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Arbeitszeit in der Logistik: was für Lager und Fahrpersonal gilt

Kurz gesagtIm Lager gilt das Arbeitszeitgesetz mit acht, höchstens zehn Stunden am Tag. Für Fahrerinnen und Fahrer kommt § 21a ArbZG dazu: 48 Stunden je Woche, bis zu 60, wenn der Schnitt über vier Monate oder 16 Wochen bei 48 liegt. Weil die Logistik in § 2a SchwarzArbG steht, zeichnest du für deine Beschäftigten Beginn, Ende und Dauer binnen sieben Tagen auf.
Stand: November 20263 Minuten LesezeitArbeitszeitgesetz (ArbZG), §§ 3 bis 5, 9, 10, 21a · Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr)
Inhalt
  1. Zwei Regelwerke in einem Betrieb
  2. Fahrpersonal: 48 Stunden, bis zu 60
  3. Sonntag in Lager und Transport
  4. Aufzeichnung nach § 2a SchwarzArbG und § 21a ArbZG
  5. Logistik in der Prüfstatistik des Zolls
  6. Eine Arbeitszeit für Lager und Tour

Zwei Regelwerke in einem Betrieb

In einer Spedition arbeiten Menschen nach unterschiedlichen Regeln. Für Lager, Umschlag und Büro gilt das Arbeitszeitgesetz wie überall. Für Fahrerinnen, Fahrer und Beifahrer bei Tätigkeiten im Sinne der EU-Verordnung 561/2006 gilt es mit den Abweichungen des § 21a ArbZG, und Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten richten sich nach dieser Verordnung (§ 21a Abs. 1 und 5 ArbZG).

Lager und Fahrpersonal im Vergleich

RegelLager, Umschlag, BüroFahrer und Beifahrer
Arbeitszeit8 Stunden je Werktag, bis 10 bei Ausgleich in 6 Monaten oder 24 Wochen (§ 3 ArbZG)48 Stunden je Woche, bis 60 bei Ausgleich in 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen (§ 21a Abs. 4 ArbZG)
WocheWerktage Montag bis SamstagMontag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr (§ 21a Abs. 2 ArbZG)
Ruhezeit11 Stunden (§ 5 ArbZG)nach VO (EG) 561/2006 (§ 21a Abs. 5 ArbZG)
Wartezeit, deren Dauer vorher bekannt istArbeitszeit, wenn die Person bereitstehen musskeine Arbeitszeit, aber auch keine Pause und keine Ruhezeit (§ 21a Abs. 3 ArbZG)
AufzeichnungBeginn, Ende, Dauer binnen 7 Tagen, 2 Jahre (§ 17 MiLoG)zusätzlich die gesamte Arbeitszeit, Kopie auf Verlangen (§ 21a Abs. 7 ArbZG)
  • Arbeitszeit

    Lager, Umschlag, Büro
    8 Stunden je Werktag, bis 10 bei Ausgleich in 6 Monaten oder 24 Wochen (§ 3 ArbZG)
    Fahrer und Beifahrer
    48 Stunden je Woche, bis 60 bei Ausgleich in 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen (§ 21a Abs. 4 ArbZG)
  • Woche

    Lager, Umschlag, Büro
    Werktage Montag bis Samstag
    Fahrer und Beifahrer
    Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr (§ 21a Abs. 2 ArbZG)
  • Ruhezeit

    Lager, Umschlag, Büro
    11 Stunden (§ 5 ArbZG)
    Fahrer und Beifahrer
    nach VO (EG) 561/2006 (§ 21a Abs. 5 ArbZG)
  • Wartezeit, deren Dauer vorher bekannt ist

    Lager, Umschlag, Büro
    Arbeitszeit, wenn die Person bereitstehen muss
    Fahrer und Beifahrer
    keine Arbeitszeit, aber auch keine Pause und keine Ruhezeit (§ 21a Abs. 3 ArbZG)
  • Aufzeichnung

    Lager, Umschlag, Büro
    Beginn, Ende, Dauer binnen 7 Tagen, 2 Jahre (§ 17 MiLoG)
    Fahrer und Beifahrer
    zusätzlich die gesamte Arbeitszeit, Kopie auf Verlangen (§ 21a Abs. 7 ArbZG)

Fahrpersonal: 48 Stunden, bis zu 60

Für Fahrerinnen und Fahrer denkt das Gesetz in Wochen statt in Tagen. 48 Stunden je Woche sind die Regel, 60 sind erlaubt, wenn der Schnitt über vier Kalendermonate oder 16 Wochen bei 48 bleibt (§ 21a Abs. 4 ArbZG). Zur Arbeitszeit zählt dabei nicht nur das Lenken, sondern auch Laden, Entladen, Fahrzeugpflege und Papiere.

Wartezeiten sind ein Sonderfall. Muss jemand an der Rampe oder auf Abruf bereitstehen und ist die voraussichtliche Dauer vorher bekannt, zählt diese Zeit nicht als Arbeitszeit. Sie ist aber weder Pause noch Ruhezeit (§ 21a Abs. 3 ArbZG). Ist die Dauer nicht vorher bekannt, bleibt es Arbeitszeit.

Wer noch für einen anderen Arbeitgeber fährt, muss diese Zeit offenlegen: Du forderst die Aufstellung schriftlich an, und die Person legt sie schriftlich vor (§ 21a Abs. 8 ArbZG). Erst beide Zeiten zusammen zeigen, ob die 48 Stunden eingehalten sind.

