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Die Grenzen für Reinigungsbetriebe
Die Gebäudereinigung hat im Arbeitszeitgesetz keine eigenen Ausnahmen. Besonders macht sie zweierlei: Die Arbeit verteilt sich über den Tag, früh vor Bürobeginn und abends nach Feierabend der Kunden, und sie findet an fremden Adressen statt.
Arbeitszeitregeln für die Gebäudereinigung
| Regel | Grenze | Vorschrift |
|---|---|---|
| Arbeitszeit je Werktag | 8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich auf 8 im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen, alle Einsätze eines Tages zusammen | § 3 ArbZG |
| Ruhezeit | 11 Stunden nach dem letzten Einsatz des Tages | § 5 Abs. 1 ArbZG |
| Mehrere Arbeitgeber | Arbeitszeiten werden zusammengerechnet | § 2 Abs. 1 ArbZG |
| Sonntag | nur, soweit die Reinigung für den regelmäßigen Fortgang eines Betriebs nötig ist und nicht an Werktagen erledigt werden kann | § 10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG |
| Aufzeichnung | Beginn, Ende, Dauer binnen 7 Tagen, 2 Jahre, mit Zuschlagszeiten, Ausnahmen nach MiLoDokV | § 2a SchwarzArbG, § 17 MiLoG, § 19 AEntG |
Arbeitszeit je Werktag
- Grenze
- 8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich auf 8 im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen, alle Einsätze eines Tages zusammen
- Vorschrift
- § 3 ArbZG
Ruhezeit
- Grenze
- 11 Stunden nach dem letzten Einsatz des Tages
- Vorschrift
- § 5 Abs. 1 ArbZG
Mehrere Arbeitgeber
- Grenze
- Arbeitszeiten werden zusammengerechnet
- Vorschrift
- § 2 Abs. 1 ArbZG
Sonntag
- Grenze
- nur, soweit die Reinigung für den regelmäßigen Fortgang eines Betriebs nötig ist und nicht an Werktagen erledigt werden kann
- Vorschrift
- § 10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG
Aufzeichnung
- Grenze
- Beginn, Ende, Dauer binnen 7 Tagen, 2 Jahre, mit Zuschlagszeiten, Ausnahmen nach MiLoDokV
- Vorschrift
- § 2a SchwarzArbG, § 17 MiLoG, § 19 AEntG
Früh und spät: die Ruhezeit beginnt nach dem letzten Einsatz
Viele Reinigungskräfte arbeiten im geteilten Dienst: morgens von 5 bis 8 Uhr in einem Bürogebäude, abends von 18 bis 21 Uhr in einer Praxis. Die freie Zeit dazwischen ist keine Arbeitszeit, aber auch keine Ruhezeit. Die elf Stunden beginnen erst um 21 Uhr, der nächste Frühdienst darf also frühestens um 8 Uhr beginnen.
Ein Plan mit Abendreinigung bis 21 Uhr und Frühreinigung ab 5 Uhr am Folgetag verstößt deshalb gegen § 5 ArbZG, auch wenn jeder Einsatz für sich kurz ist. Eine verkürzte Ruhezeit wie in Gastronomie oder Pflege kennt die Gebäudereinigung nicht.
Fahrten zwischen Objekten
Der Weg von zu Hause zum ersten Objekt ist in der Regel keine Arbeitszeit. Die Fahrt vom ersten zum zweiten Objekt während des Arbeitstags ist es. Für Beschäftigte ohne festen Arbeitsort hat der Europäische Gerichtshof am 10.09.2015 (C-266/14, Tyco) sogar die Fahrt von zu Hause zum ersten und vom letzten Einsatzort nach Hause als Arbeitszeit gewertet.
Bei drei Objekten am Tag können die Zwischenfahrten eine Stunde ausmachen. Sie gehören in die Aufzeichnung, in die Tagesgrenze von zehn Stunden und in den Lohn.
