Für Hotels und Beherbergungsbetriebe

Rezeption, Housekeeping und Küche in einem Plan

Drei Abteilungen mit drei Rhythmen, eine gemeinsame Aufzeichnungspflicht. MetronHR hält den Plan zusammen und den Nachweis vollständig.

  • Aufzeichnung nach § 17 MiLoG für das ganze Haus
  • Nachtrezeption mit Zuschlägen und Untersuchungsfristen
  • Housekeeping nach Zimmern statt nach Bauchgefühl geplant

Kurz gesagt

Rezeption rund um die Uhr, Housekeeping am Vormittag, Frühstück ab fünf. Drei Takte in einem Haus, und das Beherbergungsgewerbe fällt unter § 2a SchwarzArbG.

Rechtslage

Was im Hotel rechtlich zusammenkommt

Ein Hotel vereint drei Betriebsarten unter einem Dach. Die Aufzeichnungspflicht gilt für alle drei gleich, die Arbeitszeitregeln unterscheiden sich je nach Abteilung deutlich.

Frist zur Aufzeichnung
7 Kalendertage
Aufbewahrung
2 Jahre
Ruhezeit verkürzbar auf
10 Stunden
Nachtzeit nach ArbZG
23 bis 6 Uhr
  1. Beherbergung steht in § 2a SchwarzArbG

    Weil das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe dort genannt ist, zeichnet ein Hotel nach § 17 Abs. 1 MiLoG für jeden Arbeitnehmer auf, binnen sieben Kalendertagen, zwei Jahre aufzubewahren.

    Das betrifft Rezeption, Housekeeping, Küche und Service gleichermaßen. Bei Housekeeping über eine Fremdfirma bleibt die Pflicht beim Dienstleister, du haftest aber nach § 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 AEntG für den Mindestlohn seiner Beschäftigten.

  2. Die Nachtrezeption macht Nachtarbeitnehmer

    Wer regelmäßig mehr als zwei Stunden zwischen 23 und 6 Uhr arbeitet, leistet Nachtarbeit. Ab 48 solcher Tage im Jahr gelten die Ansprüche aus § 6 ArbZG.

    Dazu gehören die arbeitsmedizinische Untersuchung auf Kosten des Arbeitgebers, ab dem 50. Lebensjahr jährlich, und ein angemessener Ausgleich in freien Tagen oder als Zuschlag, soweit kein Tarifvertrag etwas anderes regelt (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer hat einen eigenen, kürzeren Ausgleichszeitraum von einem Monat oder vier Wochen (§ 6 Abs. 2 ArbZG).

  3. Sonntags offen, Ersatzruhetag trotzdem

    Beherbergung ist von § 10 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG erfasst und darf sonntags stattfinden. Jeder Beschäftigungssonntag zieht einen Ersatzruhetag binnen zwei Wochen nach sich.

    Zusätzlich müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Abs. 1 ArbZG). In einem Haus mit durchgehendem Betrieb muss diese Zählung je Person laufen, nicht je Abteilung.

  4. Verkürzte Ruhezeit im Beherbergungsbetrieb

    Die Ruhezeit darf auf zehn Stunden sinken, wenn jede Verkürzung durch eine andere Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird, innerhalb eines Monats oder von vier Wochen.

    Das erlaubt § 5 Abs. 2 ArbZG. Praktisch relevant wird es beim Wechsel von Spätdienst auf Frühdienst an der Rezeption und beim Frühstücksservice, der um fünf beginnt, nachdem die Bar um eins geschlossen hat.

Nachlesen:§ 2a Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG · § 17 Abs. 1 MiLoG, § 13 MiLoG · § 5 Abs. 2 ArbZG, § 6 Abs. 2 bis 5 ArbZG · § 10 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG, § 11 Abs. 1 und 3 ArbZG

Stand:September 2026. Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.

Drei Abteilungen, drei Excel-Dateien, eine Prüfung

Rezeption plant in Schichten, Housekeeping nach Zimmerzahl, die Küche nach Belegung. Am Monatsende soll daraus eine Lohnabrechnung werden.

Problem

Jede Abteilung plant für sich

Wer im Frühstück aushilft und abends an der Bar steht, taucht in zwei Plänen auf. Die Höchstarbeitszeit sieht keiner der beiden.

Problem

Housekeeping wird nach Gefühl besetzt

Die Belegung steht im PMS, der Personalbedarf entsteht im Kopf der Hausdame. Bei einer Gruppenanreise passt das selten.

Problem

Nachtdienste ohne Zählung

Ab 48 Nachtdiensten im Jahr entstehen Ansprüche. Wer nicht zählt, bemerkt sie erst, wenn jemand sie geltend macht.

