Rezeption, Housekeeping und Küche in einem Plan
Drei Abteilungen mit drei Rhythmen, eine gemeinsame Aufzeichnungspflicht. MetronHR hält den Plan zusammen und den Nachweis vollständig.
- Aufzeichnung nach § 17 MiLoG für das ganze Haus
- Nachtrezeption mit Zuschlägen und Untersuchungsfristen
- Housekeeping nach Zimmern statt nach Bauchgefühl geplant
Kurz gesagt
Rezeption rund um die Uhr, Housekeeping am Vormittag, Frühstück ab fünf. Drei Takte in einem Haus, und das Beherbergungsgewerbe fällt unter § 2a SchwarzArbG.
Rechtslage
Was im Hotel rechtlich zusammenkommt
Ein Hotel vereint drei Betriebsarten unter einem Dach. Die Aufzeichnungspflicht gilt für alle drei gleich, die Arbeitszeitregeln unterscheiden sich je nach Abteilung deutlich.
- Frist zur Aufzeichnung
- 7 Kalendertage
- Aufbewahrung
- 2 Jahre
- Ruhezeit verkürzbar auf
- 10 Stunden
- Nachtzeit nach ArbZG
- 23 bis 6 Uhr
Beherbergung steht in § 2a SchwarzArbG
Weil das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe dort genannt ist, zeichnet ein Hotel nach § 17 Abs. 1 MiLoG für jeden Arbeitnehmer auf, binnen sieben Kalendertagen, zwei Jahre aufzubewahren.
Das betrifft Rezeption, Housekeeping, Küche und Service gleichermaßen. Bei Housekeeping über eine Fremdfirma bleibt die Pflicht beim Dienstleister, du haftest aber nach § 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 AEntG für den Mindestlohn seiner Beschäftigten.
Die Nachtrezeption macht Nachtarbeitnehmer
Wer regelmäßig mehr als zwei Stunden zwischen 23 und 6 Uhr arbeitet, leistet Nachtarbeit. Ab 48 solcher Tage im Jahr gelten die Ansprüche aus § 6 ArbZG.
Dazu gehören die arbeitsmedizinische Untersuchung auf Kosten des Arbeitgebers, ab dem 50. Lebensjahr jährlich, und ein angemessener Ausgleich in freien Tagen oder als Zuschlag, soweit kein Tarifvertrag etwas anderes regelt (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer hat einen eigenen, kürzeren Ausgleichszeitraum von einem Monat oder vier Wochen (§ 6 Abs. 2 ArbZG).
Sonntags offen, Ersatzruhetag trotzdem
Beherbergung ist von § 10 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG erfasst und darf sonntags stattfinden. Jeder Beschäftigungssonntag zieht einen Ersatzruhetag binnen zwei Wochen nach sich.
Zusätzlich müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Abs. 1 ArbZG). In einem Haus mit durchgehendem Betrieb muss diese Zählung je Person laufen, nicht je Abteilung.
Verkürzte Ruhezeit im Beherbergungsbetrieb
Die Ruhezeit darf auf zehn Stunden sinken, wenn jede Verkürzung durch eine andere Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird, innerhalb eines Monats oder von vier Wochen.
Das erlaubt § 5 Abs. 2 ArbZG. Praktisch relevant wird es beim Wechsel von Spätdienst auf Frühdienst an der Rezeption und beim Frühstücksservice, der um fünf beginnt, nachdem die Bar um eins geschlossen hat.
Nachlesen:§ 2a Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG · § 17 Abs. 1 MiLoG, § 13 MiLoG · § 5 Abs. 2 ArbZG, § 6 Abs. 2 bis 5 ArbZG · § 10 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG, § 11 Abs. 1 und 3 ArbZG
Stand:September 2026. Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Drei Abteilungen, drei Excel-Dateien, eine Prüfung
Rezeption plant in Schichten, Housekeeping nach Zimmerzahl, die Küche nach Belegung. Am Monatsende soll daraus eine Lohnabrechnung werden.
Jede Abteilung plant für sich
Wer im Frühstück aushilft und abends an der Bar steht, taucht in zwei Plänen auf. Die Höchstarbeitszeit sieht keiner der beiden.
Housekeeping wird nach Gefühl besetzt
Die Belegung steht im PMS, der Personalbedarf entsteht im Kopf der Hausdame. Bei einer Gruppenanreise passt das selten.
