Dienstplan für Früh-, Spät- und Nachtdienst in der Pflege
Wochenplan mit Nachtdienst und geteiltem Dienst. Die Excel-Datei rechnet die Stunden und markiert, wo die Ruhezeit beim Wechsel von Spät auf Früh zu kurz wird.
- Ohne Anmeldung
- Kein Newsletter
- Frei verwendbar

Was steckt in der Vorlage?
Sofort einsetzbar, mit Formeln, Beispieldaten und einer Legende.
- Früh-, Spät-, Nacht- und geteilter Dienst als Beispiel
- Nachtdienst über Mitternacht ohne Umrechnen
- Ruhezeit je Wechsel, Mindestwert auf 10 Stunden stellbar (§ 5 Abs. 2 ArbZG)
- Pausen nach § 4 ArbZG und Tage über zehn Stunden markiert
- Hinweise zu Rufbereitschaft, Nachtarbeit und Sonntagsdienst
Wann passt die Vorlage?
Ideal als Übergangslösung oder für kleine Teams, mit klaren Grenzen.
- Ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen
- Wohnbereiche mit Nachtwache
- Aushang im Dienstzimmer als PDF
Spät, dann Früh: Der häufigste Fehler im Pflegeplan sieht auf dem Papier normal aus.
MetronHR prüft Ruhezeit, Pausen und Höchstarbeitszeit beim Planen, im Professional-Tarif. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sind eigene Zeitarten, gestempelt wird am Terminal im Haus oder in der App.
| Excel-Vorlage | MetronHR | |
|---|---|---|
| Pflege | Manuelle Pflege | Automatische Berechnungen |
| Freigaben | Keine Workflows | Genehmigungs-Workflow |
| Erinnerungen | Keine Erinnerungen | Erinnerungen |
| Team | Pro Mitarbeiter neu kopieren | Eine zentrale Quelle für das ganze Team |
Häufige Fragen
Antworten zur Nutzung und zu rechtlichen Aspekten.
Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.
Schreib uns eine NachrichtWie lang muss die Ruhezeit in der Pflege sein?
Elf Stunden (§ 5 Abs. 1 ArbZG). In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen darf sie auf zehn Stunden sinken, wenn jede Verkürzung binnen eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird (§ 5 Abs. 2). Spätdienst bis 21:30 Uhr und Frühdienst ab 6 Uhr sind achteinhalb Stunden und damit auch darunter.
Unterbricht ein Einsatz in der Rufbereitschaft die Ruhezeit?
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen dürfen Kürzungen durch Einsätze, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden (§ 5 Abs. 3 ArbZG). Bei Rufbereitschaft ist grundsätzlich nur der Einsatz Arbeitszeit; bei sehr kurzer Reaktionszeit kann die gesamte Bereitschaft Arbeitszeit sein (EuGH, 09.03.2021, C-344/19 und C-580/19).
Muss die Arbeitszeit in der Pflege aufgezeichnet werden?
Ja, wie überall seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21). Wer Beginn, Ende und Dauer binnen sieben Tagen aufzeichnet und zwei Jahre aufbewahrt, erfüllt zugleich die Aufzeichnungspflichten aus Mindestlohn- und Entsenderecht (§ 17 MiLoG, § 19 AEntG), soweit sie für den Betrieb gelten.
Vorlagen sind ein Start. MetronHR ist die Antwort.
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