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Arbeitszeit im Baugewerbe: was auf der Baustelle gilt und was du aufzeichnen musst

Kurz gesagtAuf dem Bau gilt das Arbeitszeitgesetz ohne Branchenausnahme: acht Stunden je Werktag, zehn bei Ausgleich, Sonntagsarbeit grundsätzlich verboten. Weil das Baugewerbe in § 2a SchwarzArbG steht, zeichnest du für deine Beschäftigten Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit binnen sieben Tagen auf und bewahrst sie zwei Jahre auf, und alle tragen ihren Ausweis bei sich.
Stand: November 20264 Minuten LesezeitArbeitszeitgesetz (ArbZG), §§ 3 bis 5, 9, 10, 13, 14, 16 · EuGH, Urteil vom 10. September 2015, C-266/14 (Tyco, Fahrten ohne gewöhnlichen Arbeitsort)
Inhalt
  1. Die Grenzen auf der Baustelle
  2. Lange Tage im Sommer, kurze im Winter
  3. Fahrt zur Baustelle: wann sie Arbeitszeit ist
  4. Samstag ja, Sonntag nein
  5. Aufzeichnung und Ausweis nach § 2a SchwarzArbG
  6. Der Bau in der Prüfstatistik des Zolls
  7. Zeiterfassung für die Kolonne

Die Grenzen auf der Baustelle

Anders als Gastronomie oder Pflege hat der Bau im Arbeitszeitgesetz keine eigenen Ausnahmen. Es gelten die allgemeinen Grenzen. Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe regelt eigene Wochenarbeitszeiten und Arbeitszeitkonten; gilt er für deinen Betrieb, geht er innerhalb dieser Grenzen vor.

Arbeitszeitregeln für Bau- und Ausbaubetriebe

RegelGrenzeVorschrift
Arbeitszeit je Werktag8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich auf 8 im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen§ 3 ArbZG
Pause30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden, spätestens nach 6 Stunden§ 4 ArbZG
Ruhezeit11 Stunden ohne Unterbrechung, keine Verkürzung für den Bau§ 5 Abs. 1 ArbZG
Sonn- und FeiertageBeschäftigung grundsätzlich verboten, nur in eng begrenzten Ausnahmefällen: Notfall oder behördliche Bewilligung§§ 9, 13 Abs. 3, 14 ArbZG
Ausweisjede Person führt ihn mit, schriftlicher Hinweis durch den Arbeitgeber§ 2a SchwarzArbG
AufzeichnungBeginn, Ende, Dauer bis zum Ablauf des 7. Kalendertags, 2 Jahre aufbewahren, Ausnahmen nach MiLoDokV§ 17 MiLoG

Hervorgehoben ist, was auf dem Bau anders oder strenger gilt als in einem Büro.

  • Arbeitszeit je Werktag

    Grenze
    8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich auf 8 im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen
    Vorschrift
    § 3 ArbZG
  • Pause

    Grenze
    30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden, spätestens nach 6 Stunden
    Vorschrift
    § 4 ArbZG
  • Ruhezeit

    Grenze
    11 Stunden ohne Unterbrechung, keine Verkürzung für den Bau
    Vorschrift
    § 5 Abs. 1 ArbZG
  • Sonn- und Feiertage

    Grenze
    Beschäftigung grundsätzlich verboten, nur in eng begrenzten Ausnahmefällen: Notfall oder behördliche Bewilligung
    Vorschrift
    §§ 9, 13 Abs. 3, 14 ArbZG
  • Ausweis

    Grenze
    jede Person führt ihn mit, schriftlicher Hinweis durch den Arbeitgeber
    Vorschrift
    § 2a SchwarzArbG
  • Aufzeichnung

    Grenze
    Beginn, Ende, Dauer bis zum Ablauf des 7. Kalendertags, 2 Jahre aufbewahren, Ausnahmen nach MiLoDokV
    Vorschrift
    § 17 MiLoG

Hervorgehoben ist, was auf dem Bau anders oder strenger gilt als in einem Büro.

Lange Tage im Sommer, kurze im Winter

Zehn-Stunden-Tage sind erlaubt, solange der Schnitt über sechs Kalendermonate oder 24 Wochen bei acht Stunden je Werktag bleibt. Werktage sind Montag bis Samstag. Eine Woche mit fünf Tagen zu je zehn Stunden ist damit zulässig, wenn sie in ruhigeren Wochen wieder ausgeglichen wird.

