätigkeitszuschnitte ausgelegt.

Zeit

Stempeln am Objekt

Die Zeit entsteht dort, wo gearbeitet wird

Per App mit Objektbezug oder über ein Terminal in der Liegenschaft, ohne Zettel und ohne Nachtragen.

Lohn

Lohngruppe je Tätigkeit

Zwei Gruppen an einem Tag sind kein Sonderfall

Die Buchung trägt die Tätigkeit, daraus folgt der Satz. Unterhaltsreinigung und Glasreinigung am selben Tag werden getrennt abgerechnet.

Projekte

Objektbudget und Ist-Stunden

Die Marge je Objekt sichtbar, während der Monat läuft

Zu jedem Objekt liegt das kalkulierte Stundenbudget. Der Verbrauch läuft mit, statt erst in der Nachkalkulation aufzufallen.

Arbeitsschutz

Wegezeit als eigene Zeitart

Fahrten zählen richtig auf die Höchstarbeitszeit

Zwischenfahrten werden getrennt gebucht, gehen in die Arbeitszeit ein und sind in der Auswertung als solche erkennbar.

Überblick

Prüffester Nachweis für zwei Jahre

Export je Person und Zeitraum in Sekunden

Beginn, Ende und Dauer je Arbeitstag, Korrekturen protokolliert, in der Form, die die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erwartet.

Für Objektleitung und Reinigungskräfte

Zwei Rollen, die sich selten im selben Raum treffen.

Objekt- und Bereichsleitung

Kalkulation und Wirklichkeit nebeneinander

Das Objekt ist mit 30 Stunden im Monat kalkuliert. Ob es dabei bleibt, zeigt sich erst in der Rechnung.

Soll und Ist je Objekt laufen mit, Abweichungen fallen in der zweiten Woche auf, nicht im nächsten Quartal.

Projekt-Budgets ansehen
Reinigungskraft

Anfang und Ende in zwei Sekunden

Zettel ausfüllen, aufbewahren, abgeben. Und am Monatsende fehlt einer.

Stempeln in der App, Objekt und Tätigkeit sind vorbelegt, das eigene Stundenkonto ist jederzeit einsehbar.

Mobile App ansehen

Häufige Fragen aus der Gebäudereinigung

Was Gebäudedienstleister zu Mindestlohn, Aufzeichnung und Wegezeit fragen.

Ab dem 1. Januar 2026 gelten 15,00 € je Stunde in Lohngruppe 1 und 18,40 € in Lohngruppe 6, bundesweit einheitlich. Die Sätze sind über eine Rechtsverordnung nach § 7 AEntG für alle Betriebe der Branche verbindlich, auch ohne Tarifbindung.

Er gilt als Untergrenze, ist hier aber ohne praktische Bedeutung, weil der Branchenmindestlohn in beiden genannten Lohngruppen darüber liegt.

Ja. Das Gebäudereinigungsgewerbe ist in § 2a Abs. 1 Nr. 6 SchwarzArbG genannt, damit gilt § 17 Abs. 1 MiLoG für jeden Arbeitnehmer: Beginn, Ende und Dauer binnen sieben Kalendertagen, zwei Jahre aufzubewahren.

Ja. Fahrten, die während des Arbeitstages zwischen Einsatzorten anfallen, sind Arbeitszeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ArbZG. Der Weg von der Wohnung zum ersten Objekt ist es grundsätzlich nicht, bei Beschäftigten ohne festen Arbeitsort nach EuGH C-266/14 aber doch.

Dann sind beide Zeitanteile getrennt zu erfassen und mit dem jeweiligen Satz zu vergüten. MetronHR ordnet die Buchung der Tätigkeit zu, die Lohngruppe folgt daraus automatisch.

Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.

Objektzeiten, Lohngruppen und Nachweis in einem Zug

Stempeln am Objekt, Zuordnung zur Tätigkeit, prüffeste Aufzeichnung binnen sieben Tagen. 14 Tage kostenlos testen.

Ohne Kreditkarte, jederzeit kündbar