Einarbeitungsplan für die Gastronomie-Küche
90-Tage-Plan für Küchenteams, mit Belehrung nach § 43 IfSG, HACCP, Maschinenunterweisung, Allergenkennzeichnung und Postenkunde.
- Aufgaben gruppiert: vor Tag 1, Woche 1, Monat 1, Monat 3
- Pro Aufgabe Verantwortlicher (branchenspezifisch vorbelegt)
- Fristen relativ zum Eintrittsdatum, automatisch errechnet
- Status-Spalte mit Dropdown (offen / in Arbeit / erledigt)

Was steckt in der Vorlage?
Sofort einsetzbar, mit Formeln, Beispieldaten und einer Legende.
- Aufgaben gruppiert: vor Tag 1, Woche 1, Monat 1, Monat 3
- Pro Aufgabe Verantwortlicher (branchenspezifisch vorbelegt)
- Fristen relativ zum Eintrittsdatum, automatisch errechnet
- Status-Spalte mit Dropdown (offen / in Arbeit / erledigt)
- Vorgefüllt: Belehrung nach § 43 IfSG vor der ersten Tätigkeit, HACCP-Konzept, Reinigungsplan
- Unterweisung an Schneidemaschine, Fritteuse und Kombidämpfer, Allergenkennzeichnung nach LMIV
Wann passt die Vorlage?
Ideal als Übergangslösung oder für kleine Teams, mit klaren Grenzen.
- Restaurants, Hotelküchen, Kantinen und Caterer
- Einarbeitung von Köchinnen, Köchen und Küchenhilfen
- Nachweis der Unterweisungen bei einer Lebensmittelkontrolle
Eine Checkliste erinnert niemanden. Ein Workflow tut es.
Excel-Checklisten funktionieren beim ersten neuen Mitarbeiter und werden beim dritten vergessen. MetronHR macht aus dem Einarbeitungsplan einen wiederverwendbaren Workflow: Aufgaben werden automatisch zugewiesen, Verantwortliche erinnert, der Status pro Mitarbeiter mit Bearbeiter und Zeitpunkt dokumentiert und mit der Personalakte verknüpft.
Im Vergleich
Excel-Vorlage
Manuelle Pflege • Keine Workflows • Keine Erinnerungen • Pro Mitarbeiter neu kopieren
MetronHR
Automatische Berechnungen • Genehmigungs-Workflow • Erinnerungen • Eine zentrale Quelle für das ganze Team
Häufige Fragen
Antworten zur Nutzung und zu rechtlichen Aspekten.
Vor der ersten Tätigkeit. Wer gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln umgeht, braucht eine Belehrung durch das Gesundheitsamt, die bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein darf. Der Betrieb wiederholt die Belehrung danach alle zwei Jahre und dokumentiert sie.
Nach der EU-Verordnung 852/2004 muss jeder Lebensmittelbetrieb ein Eigenkontrollkonzept nach den HACCP-Grundsätzen führen. In der Küche sind das vor allem Temperaturkontrollen bei Warenannahme, Kühlung und Ausgabe, Rückstellproben, Reinigungs- und Desinfektionsplan sowie die Dokumentation dazu.
Der Service-Plan legt den Schwerpunkt auf Gäste, Kasse und Ablauf im Restaurant. Dieser Plan liegt auf Lebensmittelrecht und Küchensicherheit: Belehrung, HACCP, Maschinen, Messerkunde, Allergene, Warenannahme und Postenkunde.
Ja, für Büro und Wissensarbeit, Einzelhandel, Gastronomie im Service, Handwerk und Bau, Pflege sowie Arzt- und Zahnarztpraxen. Alle Varianten stehen auf der Übersichtsseite „Einarbeitungspläne nach Branche".
Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.
Vorlagen sind ein Start. MetronHR ist die Antwort.
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