Genau dieser Ausgleich ist der Punkt, an dem Stundenzettel scheitern: Wer die Mehrarbeit des Sommers nicht laufend zählt, kann im Winter nicht belegen, dass der Schnitt eingehalten ist. Was über acht Stunden je Werktag hinausgeht, muss nach § 16 Abs. 2 ArbZG ohnehin aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden.

Fahrt zur Baustelle: wann sie Arbeitszeit ist

Der Weg von zu Hause zur Arbeit ist keine Arbeitszeit. Anders ist es, wenn der Arbeitstag im Betrieb beginnt: Wer morgens auf den Hof muss, um Material, Werkzeug oder die Kolonne abzuholen, arbeitet ab dort, und die Fahrt zur Baustelle zählt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeit. Das gilt auch für den Weg zwischen zwei Baustellen am selben Tag.

Eine zweite Ausnahme betrifft Beschäftigte ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort. Wer täglich von zu Hause zu wechselnden Baustellen fährt, arbeitet nach dem Europäischen Gerichtshof schon ab der Abfahrt (Urteil vom 10. September 2015, C-266/14). Wer dagegen wochenlang zur selben Baustelle fährt, hat dort einen gewöhnlichen Arbeitsort, und die direkte Fahrt dorthin bleibt Arbeitsweg.

Für die Aufzeichnung heißt das: Beginn ist der Zeitpunkt auf dem Hof, bei täglich wechselnden Baustellen ohne gewöhnlichen Arbeitsort die Abfahrt, nicht die Ankunft auf der Baustelle. Wer nur die Zeit auf der Baustelle notiert, zeichnet in diesen Fällen zu wenig auf, und die Zehn-Stunden-Grenze wird an der falschen Zahl gemessen.

Samstag ja, Sonntag nein

Der Samstag ist ein Werktag, Arbeit an ihm ist nach dem Arbeitszeitgesetz normal zulässig. Der Sonntag nicht: Das Baugewerbe steht nicht in der Liste der Ausnahmen des § 10 ArbZG. Sonntagsarbeit auf der Baustelle bleibt deshalb eng begrenzten Ausnahmefällen vorbehalten, einem Notfall oder außergewöhnlichen Fall nach § 14 ArbZG oder einer Bewilligung der Aufsichtsbehörde nach § 13 Abs. 3 ArbZG.

Aufzeichnung und Ausweis nach § 2a SchwarzArbG

Das Baugewerbe ist der erste Eintrag in der Liste des § 2a SchwarzArbG. Daraus folgen zwei Pflichten für jeden Betrieb, nicht nur für große. Ob ein Handwerksbetrieb dazu zählt, hängt davon ab, ob er Bauleistungen erbringt; Maler-, Elektro- oder Sanitärbetriebe tun das häufig.

Die Aufzeichnungspflicht hat zwei Ausnahmen, beide in § 1 der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung. Sie entfällt für Beschäftigte, deren regelmäßiges Monatsentgelt 4.461 Euro brutto überschreitet, oder 2.974 Euro, wenn der Arbeitgeber dieses Entgelt nachweislich für die letzten vollen zwölf Monate gezahlt hat. Und sie entfällt für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers, die im Betrieb mitarbeiten. Dass eine Ausnahme vorliegt, musst du mit Unterlagen belegen können.

Gilt für dein Gewerk ein Branchenmindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, folgt dieselbe Aufzeichnungspflicht zusätzlich aus § 19 AEntG.

  1. Jede Person schriftlich darauf hinweisen, dass sie Personalausweis oder Pass auf der Baustelle dabeihaben muss, und den Hinweis aufbewahren.
  2. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags aufzeichnen (§ 17 Abs. 1 MiLoG).
  3. Die Aufzeichnungen auf Deutsch bereithalten, auf Verlangen des Zolls auch am Ort der Beschäftigung, also auf der Baustelle (§ 17 Abs. 2 MiLoG).
  4. Die Nachweise zwei Jahre aufbewahren. Das gilt auch für Leiharbeitskräfte, die dir ein Verleiher überlässt: dann zeichnest du als Entleiher auf.

