Excel und PDF

Projektzeit und Reisezeit getrennt, mit dem, was nach dem ArbZG zählt

Jede Reise bekommt eine Art: selbst gefahren, unterwegs gearbeitet, vom Arbeitgeber vorgegeben oder frei verfügbar. Die Excel-Datei zählt nur, was Arbeitszeit ist, und prüft jeden Tag gegen das Arbeitszeitgesetz.

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Vorschau: Projektzeit und Reisezeit getrennt, mit dem, was nach dem ArbZG zählt

Was steckt in der Vorlage?

Sofort einsetzbar, mit Formeln, Beispieldaten und einer Legende.

  • Sechs Arten als Auswahlliste, vier Reisearten getrennt
  • Spalte "Arbeitszeit nach ArbZG" je Zeile
  • Stunden je Kunde, je Projekt und je Art
  • Tagesprüfung ohne die frei verfügbare Reisezeit
  • Hinweise zu Überstundenklauseln und leitenden Angestellten

Wann passt die Vorlage?

Ideal als Übergangslösung oder für kleine Teams, mit klaren Grenzen.

  • Unternehmensberatung mit Einsätzen beim Kunden
  • Steuer- und IT-Beratung mit Reisetätigkeit
  • Abrechnung von Reisezeit gegenüber dem Kunden
Wenn Excel an Grenzen kommt

Zweieinhalb Stunden Anfahrt plus ein voller Tag beim Kunden ergeben über zehn Stunden.

In MetronHR buchen Beraterinnen und Berater ihre Zeit im Browser oder in der App auf Kunde und Projekt, und Pausen nach § 4 ArbZG werden in beiden Tarifen geprüft. Im Professional-Tarif zeigen Projektbudgets, wie viel Zeit noch da ist.

Im Vergleich
Excel-VorlageMetronHR
PflegeManuelle PflegeAutomatische Berechnungen
FreigabenKeine WorkflowsGenehmigungs-Workflow
ErinnerungenKeine ErinnerungenErinnerungen
TeamPro Mitarbeiter neu kopierenEine zentrale Quelle für das ganze Team

Häufige Fragen

Antworten zur Nutzung und zu rechtlichen Aspekten.

Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.

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Ist Reisezeit Arbeitszeit?

Wenn selbst gefahren oder unterwegs gearbeitet wird, ja. Als Mitfahrt auch dann, wenn der Arbeitgeber Verkehrsmittel, Zeiten und Ziel vorgibt und die Zeit nicht frei verfügbar ist (EuGH, 09.10.2025, C-110/24). Wer als Fahrgast frei über die Zeit verfügt, arbeitet meist nicht.

Muss frei verfügbare Reisezeit bezahlt werden?

Das Arbeitszeitgesetz sagt dazu nichts. Ob sie bezahlt wird, regeln Vertrag, Tarifvertrag und § 612 BGB. Die Vorlage führt sie deshalb mit, zählt sie aber nicht zur Arbeitszeit.

Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?

Eine Klausel ohne Obergrenze ist meist unwirksam (BAG, 01.09.2010, 5 AZR 517/09). Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten unabhängig vom Gehalt, außer für leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 BetrVG (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG).

Vorlagen sind ein Start. MetronHR ist die Antwort.

Wenn Excel im Team an Grenzen kommt, übernimmt MetronHR den Prozess. 14 Tage kostenlos testen.

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