Sonntag in Lager und Transport

Am Sonntag ruht die Arbeit grundsätzlich (§ 9 Abs. 1 ArbZG). Ausnahmen gibt es für Verkehrsbetriebe sowie für Transport und Kommissionieren leicht verderblicher Waren (§ 10 Abs. 1 Nr. 10 ArbZG), und auch dort nur, soweit die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann. Ein gewöhnliches Lager mit haltbarer Ware fällt nicht darunter. Für Kraftfahrer kann der Beginn der Sonntagsruhe um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden (§ 9 Abs. 3 ArbZG).

Aufzeichnung nach § 2a SchwarzArbG und § 21a ArbZG

Das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe steht in § 2a SchwarzArbG, ausdrücklich einschließlich plattformbasierter Lieferdienste. Daraus folgt § 17 MiLoG, im Lager wie auf dem Bock: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit bis zum Ablauf des siebten Kalendertags, zwei Jahre aufbewahrt. Alle tragen ihren Ausweis bei sich.

Ausgenommen sind nach § 1 der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung nur Beschäftigte, deren regelmäßiges Monatsentgelt 4.461 Euro brutto überschreitet, oder 2.974 Euro, wenn es nachweislich für die letzten vollen zwölf Monate gezahlt wurde, sowie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers, die im Betrieb mitarbeiten. Für das Fahrpersonal gilt § 21a Abs. 7 ArbZG unabhängig davon.

Für das Fahrpersonal verlangt § 21a Abs. 7 ArbZG zusätzlich, die gesamte Arbeitszeit aufzuzeichnen, zwei Jahre aufzubewahren und der Person auf Verlangen eine Kopie zu geben. Der Fahrtenschreiber zeichnet Lenk- und Ruhezeiten auf. Laden, Warten und Arbeit im Lager vor und nach der Tour gehören aber ebenfalls zur Arbeitszeit und müssen in derselben Aufzeichnung stehen.

Logistik in der Prüfstatistik des Zolls

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat 2025 im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe 2.323 Arbeitgeber geprüft und 23.053 Personen überprüft. Der Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro je Stunde.

Arbeitgeberprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2025 nach Branche (Prüfungen)
  • Gaststätten und Beherbergung5.726 Prüfungen
  • Bau5.514 Prüfungen
  • Spedition, Transport, Logistik2.323 Prüfungen
  • Friseur und Kosmetik1.641 Prüfungen
  • Gebäudereinigung949 Prüfungen
  • Sicherheitsgewerbe731 Prüfungen
  • Getränkehandel, Kioske, Tankstellenshops480 Prüfungen
  • Pflege320 Prüfungen
Zahlen als Tabelle
Arbeitgeberprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2025 nach Branche
GruppePrüfungen
Gaststätten und Beherbergung5.726
Bau5.514
Spedition, Transport, Logistik2.323
Friseur und Kosmetik1.641
Gebäudereinigung949
Sicherheitsgewerbe731
Getränkehandel, Kioske, Tankstellenshops480
Pflege320

Quelle: Zoll, Durchgeführte Prüfungen 2025, Stand 03.01.2026

Eine Arbeitszeit für Lager und Tour

In MetronHR stempelt das Lager am Terminal mit NFC-Karte, das Fahrpersonal per App, auch ohne Empfang: Die App speichert lokal und überträgt, sobald wieder Verbindung besteht. Die Zeit steht minutengenau im System, ohne Rundung, und das Stundenkonto läuft über Lager und Tour. Den Fahrtenschreiber ersetzt MetronHR nicht, es erfasst die Arbeitszeit daneben.

Im Dienstplan des Professional-Tarifs meldet MetronHR vor der Veröffentlichung, wenn die eingestellte Ruhezeit, die Tages- oder Wochengrenze oder die Höchstzahl von Arbeitstagen in Folge überschritten ist. Am Monatsende stehen die Stunden je Person in der Excel-Monatsübersicht und in der Lohndatei für DATEV.

Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.

Ugur Aydogan, Produktentwicklung bei der AMNAU GmbH

Herausgeberin: AMNAU GmbH

Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.

Zuletzt fachlich geprüft: 2. November 2026

Häufige Fragen

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird.

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Wie viele Stunden darf ein Lkw-Fahrer in der Woche arbeiten?

48 Stunden, bis zu 60, wenn der Schnitt über vier Kalendermonate oder 16 Wochen bei 48 bleibt (§ 21a Abs. 4 ArbZG). Die Lenkzeiten selbst begrenzt zusätzlich die EU-Verordnung 561/2006.

Ist Wartezeit an der Rampe Arbeitszeit?

Für Fahrpersonal nicht, wenn die voraussichtliche Dauer vorher bekannt war. Sie ist dann aber auch keine Pause und keine Ruhezeit. War sie nicht bekannt, ist sie Arbeitszeit.

Ersetzt der Fahrtenschreiber die Arbeitszeitaufzeichnung?

Nicht vollständig. Er zeichnet Lenk- und Ruhezeiten auf, die Arbeitszeit nach § 21a Abs. 7 ArbZG umfasst auch Laden, Warten und Arbeit im Lager.

Gilt die Aufzeichnungspflicht auch für Lieferdienste?

Ja. § 2a SchwarzArbG nennt plattformbasierte Lieferdienste ausdrücklich, damit gilt § 17 MiLoG. Ausgenommen sind nur Beschäftigte mit hohem Monatsentgelt und mitarbeitende enge Familienangehörige des Arbeitgebers.

Darf im Lager am Sonntag gearbeitet werden?

Nur in den Ausnahmen des § 10 ArbZG, etwa beim Kommissionieren leicht verderblicher Waren, und nur soweit die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann. Ein Lager mit haltbarer Ware braucht sonst eine Bewilligung der Aufsichtsbehörde.

Regeln kennen ist das eine. Sie einhalten das andere.

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