Der Bau in der Prüfstatistik des Zolls

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat 2025 bundesweit 5.514 Arbeitgeber im Bau geprüft und 64.761 Personen überprüft. Nur Gaststätten und Beherbergung kamen auf mehr Arbeitgeberprüfungen. Nach Angaben des Zolls gehen rund 60 Prozent der 2025 festgestellten Schadenssumme auf das Baugewerbe zurück, dazu mehr als 10.000 eingeleitete Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren in der Branche.

Im März 2026 waren bei einer Schwerpunktprüfung rund 3.200 Beschäftigte des Zolls auf Baustellen unterwegs. Der Mindestlohn, nach dem dabei gefragt wird, liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro je Stunde.

Arbeitgeberprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2025 nach Branche (Prüfungen)
  • Gaststätten und Beherbergung5.726 Prüfungen
  • Bau5.514 Prüfungen
  • Spedition, Transport, Logistik2.323 Prüfungen
  • Friseur und Kosmetik1.641 Prüfungen
  • Gebäudereinigung949 Prüfungen
  • Sicherheitsgewerbe731 Prüfungen
  • Getränkehandel, Kioske, Tankstellenshops480 Prüfungen
  • Pflege320 Prüfungen
Zahlen als Tabelle
Arbeitgeberprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2025 nach Branche
GruppePrüfungen
Gaststätten und Beherbergung5.726
Bau5.514
Spedition, Transport, Logistik2.323
Friseur und Kosmetik1.641
Gebäudereinigung949
Sicherheitsgewerbe731
Getränkehandel, Kioske, Tankstellenshops480
Pflege320

Quelle: Zoll, Durchgeführte Prüfungen 2025, Stand 03.01.2026

Zeiterfassung für die Kolonne

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Im Büro filterst du nach Zeitraum, Baustelle oder Person und lädst die Stunden als Excel oder CSV herunter, für die Kanzlei, eine Nachfrage des Zolls oder die Nachkalkulation. Rechnet die Kanzlei mit DATEV ab, bekommt sie die Lohndatei dafür.

Häufige Fragen

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird.

Steht deine Frage nicht dabei? Schritt für Schritt erklärt ist die Bedienung im Hilfezentrum.

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Wie viele Stunden darf man auf dem Bau am Tag arbeiten?

Acht Stunden, bis zu zehn, wenn der Schnitt über sechs Monate oder 24 Wochen bei acht Stunden je Werktag bleibt. Pausen kommen dazu, und nach Feierabend folgen elf Stunden Ruhezeit.

Ist die Fahrt zur Baustelle Arbeitszeit?

Wenn der Arbeitstag im Betrieb beginnt, etwa weil Material oder Kolonne abgeholt werden, ja. Wer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort täglich zu wechselnden Baustellen fährt, arbeitet nach dem EuGH ab der Abfahrt (C-266/14). Wer wochenlang zur selben Baustelle fährt, hat dort einen gewöhnlichen Arbeitsort, und die direkte Fahrt von zu Hause ist Arbeitsweg.

Darf auf der Baustelle am Sonntag gearbeitet werden?

Grundsätzlich nicht. Das Baugewerbe hat keine Ausnahme in § 10 ArbZG. Sonntagsarbeit bleibt eng begrenzten Ausnahmefällen vorbehalten: einem Notfall nach § 14 ArbZG oder einer Bewilligung der Aufsichtsbehörde nach § 13 Abs. 3 ArbZG.

Muss ich die Arbeitszeit auf dem Bau elektronisch erfassen?

Nein, eine Form ist heute nicht vorgeschrieben. Die Aufzeichnung muss aber vollständig sein und spätestens nach sieben Kalendertagen vorliegen. Eine elektronische Pflicht steht bisher nur in einem Referentenentwurf.

Gilt die Aufzeichnungspflicht auch für Handwerksbetriebe?

Für alle, die Bauleistungen erbringen, weil sie dann zum Baugewerbe im Sinne des § 2a SchwarzArbG gehören. Für Minijobber gilt § 17 MiLoG in jedem Handwerk. Ausgenommen sind nur Beschäftigte mit hohem Monatsentgelt und mitarbeitende enge Familienangehörige des Arbeitgebers.

Regeln kennen ist das eine. Sie einhalten das andere.

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