Inhalt
Schritt 1: Den Turnus eintragen, wie er kommt
Niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte sind nach den Berufsordnungen der Landestierärztekammern zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet, soweit er nicht freiwillig sichergestellt ist. Die konkreten Zeiten unterscheiden sich je Kammerbezirk.
Trage den Turnus als wiederkehrende Schicht ein, sobald er feststeht. Bei Teilzeit ist die Pflicht anteilig zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit, was in vielen Berufsordnungen als Staffel geregelt ist.
Schritt 2: Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst auseinanderhalten
Die Unterscheidung ist keine Formsache. Wer sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten muss, leistet Bereitschaftsdienst, und der zählt in vollem Umfang als Arbeitszeit. Wer nur erreichbar sein muss und den Aufenthaltsort frei wählen darf, leistet Rufbereitschaft.
Erfasse beide als eigene Art, nicht als normale Arbeitszeit. Sonst stimmt weder die Höchstarbeitszeit noch die Grundlage für die Vergütung.
- Bereitschaftsdienst zählt voll zur Arbeitszeit.
- Bei Rufbereitschaft zählt die tatsächliche Inanspruchnahme.
- Beides wird getrennt ausgewiesen, damit die Auswertung beide Fragen beantwortet.
Schritt 3: Die Ruhezeit vor dem Folgetag prüfen
Zwischen zwei Arbeitstagen liegen elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit nach § 5 ArbZG. Ein Notdienst, der um zwei Uhr nachts endet, verschiebt den möglichen Beginn am Folgetag auf dreizehn Uhr.
Genau hier entsteht der häufigste Planungsfehler, weil der Dienst in einer Liste steht und die Sprechstunde in einer anderen. Liegen beide im selben Plan, meldet die Konfliktprüfung den Widerspruch, bevor der Plan veröffentlicht ist.
Schritt 4: Die Vertretung im Voraus klären
Auf Antrag kann die Kammer aus schwerwiegenden Gründen von der Teilnahme befreien, etwa bei besonders belastenden familiären Pflichten. Unabhängig davon braucht jeder Turnus eine Vertretungsregel für den Krankheitsfall.
In MetronHR geht die offene Schicht als Anfrage an den Pool der Personen, die den Dienst übernehmen dürfen, statt an die Praxisleitung.
Schritt 5: Zuschlagsstunden getrennt ausweisen
Notdienste fallen in die Nacht, an Sonntage und an Feiertage. Damit die Zuschläge überhaupt beziffert werden können, müssen die Stunden in diesen Lagen getrennt ausgewiesen sein.
MetronHR ermittelt sie und stellt sie in der Excel-Monatsübersicht je Person dar. Die Berechnung der Zuschlagsbeträge selbst gehört zur Lohnabrechnung und bleibt in der Kanzlei.
Das ist keine Rechtsberatung, bei einem konkreten Fall im Betrieb fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Herausgeberin: AMNAU GmbH
Redaktionell verantwortlich: Ugur Aydogan, Produktentwicklung.
Zuletzt fachlich geprüft: 4. September 2026