Auftragszeit und Arbeitszeit sind zwei verschiedene Zahlen
Der Kunde zahlt Arbeitswerte, der Monteur arbeitet Stunden. MetronHR erfasst beides getrennt und zeigt, wo die Differenz entsteht.
- Auftragszeit je Fahrzeug, Arbeitszeit je Person
- AU- und SP-Berechtigungen mit Ablaufdatum
- Produktive und unproduktive Stunden getrennt
Kurz gesagt
Der Werkstattauftrag rechnet in Arbeitswerten, das Arbeitszeitgesetz in Stunden. Und die AU-Berechtigung hängt an Personen, deren Schulung alle 36 Monate zu wiederholen ist.
Rechtslage
Was in der Werkstatt zusammenkommt
Kfz-Betriebe stehen nicht in § 2a SchwarzArbG, die verschärfte Aufzeichnungspflicht des Mindestlohngesetzes trifft sie also nur für geringfügig Beschäftigte. Zwei andere Themen sind dafür branchenspezifisch.
- AU-Schulung zu wiederholen
- alle 36 Monate
- Aufzeichnung bei Minijobs
- 7 Tage, 2 Jahre
- Höchstarbeitszeit
- 8 Stunden, 10 mit Ausgleich
- Ausgleichszeitraum
- 6 Monate oder 24 Wochen
Arbeitswerte sind eine Kalkulationsgröße, keine Arbeitszeit
Die verkaufte Zeit eines Auftrags folgt Herstellervorgaben. Die geleistete Arbeitszeit folgt dem Arbeitszeitgesetz. Beide Zahlen decken sich nie, und nur die zweite ist für Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeit maßgeblich.
Arbeitszeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ArbZG ist die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne Ruhepausen, nicht die dem Kunden berechnete. Wer für die Zeiterfassung die Auftragszeit heranzieht, unterschreitet die tatsächliche Arbeitszeit systematisch: Rüsten, Ersatzteilholen, Rückfragen und Wartezeit fallen dabei heraus.
Die AU-Berechtigung hängt an Personen und an einer Frist
Für die Abgasuntersuchung muss der Betrieb anerkannt sein, und mindestens eine verantwortliche Person beziehungsweise Fachkraft muss den Schulungslehrgang bestanden haben. Der Lehrgang ist alle 36 Monate mit aktualisierten Inhalten zu wiederholen.
Verfahren und Voraussetzungen stehen in Anlage VIIIc StVZO, die auf Anlage VIII Nummer 3.1.1.1 und 3.2 verweist. Für die Planung heißt das: Ein AU-Termin lässt sich nur legen, wenn an diesem Tag eine berechtigte Person im Haus ist, und die Berechtigung hat ein Ablaufdatum, das in dieselbe Akte gehört wie der Urlaubsanspruch.
Produktivität misst sich an Anwesenheit, nicht an Aufträgen
Der Produktivitätsgrad ist das Verhältnis verkaufter Arbeitswerte zu bezahlten Anwesenheitsstunden. Beide Größen müssen getrennt erfasst werden, sonst ist die Kennzahl eine Schätzung.
Unproduktive Zeit ist nicht verschwendete Zeit: Werkstattreinigung, Einweisung von Azubis, Ersatzteilannahme und Gewährleistungsarbeiten gehören dazu. Sie fehlt in der Auftragszeit und muss trotzdem bezahlt und erfasst werden.
Schichtbetrieb zieht die Nachtarbeitsregeln nach sich
Wer in einer Spätschicht regelmäßig über 23 Uhr hinaus arbeitet, kann Nachtarbeitnehmer werden, mit Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchung und Ausgleich.
Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr umfasst (§ 2 Abs. 3 und 4 ArbZG). Nachtarbeitnehmer wird, wer das an mindestens 48 Tagen im Jahr tut. Dann gilt zusätzlich der kürzere Ausgleichszeitraum von einem Monat oder vier Wochen aus § 6 Abs. 2 ArbZG.
Nachlesen:Anlage VIIIc StVZO (zu Anlage VIII Nr. 3.1.1.1 und 3.2), § 29 StVZO · § 2 Abs. 1, 3 und 4 ArbZG, § 3 ArbZG, § 6 Abs. 2 bis 5 ArbZG · § 17 Abs. 1 MiLoG für geringfügig Beschäftigte
Stand:September 2026. Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Die Werkstattkarte kennt keine Pausen
Auftragszeiten werden am Fahrzeug gebucht, Arbeitszeiten müssten am Menschen gebucht werden. In vielen Betrieben passiert nur das erste.
