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Die Grenzen auf der Baustelle
Anders als Gastronomie oder Pflege hat der Bau im Arbeitszeitgesetz keine eigenen Ausnahmen. Es gelten die allgemeinen Grenzen. Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe regelt eigene Wochenarbeitszeiten und Arbeitszeitkonten; gilt er für deinen Betrieb, geht er innerhalb dieser Grenzen vor.
Arbeitszeitregeln für Bau- und Ausbaubetriebe
| Regel | Grenze | Vorschrift |
|---|---|---|
| Arbeitszeit je Werktag | 8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich auf 8 im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen | § 3 ArbZG |
| Pause | 30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden, spätestens nach 6 Stunden | § 4 ArbZG |
| Ruhezeit | 11 Stunden ohne Unterbrechung, keine Verkürzung für den Bau | § 5 Abs. 1 ArbZG |
| Sonn- und Feiertage | Beschäftigung grundsätzlich verboten, nur in eng begrenzten Ausnahmefällen: Notfall oder behördliche Bewilligung | §§ 9, 13 Abs. 3, 14 ArbZG |
| Ausweis | jede Person führt ihn mit, schriftlicher Hinweis durch den Arbeitgeber | § 2a SchwarzArbG |
| Aufzeichnung | Beginn, Ende, Dauer bis zum Ablauf des 7. Kalendertags, 2 Jahre aufbewahren, Ausnahmen nach MiLoDokV | § 17 MiLoG |
Hervorgehoben ist, was auf dem Bau anders oder strenger gilt als in einem Büro.
Arbeitszeit je Werktag
- Grenze
- 8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich auf 8 im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen
- Vorschrift
- § 3 ArbZG
Pause
- Grenze
- 30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden, spätestens nach 6 Stunden
- Vorschrift
- § 4 ArbZG
Ruhezeit
- Grenze
- 11 Stunden ohne Unterbrechung, keine Verkürzung für den Bau
- Vorschrift
- § 5 Abs. 1 ArbZG
Sonn- und Feiertage
- Grenze
- Beschäftigung grundsätzlich verboten, nur in eng begrenzten Ausnahmefällen: Notfall oder behördliche Bewilligung
- Vorschrift
- §§ 9, 13 Abs. 3, 14 ArbZG
Ausweis
- Grenze
- jede Person führt ihn mit, schriftlicher Hinweis durch den Arbeitgeber
- Vorschrift
- § 2a SchwarzArbG
Aufzeichnung
- Grenze
- Beginn, Ende, Dauer bis zum Ablauf des 7. Kalendertags, 2 Jahre aufbewahren, Ausnahmen nach MiLoDokV
- Vorschrift
- § 17 MiLoG
Hervorgehoben ist, was auf dem Bau anders oder strenger gilt als in einem Büro.
Lange Tage im Sommer, kurze im Winter
Zehn-Stunden-Tage sind erlaubt, solange der Schnitt über sechs Kalendermonate oder 24 Wochen bei acht Stunden je Werktag bleibt. Werktage sind Montag bis Samstag. Eine Woche mit fünf Tagen zu je zehn Stunden ist damit zulässig, wenn sie in ruhigeren Wochen wieder ausgeglichen wird.
Genau dieser Ausgleich ist der Punkt, an dem Stundenzettel scheitern: Wer die Mehrarbeit des Sommers nicht laufend zählt, kann im Winter nicht belegen, dass der Schnitt eingehalten ist. Was über acht Stunden je Werktag hinausgeht, muss nach § 16 Abs. 2 ArbZG ohnehin aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden.
Fahrt zur Baustelle: wann sie Arbeitszeit ist
Der Weg von zu Hause zur Arbeit ist keine Arbeitszeit. Anders ist es, wenn der Arbeitstag im Betrieb beginnt: Wer morgens auf den Hof muss, um Material, Werkzeug oder die Kolonne abzuholen, arbeitet ab dort, und die Fahrt zur Baustelle zählt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeit. Das gilt auch für den Weg zwischen zwei Baustellen am selben Tag.
Eine zweite Ausnahme betrifft Beschäftigte ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort. Wer täglich von zu Hause zu wechselnden Baustellen fährt, arbeitet nach dem Europäischen Gerichtshof schon ab der Abfahrt (Urteil vom 10. September 2015, C-266/14). Wer dagegen wochenlang zur selben Baustelle fährt, hat dort einen gewöhnlichen Arbeitsort, und die direkte Fahrt dorthin bleibt Arbeitsweg.
Für die Aufzeichnung heißt das: Beginn ist der Zeitpunkt auf dem Hof, bei täglich wechselnden Baustellen ohne gewöhnlichen Arbeitsort die Abfahrt, nicht die Ankunft auf der Baustelle. Wer nur die Zeit auf der Baustelle notiert, zeichnet in diesen Fällen zu wenig auf, und die Zehn-Stunden-Grenze wird an der falschen Zahl gemessen.
