Für Wach- und Sicherheitsunternehmen

Objekte besetzen, ohne die Qualifikation zu übersehen

Nicht jede Wachperson darf jeden Posten übernehmen. MetronHR hinterlegt die Qualifikation am Objekt und lässt gar nicht erst zu, dass jemand ohne sie eingeplant wird.

  • Sachkunde oder Unterrichtung je Posten hinterlegt
  • Aufzeichnung nach § 17 MiLoG für das ganze Personal
  • Wechselnde Objekte, ein Stundenkonto je Kopf

Kurz gesagt

Jeder Posten ist an eine Qualifikation gebunden, jede Wachperson an eine Zuverlässigkeitsprüfung, und das Wach- und Sicherheitsgewerbe steht in § 2a SchwarzArbG.

Rechtslage

Was im Bewachungsgewerbe zusammenkommt

Zwei Regelwerke greifen ineinander: die Gewerbeordnung regelt, wer welchen Dienst überhaupt versehen darf, das Mindestlohngesetz regelt, wie die Zeiten festzuhalten sind.

Frist zur Aufzeichnung
7 Kalendertage
Aufbewahrung
2 Jahre
Wiederholte Zuverlässigkeitsprüfung
spätestens alle 5 Jahre
Ruhezeit
11 Stunden, ohne Sonderweg
  1. Sachkundeprüfung statt Unterrichtung für bestimmte Posten

    Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, für den Schutz vor Ladendiebstahl, für Einlasskontrollen in Diskotheken und für leitende Funktionen bei der Bewachung von Asylunterkünften und Großveranstaltungen reicht die Unterrichtung nicht, dort ist die Sachkundeprüfung nachzuweisen.

    Das steht in § 34a Abs. 1a GewO. Für die übrigen Bewachungstätigkeiten genügt die Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Damit hängt an jedem Objekt eine andere Voraussetzung, und die muss beim Planen bekannt sein, nicht erst bei der Kontrolle.

  2. Zuverlässigkeit wird geprüft und wiederholt

    Vor dem Einsatz einer Wachperson holt die Behörde Auskünfte aus Gewerbezentralregister und Bundeszentralregister ein sowie Stellungnahmen der Polizei und der Verfassungsschutzbehörde. Die Prüfung wird spätestens alle fünf Jahre wiederholt.

    Geregelt in § 34a GewO, geführt wird das Ganze im Bewacherregister nach § 11b GewO. Für die Planung heißt das: Zu jeder Person gehört ein Datum, ab dem eine Wiederholungsprüfung fällig ist, und dieses Datum gehört in dieselbe Akte wie der Dienstplan.

  3. Das Wach- und Sicherheitsgewerbe steht in § 2a SchwarzArbG

    Damit gilt die Aufzeichnungspflicht des § 17 Abs. 1 MiLoG für jeden Arbeitnehmer: Beginn, Ende und Dauer binnen sieben Kalendertagen, zwei Jahre aufzubewahren.

    Nachzulesen in § 2a Abs. 1 Nr. 10 SchwarzArbG. Bei wechselnden Objekten ist das aufwendiger als in einem festen Betrieb, weil die Zeit dort entsteht, wo niemand mit einem Formular sitzt. Ein Stempeln am Objekt löst genau dieses Problem.

  4. Sonntagsdienst erlaubt, Ersatzruhetag Pflicht

    Bewachungsgewerbe und die Bewachung von Betriebsanlagen sind von der Sonntagsruhe ausgenommen. Jeder Beschäftigungssonntag zieht einen Ersatzruhetag binnen zwei Wochen nach sich.

    Die Ausnahme steht in § 10 Abs. 1 Nr. 13 ArbZG, die Gegenleistung in § 11 Abs. 3 ArbZG. Anders als Gaststätten und Pflegeeinrichtungen hat das Bewachungsgewerbe keinen Sonderweg bei der Ruhezeit: Es bleibt bei elf Stunden nach § 5 Abs. 1 ArbZG.

  5. Arbeitsbereitschaft verlängert die Arbeitszeit nur mit Tarifvertrag

    Fällt in den Dienst regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft, kann die tägliche Arbeitszeit über zehn Stunden hinaus verlängert werden, aber nur auf Grundlage eines Tarifvertrags oder einer darauf gestützten Betriebsvereinbarung.

    Das regelt § 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG. Ohne Tarifbindung bleibt es bei den zehn Stunden aus § 3 ArbZG, auch wenn der Pförtner die halbe Nacht nur wartet. Arbeitsbereitschaft ist Arbeitszeit, nicht Pause.

Nachlesen:§ 34a Abs. 1 und 1a GewO, § 11b GewO · § 2a Abs. 1 Nr. 10 SchwarzArbG, § 17 Abs. 1 MiLoG · § 5 Abs. 1 ArbZG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG · § 10 Abs. 1 Nr. 13 ArbZG, § 11 Abs. 3 ArbZG

Stand:September 2026. Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.

Der Posten ist besetzt, aber darf die Person das auch?

Im Bewachungsgewerbe ist die Frage nach der Besetzung immer zwei Fragen: Wer hat Zeit, und wer hat die Berechtigung.