Die Auftragszeit gilt als Arbeitszeit
Rüsten, Teile holen, Rückfragen und Warten fehlen darin. Die erfasste Arbeitszeit liegt damit systematisch unter der tatsächlichen.
AU-Termine ohne Blick auf die Berechtigung
Der Termin steht, die berechtigte Person hat Urlaub. Das fällt am Morgen des Termins auf, nicht bei der Annahme.
Unproduktive Stunden verschwinden
Was auf keinen Auftrag gebucht wird, taucht nirgends auf. Damit fehlt die Hälfte der Antwort auf die Frage, wo die Zeit hingeht.
Zwei Zeitarten, eine Erfassung
Der Monteur stempelt seine Anwesenheit und bucht seine Zeit auf Aufträge. Was übrig bleibt, ist unproduktive Zeit, benannt statt verschwunden. Berechtigungen liegen mit Ablaufdatum in der Akte.
Produktivität als gerechnete Zahl
Verkaufte Arbeitswerte gegen bezahlte Anwesenheitsstunden, ohne Schätzung dazwischen.
Funktionen für Werkstatt und Autohaus
Auf Auftragsbezug, Qualifikationen und Schichtbetrieb ausgelegt.
Zeit auf Auftrag buchen
Auftragszeit und Anwesenheit nebeneinander
Der Monteur bucht seine Stunden auf Aufträge, die Differenz zur Anwesenheit ist die unproduktive Zeit, sichtbar statt geschätzt.
Berechtigungen mit Ablaufdatum
AU- und SP-Schulung melden sich vor Ablauf
Die Schulungsnachweise nach Anlage VIIIc StVZO liegen mit ihrer 36-Monats-Frist in der Personalakte, mit Erinnerung rechtzeitig davor.
Termine gegen Qualifikation planen
Kein AU-Termin ohne berechtigte Person im Haus
Die Planung weiß, wer welche Berechtigung hat und wer an dem Tag anwesend ist. Ein Termin ohne passende Besetzung wird gemeldet.
Pausen nach Arbeitszeitgesetz
Die Pause fehlt nicht mehr in der Erfassung
Ab sechs Stunden 30 Minuten, ab neun Stunden 45 Minuten, automatisch berücksichtigt und in der Aufzeichnung ausgewiesen.
Produktivitätsgrad je Person und Monat
Eine Kennzahl, die auf Erfassung beruht
Verkaufte Arbeitswerte gegen bezahlte Anwesenheitsstunden, je Monteur und je Monat, mit den unproduktiven Anteilen im Detail.
Für Werkstattleitung und Monteure
Zwei Rollen, zwei Fragen an dieselben Zahlen.
Wissen, wo die Stunden hingehen
Der Auftrag ist mit acht Arbeitswerten kalkuliert und hat zehn Stunden gekostet. Woran lag es?
Auftragszeit, Anwesenheit und unproduktive Anteile stehen nebeneinander, je Auftrag und je Person.
Buchen ohne zweite Erfassung
Erst auf die Werkstattkarte, dann auf den Stundenzettel, und beides stimmt selten überein.
Eine Buchung am Terminal oder in der App, Auftrag und Arbeitszeit entstehen daraus gemeinsam.
Häufige Fragen aus Kfz-Betrieben
Was Werkstätten und Autohäuser zu Zeiterfassung und Berechtigungen fragen.
Nein. Arbeitszeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ArbZG ist die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Arbeitswerte sind eine Kalkulationsgröße nach Herstellervorgabe. Wer sie gleichsetzt, erfasst systematisch zu wenig, weil Rüsten, Teileholen und Wartezeit darin nicht vorkommen.
Nur für geringfügig Beschäftigte. Das Kfz-Gewerbe ist in § 2a SchwarzArbG nicht genannt, anders als etwa Bau, Gaststätten oder Gebäudereinigung. Die allgemeine Erfassungspflicht aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG gilt trotzdem für alle.
Alle 36 Monate mit aktualisierten Inhalten. Verfahren und Voraussetzungen der Anerkennung stehen in Anlage VIIIc StVZO. Ohne eine berechtigte Person im Betrieb darf keine Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
Als Verhältnis der verkauften Arbeitswerte zu den bezahlten Anwesenheitsstunden. Beide Größen müssen getrennt erfasst werden. Wird nur auf Aufträge gebucht, fehlt der Nenner, und die Kennzahl ist eine Schätzung.
Wenn ihre Schicht mehr als zwei Stunden zwischen 23 und 6 Uhr umfasst und sie das an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr tun (§ 2 Abs. 3 bis 5 ArbZG). Dann greifen Untersuchungsanspruch, Ausgleich und der kürzere Ausgleichszeitraum aus § 6 ArbZG.
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