Lösung

Ein Haus, ein Plan, eine Auswertung

Alle Abteilungen planen im selben System, Arbeitszeit wird je Person geführt und nicht je Abteilung. Zuschläge, Nachtdiensttage und Ersatzruhetage laufen automatisch mit.

Ergebnis

Eine Personalakte je Kopf

Wer in zwei Abteilungen arbeitet, hat trotzdem ein Stundenkonto und eine Grenze.

Funktionen für den Hotelbetrieb

Auf durchgehenden Betrieb, geteilte Dienste und Abteilungswechsel ausgelegt.

Planung

Abteilungen mit eigenen Regeln

Rezeption und Housekeeping planen verschieden, zählen aber gemeinsam

Je Abteilung eigene Schichtvorlagen und Besetzungsstärken, je Person ein gemeinsames Arbeitszeitkonto über alle Abteilungen hinweg.

Zeit

Zuschläge nach Uhrzeit und Tag

Nacht, Sonntag und Feiertag getrennt ausgewiesen

Die Zuschläge werden je tatsächlich geleisteter Stunde berechnet und getrennt ausgewiesen, damit die Steuerfreiheit nach § 3b EStG erhalten bleibt.

Arbeitsschutz

Nachtdiensttage und Untersuchungsfristen

Die 48-Tage-Grenze meldet sich selbst

Die Zählung läuft über das Kalenderjahr, und wer die Grenze erreicht, erscheint in der Liste für die arbeitsmedizinische Vorsorge.

Überblick

Lückenloser Nachweis für zwei Jahre

Export für jeden Zeitraum in Sekunden

Beginn, Ende und Dauer je Arbeitstag, Korrekturen protokolliert, Ausgabe als Datei für die Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Mobile

Plan und Stempeln auf dem Handy

Auch für Kräfte ohne festen Arbeitsplatz

Housekeeping und Service haben keinen Schreibtisch. Plan, Stempeluhr und Abwesenheitsantrag liegen deshalb in der App.

Für Direktion und Team

Vom Wochenplan bis zur eigenen Schicht, dieselbe Datenlage.

Direktion / Personalleitung

Ein Blick auf das ganze Haus

Die Auslastung schwankt, die Personalkosten sollen mitschwanken, und die Aufzeichnung muss trotzdem stimmen.

Geplante gegen geleistete Stunden je Abteilung, Zuschlagsanteile sichtbar, der Nachweis entsteht nebenbei.

Auswertungen ansehen
Rezeption, Housekeeping, Küche

Die eigene Schicht ohne Rückfrage

Der Plan hängt im Backoffice, Änderungen erfährt man beim Dienstantritt.

Der aktuelle Plan liegt im Handy, mit Erinnerung vor Dienstbeginn und der Möglichkeit, Schichten zu tauschen.

Mobile App ansehen

Häufige Fragen aus der Hotellerie

Was Beherbergungsbetriebe zu Aufzeichnung und Dienstplan fragen.

Ja. Das Beherbergungsgewerbe ist in § 2a Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG genannt, und daran knüpft § 17 Abs. 1 MiLoG an. Die Pflicht trifft alle Arbeitnehmer des Betriebs, unabhängig von Verdienst und Vertragsart.

Nein. Du passt die Zahl der Lizenzen monatlich selbst an, nach oben und nach unten, ohne Rücksprache und ohne Mindestlaufzeit. Die Untergrenze ist die Zahl der Plätze, die gerade belegt sind. Wer Saisonkräfte nur von Mai bis Oktober beschäftigt, zahlt sie auch nur für diese Monate.

Die Aufzeichnungspflicht trifft den Dienstleister als Arbeitgeber. Für den Mindestlohn seiner Beschäftigten haftest du nach § 13 MiLoG allerdings wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.

Sobald mehr als zwei Stunden der Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr umfasst sind (§ 2 Abs. 4 ArbZG). Nachtarbeitnehmer ist, wer das an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr tut oder normalerweise in Wechselschicht arbeitet.

Ja, um bis zu eine Stunde auf zehn (§ 5 Abs. 2 ArbZG), aber jede Verkürzung braucht innerhalb eines Monats oder von vier Wochen einen Ausgleich durch eine Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden.

Über ein Arbeitszeitkonto je Person statt je Abteilung. Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Zuschläge werden aus allen Einsätzen gemeinsam berechnet.

Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.

Ein Plan für das ganze Haus, ein Nachweis für die Prüfung

Rezeption, Housekeeping und Küche im selben System, mit Zuschlägen, Nachtdienstzählung und lückenloser Aufzeichnung. 14 Tage kostenlos testen.

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