Problem

Qualifikationen liegen in einer zweiten Liste

Wer Sachkunde hat und wessen Zuverlässigkeitsprüfung wann ausläuft, steht in einer Excel-Datei, die beim kurzfristigen Umplanen niemand öffnet.

Problem

Zeiten entstehen am Objekt, nicht im Büro

Zwischen Schichtende am Objekt und Eintrag im System liegen oft Tage. Die Frist des § 17 MiLoG läuft trotzdem.

Problem

Zuschläge werden pauschal gezahlt

Nacht, Sonntag und Feiertag in einer Position zusammengefasst kostet die Steuerfreiheit nach § 3b EStG.

Lösung

Qualifikation am Objekt, Zeit am Objekt

Jeder Posten trägt seine Anforderung, jede Wachperson ihre Nachweise mit Ablaufdatum. Wer die Anforderung nicht erfüllt, lässt sich nicht zuweisen. Gestempelt wird vor Ort, per App oder Terminal.

Ergebnis

Keine Zuweisung ohne Nachweis

Der Fehler wird beim Planen verhindert, nicht bei der Kontrolle festgestellt.

Funktionen für Sicherheitsunternehmen

Auf wechselnde Objekte, Qualifikationsbindung und Nachtdienste ausgelegt.

Bereitschaft

Rufbereitschaft getrennt vom Dienst am Objekt

Wer auf Abruf steht, ist im Plan als solcher zu erkennen.

Zuweisung und Entzug der Rufbereitschaft laufen mit Benachrichtigung, der Ruf aus der Bereitschaft wird als eigenes Ereignis festgehalten. Damit lässt sich die Zeit am Objekt von der Zeit auf Abruf trennen, statt beides als eine Schicht zu führen.

Planung

Anforderung je Objekt

Sachkunde und Unterrichtung sind Planungsdaten

Am Objekt steht, welche Qualifikation der Posten verlangt. Die Zuweisung prüft das gegen die hinterlegten Nachweise der Person.

Akte

Nachweise mit Ablaufdatum

Die Wiederholungsprüfung meldet sich von selbst

Unterrichtung, Sachkundeprüfung und Zuverlässigkeitsprüfung liegen in der digitalen Personalakte, mit Frist und Erinnerung vor Ablauf.

Zeit

Stempeln am Einsatzort

Die Aufzeichnung entsteht dort, wo gearbeitet wird

Per App mit Standortbezug oder über ein Terminal am Objekt. Beginn, Ende und Dauer landen sofort im Nachweis nach § 17 MiLoG.

Lohn

Zuschläge getrennt je Stunde

Steuerfreiheit nach § 3b EStG bleibt erhalten

Nacht, Sonntag und Feiertag werden je tatsächlich geleisteter Stunde berechnet und einzeln ausgewiesen, nicht als Sammelposten.

Überblick

Ein Konto über alle Objekte

Höchstarbeitszeit über Objektgrenzen hinweg

Wer an drei Objekten eingesetzt ist, hat trotzdem ein Arbeitszeitkonto, eine Ruhezeitprüfung und eine Wochengrenze.

Für Disposition und Wachpersonal

Die Disposition plant, das Personal arbeitet verteilt. Beide brauchen denselben Stand.

Disposition / Objektleitung

Ausfall ersetzen, ohne die Berechtigung zu übersehen

Nachts um zwei fällt jemand aus. Wer springt ein, und darf die Person diesen Posten überhaupt versehen?

Die Liste der Verfügbaren zeigt nur, wer Qualifikation und Ruhezeit erfüllt. Der Rest steht gar nicht erst zur Auswahl.

Einsatzplanung ansehen
Wachperson

Einsatzort, Zeit und Nachweise im Handy

Wo bin ich morgen eingeteilt, und wann läuft meine Unterrichtung ab?

Plan, Stempeluhr und die eigenen Nachweise mit Ablaufdatum liegen in derselben App.

Mobile App ansehen

Häufige Fragen aus dem Bewachungsgewerbe

Was Sicherheitsunternehmen zu Qualifikation, Zeit und Nachweis fragen.

Nach § 34a Abs. 1a GewO für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, für den Schutz vor Ladendiebstahl, für Einlasskontrollen in gastgewerblichen Diskotheken und für leitende Funktionen bei der Bewachung von Asylunterkünften und zugangsgesicherten Großveranstaltungen.

Die Behörde wiederholt die Überprüfung spätestens alle fünf Jahre. Geführt werden die Angaben im Bewacherregister nach § 11b GewO.

Ja. Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist in § 2a Abs. 1 Nr. 10 SchwarzArbG genannt, damit trifft die Pflicht jeden Arbeitnehmer des Betriebs, mit sieben Tagen Frist und zwei Jahren Aufbewahrung.

Nur auf Grundlage eines Tarifvertrags oder einer darauf gestützten Betriebsvereinbarung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG). Ohne Tarifbindung bleibt es bei den Grenzen aus § 3 ArbZG, auch wenn der Dienst überwiegend aus Warten besteht.

Nein. Die Verkürzungsmöglichkeit des § 5 Abs. 2 ArbZG nennt das Bewachungsgewerbe nicht. Es bleibt bei elf Stunden, soweit kein Tarifvertrag nach § 7 ArbZG etwas anderes vorsieht.

Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.

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