Minijobs und mehrere Arbeitgeber
In der Reinigung arbeiten viele Menschen in mehreren Beschäftigungen gleichzeitig. Das Arbeitszeitgesetz rechnet die Zeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammen (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Wer morgens bei einem anderen Betrieb sechs Stunden gearbeitet hat, darf bei dir abends höchstens noch bis zur Tagesgrenze arbeiten, und die Ruhezeit zählt ab dem Ende des letzten Einsatzes, egal bei wem.
Frag die zweite Beschäftigung beim Einstellen ab und lass dir Änderungen melden. Ohne diese Angabe kannst du die Grenze nicht einhalten, auch wenn deine eigenen Dienste kurz sind.
Aufzeichnung und Lohngruppen
Das Gebäudereinigungsgewerbe steht in § 2a Abs. 1 Nr. 6 SchwarzArbG. Daraus folgt § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit bis zum Ablauf des siebten Kalendertags, zwei Jahre aufbewahrt. Wer die Zettel einmal im Monat einsammelt, hat die Frist für die meisten Tage schon verpasst.
Für die Branche gilt außerdem ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, seit Januar 2026 nach Angaben des Bundesinnungsverbands 15,00 Euro in Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) und 18,40 Euro in Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung). Deshalb gilt zusätzlich § 19 AEntG: Sind stundenbezogene Zuschläge zu zahlen, gehören auch Beginn, Ende und Dauer der Zuschlagszeiten in die Aufzeichnung. Wer an einem Tag in beiden Lohngruppen arbeitet, braucht außerdem die Zeit je Tätigkeit, nicht nur Anfang und Ende des Tages.
Ausgenommen sind nach § 1 der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung nur Beschäftigte, deren regelmäßiges Monatsentgelt 4.461 Euro brutto überschreitet, oder 2.974 Euro, wenn es nachweislich für die letzten vollen zwölf Monate gezahlt wurde, sowie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers, die im Betrieb mitarbeiten.
Die Gebäudereinigung in der Prüfstatistik des Zolls
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat 2025 in der Gebäudereinigung 949 Arbeitgeber geprüft und 14.954 Personen überprüft. Geprüft wird vor Ort, und die Aufzeichnungen müssen auf Verlangen auch am Ort der Beschäftigung bereitliegen (§ 17 Abs. 2 MiLoG).
- Gaststätten und Beherbergung74.490 Personen
- Bau64.761 Personen
- Spedition, Transport, Logistik23.053 Personen
- Sicherheitsgewerbe15.843 Personen
- Friseur und Kosmetik15.787 Personen
- Gebäudereinigung14.954 Personen
- Getränkehandel, Kioske, Tankstellenshops3.632 Personen
- Pflege3.597 Personen
Zahlen als Tabelle
| Gruppe | Personen |
|---|---|
| Gaststätten und Beherbergung | 74.490 |
| Bau | 64.761 |
| Spedition, Transport, Logistik | 23.053 |
| Sicherheitsgewerbe | 15.843 |
| Friseur und Kosmetik | 15.787 |
| Gebäudereinigung | 14.954 |
| Getränkehandel, Kioske, Tankstellenshops | 3.632 |
| Pflege | 3.597 |
Quelle: Zoll, Durchgeführte Prüfungen 2025, Stand 03.01.2026
Stempeln am Objekt
In MetronHR stempeln Reinigungskräfte per App am Objekt oder am Terminal mit NFC-Karte, ohne Empfang speichert die App lokal. Die Zeit steht minutengenau im System, ohne Rundung, je Objekt, und mehrere Einsätze eines Tages werden für die Tagesgrenze zusammengerechnet.
Im Dienstplan des Professional-Tarifs meldet MetronHR vor der Veröffentlichung, wenn zwischen dem Abend- und dem Frühdienst weniger als die eingestellte Ruhezeit liegt oder die Tages- und Wochengrenze überschritten ist. Am Monatsende stehen die Stunden je Person in der Excel-Monatsübersicht und in der Lohndatei für DATEV.
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: 2. November 2026