Nachtdienste ohne Zählung
Ab 48 Nachtdiensten im Jahr entstehen Ansprüche. Wer nicht zählt, bemerkt sie erst, wenn jemand sie geltend macht.
Ein Haus, ein Plan, eine Auswertung
Alle Abteilungen planen im selben System, Arbeitszeit wird je Person geführt und nicht je Abteilung. Zuschläge, Nachtdiensttage und Ersatzruhetage laufen automatisch mit.
Eine Personalakte je Kopf
Wer in zwei Abteilungen arbeitet, hat trotzdem ein Stundenkonto und eine Grenze.
Funktionen für den Hotelbetrieb
Auf durchgehenden Betrieb, geteilte Dienste und Abteilungswechsel ausgelegt.
Abteilungen mit eigenen Regeln
Rezeption und Housekeeping planen verschieden, zählen aber gemeinsam
Je Abteilung eigene Schichtvorlagen und Besetzungsstärken, je Person ein gemeinsames Arbeitszeitkonto über alle Abteilungen hinweg.
Zuschläge nach Uhrzeit und Tag
Nacht, Sonntag und Feiertag getrennt ausgewiesen
Die Zuschläge werden je tatsächlich geleisteter Stunde berechnet und getrennt ausgewiesen, damit die Steuerfreiheit nach § 3b EStG erhalten bleibt.
Nachtdiensttage und Untersuchungsfristen
Die 48-Tage-Grenze meldet sich selbst
Die Zählung läuft über das Kalenderjahr, und wer die Grenze erreicht, erscheint in der Liste für die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Lückenloser Nachweis für zwei Jahre
Export für jeden Zeitraum in Sekunden
Beginn, Ende und Dauer je Arbeitstag, Korrekturen protokolliert, Ausgabe als Datei für die Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Plan und Stempeln auf dem Handy
Auch für Kräfte ohne festen Arbeitsplatz
Housekeeping und Service haben keinen Schreibtisch. Plan, Stempeluhr und Abwesenheitsantrag liegen deshalb in der App.
Für Direktion und Team
Vom Wochenplan bis zur eigenen Schicht, dieselbe Datenlage.
Ein Blick auf das ganze Haus
Die Auslastung schwankt, die Personalkosten sollen mitschwanken, und die Aufzeichnung muss trotzdem stimmen.
Geplante gegen geleistete Stunden je Abteilung, Zuschlagsanteile sichtbar, der Nachweis entsteht nebenbei.
Die eigene Schicht ohne Rückfrage
Der Plan hängt im Backoffice, Änderungen erfährt man beim Dienstantritt.
Der aktuelle Plan liegt im Handy, mit Erinnerung vor Dienstbeginn und der Möglichkeit, Schichten zu tauschen.
Häufige Fragen aus der Hotellerie
Was Beherbergungsbetriebe zu Aufzeichnung und Dienstplan fragen.
Ja. Das Beherbergungsgewerbe ist in § 2a Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG genannt, und daran knüpft § 17 Abs. 1 MiLoG an. Die Pflicht trifft alle Arbeitnehmer des Betriebs, unabhängig von Verdienst und Vertragsart.
Nein. Du passt die Zahl der Lizenzen monatlich selbst an, nach oben und nach unten, ohne Rücksprache und ohne Mindestlaufzeit. Die Untergrenze ist die Zahl der Plätze, die gerade belegt sind. Wer Saisonkräfte nur von Mai bis Oktober beschäftigt, zahlt sie auch nur für diese Monate.
Die Aufzeichnungspflicht trifft den Dienstleister als Arbeitgeber. Für den Mindestlohn seiner Beschäftigten haftest du nach § 13 MiLoG allerdings wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.
Sobald mehr als zwei Stunden der Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr umfasst sind (§ 2 Abs. 4 ArbZG). Nachtarbeitnehmer ist, wer das an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr tut oder normalerweise in Wechselschicht arbeitet.
Ja, um bis zu eine Stunde auf zehn (§ 5 Abs. 2 ArbZG), aber jede Verkürzung braucht innerhalb eines Monats oder von vier Wochen einen Ausgleich durch eine Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden.
Über ein Arbeitszeitkonto je Person statt je Abteilung. Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Zuschläge werden aus allen Einsätzen gemeinsam berechnet.
Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.
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