Samstag ja, Sonntag nein
Der Samstag ist ein Werktag, Arbeit an ihm ist nach dem Arbeitszeitgesetz normal zulässig. Der Sonntag nicht: Das Baugewerbe steht nicht in der Liste der Ausnahmen des § 10 ArbZG. Sonntagsarbeit auf der Baustelle bleibt deshalb eng begrenzten Ausnahmefällen vorbehalten, einem Notfall oder außergewöhnlichen Fall nach § 14 ArbZG oder einer Bewilligung der Aufsichtsbehörde nach § 13 Abs. 3 ArbZG.
Aufzeichnung und Ausweis nach § 2a SchwarzArbG
Das Baugewerbe ist der erste Eintrag in der Liste des § 2a SchwarzArbG. Daraus folgen zwei Pflichten für jeden Betrieb, nicht nur für große. Ob ein Handwerksbetrieb dazu zählt, hängt davon ab, ob er Bauleistungen erbringt; Maler-, Elektro- oder Sanitärbetriebe tun das häufig.
Die Aufzeichnungspflicht hat zwei Ausnahmen, beide in § 1 der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung. Sie entfällt für Beschäftigte, deren regelmäßiges Monatsentgelt 4.461 Euro brutto überschreitet, oder 2.974 Euro, wenn der Arbeitgeber dieses Entgelt nachweislich für die letzten vollen zwölf Monate gezahlt hat. Und sie entfällt für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers, die im Betrieb mitarbeiten. Dass eine Ausnahme vorliegt, musst du mit Unterlagen belegen können.
Gilt für dein Gewerk ein Branchenmindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, folgt dieselbe Aufzeichnungspflicht zusätzlich aus § 19 AEntG.
- Jede Person schriftlich darauf hinweisen, dass sie Personalausweis oder Pass auf der Baustelle dabeihaben muss, und den Hinweis aufbewahren.
- Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags aufzeichnen (§ 17 Abs. 1 MiLoG).
- Die Aufzeichnungen auf Deutsch bereithalten, auf Verlangen des Zolls auch am Ort der Beschäftigung, also auf der Baustelle (§ 17 Abs. 2 MiLoG).
- Die Nachweise zwei Jahre aufbewahren. Das gilt auch für Leiharbeitskräfte, die dir ein Verleiher überlässt: dann zeichnest du als Entleiher auf.
Der Bau in der Prüfstatistik des Zolls
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat 2025 bundesweit 5.514 Arbeitgeber im Bau geprüft und 64.761 Personen überprüft. Nur Gaststätten und Beherbergung kamen auf mehr Arbeitgeberprüfungen. Nach Angaben des Zolls gehen rund 60 Prozent der 2025 festgestellten Schadenssumme auf das Baugewerbe zurück, dazu mehr als 10.000 eingeleitete Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren in der Branche.
Im März 2026 waren bei einer Schwerpunktprüfung rund 3.200 Beschäftigte des Zolls auf Baustellen unterwegs. Der Mindestlohn, nach dem dabei gefragt wird, liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro je Stunde.
- Gaststätten und Beherbergung5.726 Prüfungen
- Bau5.514 Prüfungen
- Spedition, Transport, Logistik2.323 Prüfungen
- Friseur und Kosmetik1.641 Prüfungen
- Gebäudereinigung949 Prüfungen
- Sicherheitsgewerbe731 Prüfungen
- Getränkehandel, Kioske, Tankstellenshops480 Prüfungen
- Pflege320 Prüfungen
Zahlen als Tabelle
| Gruppe | Prüfungen |
|---|---|
| Gaststätten und Beherbergung | 5.726 |
| Bau | 5.514 |
| Spedition, Transport, Logistik | 2.323 |
| Friseur und Kosmetik | 1.641 |
| Gebäudereinigung | 949 |
| Sicherheitsgewerbe | 731 |
| Getränkehandel, Kioske, Tankstellenshops | 480 |
| Pflege | 320 |
Quelle: Zoll, Durchgeführte Prüfungen 2025, Stand 03.01.2026
Zeiterfassung für die Kolonne
In MetronHR buchen deine Leute Beginn, Ende und Pause am Handy, dazu die Baustelle. Ohne Empfang speichert die App lokal und überträgt, sobald wieder Verbindung besteht. Der Vorarbeiter kann für die Kolonne nachtragen, und die Zeit steht minutengenau im System, ohne Rundung.
Im Büro filterst du nach Zeitraum, Baustelle oder Person und lädst die Stunden als Excel oder CSV herunter, für die Kanzlei, eine Nachfrage des Zolls oder die Nachkalkulation. Rechnet die Kanzlei mit DATEV ab, bekommt sie die Lohndatei dafür.
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: 2. November 2026